BERLIN. Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat in ihrem neuen Buch „Wahl und Wahrheit“ der These widersprochen, die AfD sei aufgrund ihres angeblichen ethnischen Volksbegriffs verfassungsfeindlich. „Dass ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis gegen die fdGO verstoße, ist in dieser Pauschalität nicht richtig“, zitierte die Welt aus dem Werk. Ein Staat dürfe seine Einwanderungspolitik durchaus am Ziel einer „soziokulturellen Homogenität“ ausrichten und könne danach differenzieren, aus welchen Ländern und Kulturkreisen Zuwanderung eher passe.
Auch eine Rückkehr zum reinen Abstammungsprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht sei ihrer Ansicht nach verfassungsrechtlich zulässig. „Das dem Abstammungsprinzip zugrunde liegende Ziel, die soziokulturelle Homogenität des Volkes zu wahren, darf der Staat grundsätzlich auch zum Maßstab der Zuwanderungspolitik machen.“
Verfassungswidrig werde eine Politik erst dann, wenn sie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund diskriminiere. Deutsche Staatsbürger mit und ohne Einwanderungsgeschichte seien strikt gleichzustellen. Eine Remigration deutscher Staatsbürger liege nach Ansicht Brosius-Gersdorfs klar außerhalb des Verfassungsrahmens.
Ehemann äußerte ähnliche Einschätzung in JF-Interview
Die Rechtswissenschaftlerin war im Sommer 2025 auf Vorschlag der SPD als Kandidatin für eine neu zu besetzende Stelle im Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden. Nachdem über die Rechtsauffassungen der Juristin berichtet hatte – unter anderem zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (JF berichtete) –, sagte die Union die Richterwahl kurzfristig ab (JF berichtete).

Brosius-Gersdorf bezeichnet die Berichterstattung in ihrem Buch als Kampagne „rechtsnationaler Medien“, die „mit Desinformation, Verzerrung, Diffamierung und Stimmungsmache“ gearbeitet hätten und so „Deutungshoheit über die Besetzung hoher Staatsämter“ hätten erlangen können. In diesem Zusammenhang fordert sie auch eine gesellschaftliche Debatte über die Regulierung sozialer Medien.
Im Mai 2025 hatte der Ehemann der Juristin, Hubertus Gersdorf, der JUNGEN FREIHEIT ein Interview gegeben, in dem er ebenfalls betonte, der ethnisch-kulturelle Volksbegriff sei kein Anzeichen einer Verfassungswidrigkeit (Lesen Sie das Interview hier). Das Grundgesetz kenne schlicht gar keinen Volksbegriff, gegen den verstoßen werden könne. Der Gesetzgeber habe einen großen Gestaltungsspielraum darüber, wie er die Staatsangehörigkeit gestalte. (lb)





