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Schule beharrt auf Anwesenheit: Schüler droht Bußgeld wegen Teilnahmeverweigerung an „Queer“-Workshop

Schule beharrt auf Anwesenheit: Schüler droht Bußgeld wegen Teilnahmeverweigerung an „Queer“-Workshop

Schule beharrt auf Anwesenheit: Schüler droht Bußgeld wegen Teilnahmeverweigerung an „Queer“-Workshop

Deutschland, München, 28. Juni 2025, Regenbogenfahnen wehen vor der Bayerischen Staatskanzlei, aus Anlass des CSD 2025,, im Rahmen der Pride Weeks, Christopher Street Day, Solidarität, Politik, CSU, Bayern, bayerisch, Regenbogenfahnen wehen in München (Symbolbild): Die Eltern reichten eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Foto: picture alliance / Wolfgang Maria Weber | Wolfgang Maria Weber. Das Landratsamt Dachau hat ein Bußgeldverfahren gegen einen 14jährigen Schüler eingeleitet, weil dieser nicht an einem queeren Workshop in der Schule teilnahm
Deutschland, München, 28. Juni 2025, Regenbogenfahnen wehen vor der Bayerischen Staatskanzlei, aus Anlass des CSD 2025,, im Rahmen der Pride Weeks, Christopher Street Day, Solidarität, Politik, CSU, Bayern, bayerisch, Regenbogenfahnen wehen in München (Symbolbild): Die Eltern reichten eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Foto: picture alliance / Wolfgang Maria Weber | Wolfgang Maria Weber. Das Landratsamt Dachau hat ein Bußgeldverfahren gegen einen 14jährigen Schüler eingeleitet, weil dieser nicht an einem queeren Workshop in der Schule teilnahm
Regenbogenfahnen wehen in München (Symbolbild): Die Eltern reichten eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Foto: picture alliance / Wolfgang Maria Weber | Wolfgang Maria Weber
Schule beharrt auf Anwesenheit
 

Schüler droht Bußgeld wegen Teilnahmeverweigerung an „Queer“-Workshop

Ein Gymnasium bei München beharrt auf der Anwesenheitspflicht minderjähriger Schüler für einen „Queer“-Workshop. Kritische Fragen der Eltern wischt der Direktor vom Tisch. Jetzt soll der Jugendliche eine Geldstrafe zahlen.
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DACHAU. Das Landratsamt Dachau hat ein Bußgeldverfahren gegen einen 14jährigen Schüler eingeleitet, weil dieser nicht an einem „queeren“ Workshop in der Schule teilnahm. Obwohl die Eltern nicht wollten, dass ihr Sohn an dieser Veranstaltung teilnimmt, beharrte das Gymnasium in der Nähe Münchens auf einer Anwesenheitspflicht, berichtete „Apollo News“.

In dem Workshop „Diversity@school“ vom 10. Juli kamen zwei „queere“ Menschen mit dem Ziel in die Klasse, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen. Der dahinterstehende Verein „diversity München“ plante nach eigenen Angaben, über die Akzeptanz gegenüber „queeren“ Identitäten sowie Klischees zu sprechen und Berührungsängste abzubauen. Eine der beiden „queeren“ Personen habe laut Eltern, deren Kinder am Kurs teilnahmen, einen Bart und ein weibliches Erscheinungsbild gleichzeitig gehabt. Gemeinsam hätten sie der Klasse Lebensgeschichten und Diskriminierungserfahrungen erzählt.

„Queere“ Veranstaltung sei mit Lehrplan begründbar

Dass der 14jährige nicht an diesem Workshop teilnahm, begründeten die Eltern gegenüber dem Landratsamt Dachau damit, dass die Schulleitung keine Antworten auf wesentliche Rückfragen gab.

„Insbesondere die Formulierung, Schülerinnen und Schüler sollten auf ihre körperliche und geistig-seelische Entwicklung, ihre Geschlechtlichkeit, ihre Gefühle, ihre geschlechtliche Identität und ihre sexuelle Orientierung vorbereitet werden, überschreitet nach unserer Überzeugung die Grenzen dessen, was Aufgabe der Schule oder des Staates sein sollte“, heißt es in dem Schreiben der Eltern, das „Apollo News“ vorliegt. Der Schulleiter antwortete lediglich, dass es sich um eine Pflichtveranstaltung handele, und berief sich dabei auf den Lehrplan.

Oberstudienrat beantwortet Fragen der Eltern nicht

Daraufhin stellten die Eltern der Schule neun Fragen und deuteten eine Dienstaufsichtsbeschwerde an, sofern diese Fragen nicht beantwortet werden würden. Unter anderem wollten sie wissen, ob sich ein Lehrer während der gesamten Veranstaltung im Klassenzimmer aufhalte, der die Einhaltung des Überwältigungsverbotes sicherstelle und darauf achte, dass keine Position als moralisch überlegen dargestellt werde. Außerdem forderten sie einen Einblick in die Materialien und Methoden an, die die queeren Personen nutzen würden.

Weiter fragten sie nach der rechtlichen Grundlage, nach der der Verein „diversity München“ als externer Partner ausgewählt wurde. Zudem wollten sie wissen, ob das Schulforum an der Planung des Workshops beteiligt war.

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Der Oberstudienrat antwortete den Eltern lediglich, dass sich ein Lehrer dauerhaft im Raum aufhalte und „selbstverständlich“ das Überwältigungsverbot einhalte. Ansonsten seien die Antworten gar nicht oder nur unvollständig gegeben worden. Stattdessen bedauerte der Oberstudiendirektor, dass die Eltern die Haltung des Vereins nicht teilten. Das begründe jedoch nicht, dass der Sohn nicht an der Veranstaltung teilnimmt. Die Eltern reichten deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Zudem kündigten sie an, juristisch gegen eine mögliche Geldstrafe vorzugehen.

Queerer Verein verfolgt politischen Aktivismus

Der queere Verein „diversity München“ finanziert sich einerseits durch Spenden, andererseits durch Förderungen der Stadt München. Obwohl der Schulleiter anfangs behauptete, dass die Veranstaltung keine politische oder weltanschauliche Indoktrination verfolge, formuliert der Verein für die Zusammenarbeit mit Jugendlichen mehrere politische Forderungen. Diese richten sich sowohl an die Bundesregierung als auch an Bayerns Landesregierung.

Unter anderem fordert der Verein, dass in Geburtsurkunden nicht mehr von „Vater“ und „Mutter“ gesprochen wird, sondern von „zwei Eltern(teilen)“. Die bayerische Staatsregierung soll queere Themen im Lehrplan verankern. Weiter sollen Namen, die die Schüler selbst wählen, auf schulischen Dokumenten wie Zeugnissen verwendet werden. (mas)

Regenbogenfahnen wehen in München (Symbolbild): Die Eltern reichten eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Foto: picture alliance / Wolfgang Maria Weber | Wolfgang Maria Weber
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