HANNOVER. Der Niedersächsische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochstufen. Die AfD Niedersachsen hatte per Eilantrag dagegen geklagt, das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage zurück, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag mitteilte. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei der niedersächsischen AfD „hinreichende Tatsachen dafür vorliegen“, dass es dort „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gebe.
Diese Bestrebungen lassen sich laut der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts mit den „Agitationen gegen die zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“ von Seiten der AfD belegen. Der Niedersächsischen AfD gehe es darum, „jedenfalls Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu verwehren. Außerdem verwende der Landesverband Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ oder „Volkstod“. Diese seien gängige Begriffe „in der rechtsextremistischen Szene“ und ließen „auf eine rassistische Weltanschauung schließen“.
Des Weiteren agitiere der niedersächsische AfD-Landesverband gegen „das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, in dem er den etablierten Parteien, der Bundesregierung, der Justiz und der Verwaltung die Absicht unterstelle, „dem deutschen Volk zu schaden“, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts, die sich explizit auf ein vorangegangenes Gutachten des Inlandsgeheimdienstes bezieht, das im März erschienen war (JF berichtete). „Mit der wiederholten Darstellung des Narrativs, dass die ‘Altparteien‘ beziehungsweise die Regierung eine Diktatur herbeiführen und sich dazu den ‘gleichgeschalteten‘ Behörden, Gerichten und öffentlich-rechtlichen Medien bedienen wolle, solle das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat geschwächt werden.“
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig
Zudem bestünden organisatorische und strukturelle Überschneidungen zwischen dem Niedersächsischen Landesverband und „als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Teilen der AfD und anderen Organisatoren innerhalb der Neuen Rechten“. Auch das zeuge von der „Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ des Landesverbands.
Gegen diese Positionierungen gebe es keine nennenswerten Gegenpositionierungen, gemäßigte Strömungen seien „nicht mehr erkennbar“, weshalb sich für Niedersachsens AfD „ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren“ lasse.
Die AfD-Niedersachsen wird bereits seit 2022 vom Landesamt für Verfassungsschutz als „Verdachtsobjekt für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“, im Februar dieses Jahres wurde diese Einschätzung öffentlich. Daraufhin stellte die AfD einen Eilantrag dagegen, der nun abgelehnt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die AfD können Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
AfD-Landeschef kündigt juristische Schritte an
Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde sagte mit Blick auf die nun erfolgte Entscheidung, er habe diese „mit großem Unverständnis“ zur Kenntnis genommen. Seine Partei stehe „mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“, anderslautende Vorwürfe weiser er „entschieden zurück“.
Dennoch glaube seine Partei weiterhin an den Rechtsstaat, weshalb die AfD „selbstverständlich“ juristisch gegen die Entscheidung vorgehen werde. (st)






