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Oberbürgermeisterwahl in Hannover: Nach Wahlausschluss: AfD-Kandidatin darf ihre eigene Akte nicht einsehen

Oberbürgermeisterwahl in Hannover: Nach Wahlausschluss: AfD-Kandidatin darf ihre eigene Akte nicht einsehen

Oberbürgermeisterwahl in Hannover: Nach Wahlausschluss: AfD-Kandidatin darf ihre eigene Akte nicht einsehen

Das Logo des AfD Landesverband Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal.
Das Logo des AfD Landesverband Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal.
Das Logo des AfD-Landesverbandes Niedersachsen: Innenministerium verwehrt Akteneinsicht. Foto: picture alliance/dpa | Lars Penning
Oberbürgermeisterwahl in Hannover
 

Nach Wahlausschluss: AfD-Kandidatin darf ihre eigene Akte nicht einsehen

Die AfD schickt eine Kandidatin ins Rennen zur Oberbürgermeisterwahl in Hannover, doch diese wird zunächst ausgeschlossen. Inzwischen darf sie antreten, aber nicht ihre Akte einsehen, die den Ausschluss begründet hat.
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HANNOVER. Die kurzzeitig von der Oberbürgermeisterwahl in Hannover ausgeschlossene AfD-Kandidatin Jessica Schülke hat keine Einsicht in ihre Akte erhalten. In dem Schreiben des zuständigen Landesinnenministeriums unter der Leitung von Daniela Behrens (SPD) an Schülke, das „Apollo News“ vorliegt, heißt es zur Begründung, alle Daten seien gelöscht worden.

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Schülke war zunächst vom Wahlausschuss von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen worden. Begründet wurde das mit Zweifeln an ihrer Verfassungstreue. Im April dieses Jahres hatte die rot-grüne Landesregierung Niedersachsens mit einer Neuregelung des Kommunalwahlrechts die rechtliche Grundlage dafür gelegt. In dem Gesetz heißt es nun: „Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue, wird die Prüfung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde durchgeführt. Diese kann Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde in ihre Prüfung einbeziehen“. Aber: „Die Entscheidung des Wahlausschusses bleibt hiervon unberührt.“

AfD-Kandidatin darf trotzdem antreten

Dieser letzte Satz ist für den Fall Schülke entscheidend. Denn die AfD-Kandidaten war zunächst vom Wahlausschuss für wahluntauglich befunden worden, doch die Kommunalaufsicht widersprach dieser Einschätzung, die Bürger in Hannover können sie nun bei den Wahlen am 13. September wählen – ebenso wie die AfD-Politikerin Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg bei der Bürgermeisterwahl am selben Tag (JF berichtete).

Schülke wollte dennoch wissen, wieso sie zunächst nicht zur Wahl stehen sollte, und bat deshalb die Landesregierung um Akteneinsicht. Wie die AfD-Politikerin gegenüber „Apollo News“ mitteilte, habe Gemeindewahlleiter Sascha Kusz sie am Telefon auf das Innenministerium verwiesen. Ein Sprecher der SPD-geführten Behörde habe ihr damals mit Verweis auf Paragraph 45d Absatz sieben Satz zehn des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes verwiesen. Darin heißt es, dass „die Bewerberdaten hier unverzüglich nach der Zulassungsentscheidung zu löschen“ seien. (st)

Das Logo des AfD-Landesverbandes Niedersachsen: Innenministerium verwehrt Akteneinsicht. Foto: picture alliance/dpa | Lars Penning
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