DÜSSELDORF. Der nordrhein-westfälische Landesbezirk der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich ausdrücklich von den AfD-Thesen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Sven Hüber (die JF berichtete) distanziert. Dessen Aussagen gäben nicht die Haltung der GdP NRW wieder, teilte der nach eigenen Angaben größte Landesbezirk der Gewerkschaft in einer Stellungnahme mit.
„Wir distanzieren uns ausdrücklich und vollumfänglich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und den daraus gezogenen juristisch problematischen Schlussfolgerungen“, heißt es darin.
Der Landesbezirk habe bereits von der GdP auf Bundesebene „eine klare Positionierung“ zu Hübers Beitrag verlangt. Auslöser des Streits ist der Artikel „Richtig Nein sagen“ in der August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift Deutsche Polizei. Darin hatte Hüber Polizisten mit Verweis auf ihren Diensteid ein „No-Go mit der AfD“ verordnet. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders“, schrieb der GdP-Vize. Bereits wer „heimlich verklemmte Sympathien“ mit „Verfassungsfeinden“ hege, habe „im Polizeiberuf nichts verloren“.
GdP NRW: Diensteid nimmt Polizisten nicht das Wahlrecht
Der nordrhein-westfälische Landesbezirk unterstützt weiterhin den Unvereinbarkeitsbeschluss der GdP. Hübers Versuch, aus dem Diensteid eine rechtliche Pflicht gegen die AfD abzuleiten, weist er jedoch zurück.
Der Diensteid nehme Polizisten nicht das Wahlrecht, betonte die GdP NRW. „Ein No-Go mit der AfD ist eine legitime gewerkschaftliche Position, allerdings keine rechtliche Folge des Diensteides.“ Hübers Thesen seien „in weiten Teilen mindestens (zu) überspitzt, in Teilen aber auch juristisch falsch“.
Wenn die GdP regelmäßig bekräftige, Demokratie gehöre zur DNA der Gewerkschaft und der Polizei, dürften solche Thesen nicht „in dieser Absolutheit“ veröffentlicht werden. Der Landesbezirk erklärte zugleich, sein Handeln richte sich konsequent nach dem Grundgesetz und dem geltenden Recht. Er distanziere sich von jeder Form des Extremismus.
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Hüber beschwört „inneren Notstand“
Hüber hatte in seinem Beitrag auch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt als „Machtergreifung“ bezeichnet und ein Eingreifen des Bundes nach Artikel 91 des Grundgesetzes ins Spiel gebracht. Die Bereitschaftspolizei müsse darauf vorbereitet sein, auf Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland „mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen“ zu können.
Auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT hatte Hüber zuvor bekräftigt, ein Engagement in der AfD sei nach der bindenden Beschlusslage der GdP mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft unvereinbar.
Bereits der Bundesvorsitzende der konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, hatte Hübers Vorstoß scharf kritisiert. Weil dieser in der Mitgliederzeitschrift erschienen sei, müsse davon ausgegangen werden, „dass die Gewerkschaft insgesamt diese These vertritt“, sagte Teggatz. Genau dieser Einschätzung widerspricht nun der größte GdP-Landesbezirk.
Teggatz warf der GdP vor, politischen Einfluss auf ihre Mitglieder nehmen zu wollen. Seine Gewerkschaft kümmere sich lieber um Arbeitsbedingungen, Befugnisse und Bezahlung, „anstatt uns auf eine Art Gesinnungspolizei einzustellen“. „Da halte ich überhaupt nichts von“, sagte der DPolG-Chef. (rr)






