BELRIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Publizisten und Historiker Rainer Zitelmann (die JF berichtete) eingestellt. Der Vorwurf lautete auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Auslöser war eine von ihm verbreitete Bildmontage mit Adolf Hitler und Wladimir Putin. Die Behörde stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Damit ist der Fall juristisch beendet. Politisch wirft er jedoch ein grelles Licht auf den Umgang mit Meinungsäußerungen in Deutschland. Denn Grundlage der Ermittlungen war ein offenkundig satirischer Vergleich. Zitelmann hatte Hitler mit Blick auf die Tschechoslowakei und Putin mit Blick auf die Ukraine gegenübergestellt. Die Aussage war eindeutig: Wer Aggressoren nachgibt, lädt zu weiterer Expansion ein.

Zitelmann sieht ein Muster
Dass bereits ein solcher Kontext genügt, um Ermittlungen auszulösen, ist bemerkenswert. Zwar ist die Verwendung nationalsozialistischer Symbole grundsätzlich verboten. Doch das Gesetz kennt ausdrücklich Ausnahmen, etwa für Aufklärung, Wissenschaft oder Berichterstattung. Genau darauf stützt sich nun auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Für Zitelmann ist der Fall dennoch kein Einzelfall. Er sieht ein Muster. Immer häufiger geraten Publizisten ins Visier, wenn sie historische Vergleiche zuspitzen oder politische Botschaften pointiert formulieren. Auch Fälle um Norbert Bolz und Jan Fleischhauer hatten zuletzt für Aufsehen gesorgt.
Der Eindruck drängt sich auf, dass hier nicht nur Recht angewendet wird, sondern auch ein Klima entsteht, in dem bereits der Verdacht genügt, um Verfahren in Gang zu setzen. Für die Betroffenen bedeutet das Aufwand, Kosten und öffentliche Stigmatisierung.
Zitelmann formuliert es schärfer: „Keine auch noch so abwegige Meinung kann so gefährlich sein wie ein Staat, der dir vorschreibt, was du sagen darfst und was nicht.“ (rr)






