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Urteil in Berlin: Weimer darf linksextreme Buchhändler nicht „politische Extremisten“ nennen

Urteil in Berlin: Weimer darf linksextreme Buchhändler nicht „politische Extremisten“ nennen

Urteil in Berlin: Weimer darf linksextreme Buchhändler nicht „politische Extremisten“ nennen

Erlebte eine gerichtliche Niederlage: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Erlebte eine gerichtliche Niederlage: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Erlebte eine gerichtliche Niederlage: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Urteil in Berlin
 

Weimer darf linksextreme Buchhändler nicht „politische Extremisten“ nennen

Das Verwaltungsgericht Berlin rügt die Äußerung Weimers über Betreiber eines Buchladens als unbelegt und rechtswidrig. Für seine scharfe Einordnung als Extremisten habe es keine tragfähige Tatsachengrundlage gegeben.
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BERLIN. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Gericht untersagte ihm im Eilverfahren, die Betreiber der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ öffentlich als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. In einem Interview hatte er im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis erklärt: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“

Die Aussage bezog sich auf drei Buchhandlungen, die zuvor von der Preisträgerliste gestrichen worden waren, darunter die Berliner „Schwankende Weltkugel“ (JF berichtete).

Die 6. Kammer wertete diese Formulierung als unzulässige Zuschreibung. Die Äußerung sei so zu verstehen, dass die Betreiber selbst als politische Extremisten bezeichnet würden. Für eine derart scharfe Einordnung fehle jedoch jede belastbare Tatsachengrundlage. Zwar hatte Weimer im Vorfeld eine Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt. Dessen Hinweis auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ reicht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht aus, um öffentlich von „Extremisten“ zu sprechen.

Weimer schloss drei Buchläden von Preis aus

Besonders deutlich fällt die Kritik der Richter an der Sorgfaltspflicht aus: Weimer habe vor seiner öffentlichen Äußerung nicht alle verfügbaren Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung ausgeschöpft. Damit überschreite seine Zuspitzung den Rahmen des für staatliche Stellen geltenden Sachlichkeitsgebots.

Die Entscheidung trifft den Minister in einem bereits eskalierten Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Buchläden unter Verweis auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes von der Auszeichnung ausgeschlossen. Die Betroffenen gehen juristisch dagegen vor und sprechen von einem Eingriff in die Meinungsfreiheit. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (rr)

Erlebte eine gerichtliche Niederlage: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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