BERLIN. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) vorgelegt, der Kommunen ermöglichen soll, Immobilienkäufe bei Verdacht auf „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ zu verhindern. Grundlage ist ein Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts.
Kern des Vorhabens ist ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht: Städte und Gemeinden sollen künftig eingreifen können, wenn sie davon ausgehen, dass ein Käufer Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.
In solchen Fällen könnten Kommunen die Immobilie selbst erwerben und den Kauf verhindern. Dabei reicht nach dem Entwurf bereits ein Verdacht. Verfassungsfeindliche Bestrebungen werden darin definiert als „aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen“, das geeignet ist, „über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten“. Straftaten oder konkrete Gefahren müssen demnach nicht vorliegen.
Schwarz-Rot will BKA einbeziehen
Zur Prüfung solcher Verdachtsfälle sollen Kommunen auf Informationen von Sicherheitsbehörden zurückgreifen dürfen. Geplant ist laut Berichten eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, die eine Weitergabe personenbezogener Daten an Gemeinden ausdrücklich erlaubt. Auch das Bundeskriminalamt soll einbezogen werden.
Das Ministerium begründet den Schritt mit dem Ziel, „sozialen Missständen“ vorzubeugen und einer „räumlichen Wirkung“ extremistischer Bestrebungen entgegenzuwirken. Aus dem Ministerium heißt es dazu, das Instrument könne etwa greifen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“. (rr)






