BERLIN. Der AfD-Bundesvorstand hat ein Parteiordnungsverfahren gegen mehrere Landesvorstandsmitglieder der Partei in Nordrhein-Westfalen (NRW) eröffnet. Konkret geht es um den Landesvorsitzenden Martin Vincentz sowie Sascha Lensing, Kay Gottschalk, Dr. Christian Blex, Knuth Meyer Soltau, Markus Matzerath und Denis Pauli. Ein Parteisprecher bestätigte der dpa den Vorgang.
Das oberste Parteigremium wirft den Vorstandsmitgliedern vor, im Streit mit dem Bundesvorstand über die Aufstellung einer Liste zur Landtagswahl gegen die Satzung der Partei verstoßen zu haben. Konkret wird den sieben Mitgliedern vorgeworfen, „gegen den Bundesverband ohne vorherige Anrufung der Parteischiedsgerichtsbarkeit ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf“ eingeleitet zu haben, mit dem der Parteiführung in Berlin auf dem Weg einer einstweiligen Anordnung untersagt werden sollte, sich in die Aufstellung der Landesliste einzumischen (JF berichtete). Der Beschluss fiel mit sieben zu fünf Stimmen.
Müssen Streitigkeiten erst intern geklärt werden?
Das Landgericht wies den Antrag jedoch zurück, da „ein Verfügungsgrund nicht mehr bestehe“. Die besondere Dringlichkeit, „die Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist, ist entfallen. Denn alle auf Unterlassung gerichteten Anträge der Antragstellerin standen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Fortführung der Landeswahlversammlung für die Landesliste 2027 in Marl. Diese endete am Samstag, den 18.07.2026“, heißt es in dem Urteil.
Die Parteiführung in Berlin beruft sich in ihrer Entscheidung, die dem Vernehmen nach mit nur einer Gegenstimme gefallen sein soll, auf die Parteisatzung. Dort heißt es: „Die Parteimitglieder und die Mitglieder der Jugendorganisation sind verpflichtet, sich bei Streitfragen, für deren Entscheidung die Schiedsgerichte zuständig sind, zunächst an diese zu wenden.“
Vincentz-Lager setzte sich durch
Zudem wirft der Bundesvorstand den sieben Mitgliedern vor, entgegen einer Ankündigung die Klage nicht zurückzuziehen. Vize-Landeschef Gottschalk hatte dies damit erklärt, dass es sich dabei nur um eine „Absichtserklärung“ gehandelt habe. Mit Blick auf das nun eingeleitete Verfahren teilte ein Sprecher des Landesverbandes mit, man sehe dem „mit größter Gelassenheit“ entgegen und freue sich darauf, die Argumentation der Bundesspitze zu entkräften. Die betroffenen NRW-Vorstandsmitglieder haben nun bis zum 5. August Zeit, zu den Vorwürfen schriftlich Stellung zu nehmen.
Damit geht der seit Wochen tobende Streit in der Partei um die Aufstellung der Wahlliste im größten Bundesland weiter. Bei den parteiinternen Aufstellungen hatte sich das Lager um Landessprecher Vincentz fast durchgängig gegen ein zweites Lager um den Vize-Chef der Bundespartei, Sven Tritschler, sowie den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich durchgesetzt. Daraufhin war es zu tumultartigen Szenen gekommen. (ho)
Die bisherige JF-Berichterstattung zum Streit in der AfD:
–> Wie es zur Eskalation bei der AfD in Nordrhein-Westfalen kam
–> Nach Chaosparteitag in NRW interveniert jetzt der AfD-Bundesvorstand
–> AfD-Landeschef in Nordrhein-Westfalen lehnt Mediation ab
–> Wird der AfD-Landesvorstand in Nordrhein-Westfalen entmachtet?
–> Wie geht es nach dem AfD-Parteitag in NRW weiter?
–> Untersuchungskommission soll AfD-Landesverband NRW durchleuchten
–> Was die Gerichte zum AfD-Streit sagen – und worum es wirklich geht





