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Anja Arndt, AfD

Lüge des Verfassungsschutzes: Schwere Schlappe für die Schlapphüte gegen „Tichys Einblick“

Lüge des Verfassungsschutzes: Schwere Schlappe für die Schlapphüte gegen „Tichys Einblick“

Lüge des Verfassungsschutzes: Schwere Schlappe für die Schlapphüte gegen „Tichys Einblick“

Gegen „Tichys Einblick“ verloren: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verantwortet den dortigen Verfassungsschutz.
Gegen „Tichys Einblick“ verloren: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verantwortet den dortigen Verfassungsschutz.
Gegen „Tichys Einblick“ verloren: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verantwortet den dortigen Verfassungsschutz. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
Lüge des Verfassungsschutzes
 

Schwere Schlappe für die Schlapphüte gegen „Tichys Einblick“

Der Verfassungsschutz von Bayerns CSU-Innenminister Herrmann behauptet, Medien würden Narrative im Sinne Putins verbreiten. Die JF mahnt den Geheimdienst erfolgreich ab. „Tichys Einblick“ geht weiter und gewinnt einen Prozess.
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BERLIN. Tichys Einblick (TE) hat nach fast zwei Jahren ein Gerichtsverfahren gegen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gewonnen. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München gab dem Medium recht und erklärte die Kampagne des LfV für „rechtswidrig“.

Der Inlandsgeheimdienst hatte im September 2024 behauptet, diverse Medien, darunter TE, Focus, die Berliner Zeitung und die JUNGE FREIHEIT würden Narrative verbreiten, die für russische Desinformationskampagnen genutzt würden.

Die JF hatte das LfV kurz nach dieser Behauptung erfolgreich abgemahnt. Die jeder Grundlage entbehrende Behauptung nahm der Verfassungsschutz daraufhin zurück und schrieb: „Das BayLfV unterstellt explizit nicht, dass die Verantwortlichen der hier aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder in Kenntnis darüber sind bzw. es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der ‚Doppelgänger‘-Kampagne weiterverbreitet werden“.

So berichtete damals die "Welt" über die Diffamierung von Tichys Einblick und JF. Screenshot: JF
So berichtete damals die „Welt“ über die Diffamierung von Tichys Einblick und JF. Screenshot: JF

Tichy: „Verleumdung und Beschmutzung“

Tichys Einblick reichte das nicht, zog vor Gericht und setzte sich nun ebenfalls durch. Herausgeber Roland Tichy kommentiert, dass damit feststehe, dass sich die damalige Behauptung „als dilettantischer Versuch der Verfassungsschützer entpuppt“, das Internet zu analysieren: „Nur zur Verleumdung und Beschmutzung reicht es, und auch das nur halb.“

Der Münchner Inlandsgeheimdienst hatte damals eine Erfolgsmeldung verbreitet: „Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) ist es gelungen, mittels umfangreicher technischer Analysen, wesentliche Erkenntnisse zur Desinformationskampagne ‚Doppelgänger‘ zu generieren.“

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Der Täter habe zu diesem Zweck „hunderttausende gefälschte Profile bzw. Identitäten in den sozialen Medien, dutzende gefälschte Webseiten von Leitmedien sowie eigene Fake-Nachrichtenportale“ erstellt. Diese Doppelgänger-Seiten von JF, TE, Focus und anderen Medien könnten deswegen so gut genutzt werden, „da sie anscheinend grundsätzlich ins russische Narrativ passen“.

Verfassungsschutz bediente eigenes Narrativ

TE und JF hatten bis dahin durchweg kritisch über den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und dessen Präsidenten Wladimir Putin berichtet. Dies war dem Verfassungsschutz entgangen oder er ließ möglicherweise die Information bewusst weg, damit es wiederum in sein Narrativ passte.


Jetzt urteilte das Bayerische Verwaltungsgericht in München, die Benennung von TE in der „Publikation über die Desinformationskampagne ‚Doppelgänger‘ war rechtswidrig“. Sie habe das „Ansehen“ der Klägerin als Pressemedium „beeinträchtigt“. (fh)

Gegen „Tichys Einblick“ verloren: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verantwortet den dortigen Verfassungsschutz. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
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