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Erweiterte Befugnisse: Wollt ihr den totalen Verfassungsschutz?

Erweiterte Befugnisse: Wollt ihr den totalen Verfassungsschutz?

Erweiterte Befugnisse: Wollt ihr den totalen Verfassungsschutz?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Will, dass der Verfassungsschutz auch polizeiliche Befugnisse erhält. (Themenbild/Collage)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Will, dass der Verfassungsschutz auch polizeiliche Befugnisse erhält. (Themenbild/Collage)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Will, dass der Verfassungsschutz auch polizeiliche Befugnisse erhält. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Erweiterte Befugnisse
 

Wollt ihr den totalen Verfassungsschutz?

Nach Plänen von Alexander Dobrindt soll der Verfassungsschutz massiv im Privatleben der Bürger herumschnüffeln dürfen. Eine Demokratie radikalisiert sich selbst. Ein Kommentar.
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Noch ist es nur ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium. Doch der Inhalt der 691 Seiten hat es in sich. Sollte das Papier auch nur in Teilen umgesetzt werden, bekämen Deutschlands Geheimdienste ein neues Selbstverständnis. Weniger dem deutschen Volk – als dem eigentlichen Souverän – dienen und durch dessen gewählte Vertreter kontrolliert werden, sondern eher selbst dieses kontrollieren und lenken. Vor allem beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dürften die Bürger diese Neuausrichtung zu spüren bekommen.

„Eine konzeptionelle Neuerung liegt darin, (…) dass das BfV Befugnisse erhält, bei besonderen Bedrohungen auch auf Tatmittel und die Informationsbasis des Angreifers ‚geheimdienstlich‘ einzuwirken, um sein Aktionspotenzial zu hemmen.“ Handlungen, die bisher klar als Polizeiaufgaben galten, werden nun dem Inlandsgeheimdienst zugewiesen. Keine Kleinigkeit, denn dadurch wird dieser von einem reinen Beobachter und Aufklärer zum Akteur aus dem Dunkeln, der sich in das Leben seiner Beobachtungsobjekte einmischt.

Dafür bekommt er umfangreiche Kompetenzen. Hier ein Beispiel von vielen: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf ohne Wissen der betroffenen Person mit technischen Mitteln personenbezogene Daten aus einer Wohnung erheben und aufzeichnen“, wobei Mitarbeiter auch „unmittelbaren Zwang anwenden“ dürfen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut, das normalerweise nur durch unmittelbare Gefahrenabwehr oder eine richterliche Anordnung eingeschränkt werden darf. Und hier?

Ein „unabhängiges“ Kontrollgremium verhindert nichts

Ein „Unabhängiger Kontrollrat“ soll diesen ungeheuren Machtzuwachs wieder einhegen. Was ist das für eine Einrichtung, die im Entwurf ein eigenes Gesetz erhält? „Der Unabhängige Kontrollrat besteht aus 1. einem gerichtsähnlichen Kontrollorgan und 2. einem administrativen Kontrollorgan. (…) Für die Verwaltung besteht eine Präsidialabteilung.“ Und weiter: „Der Unabhängige Kontrollrat wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrats geleitet (Behördenleitung).“

Also ein Zwitterwesen aus Gericht und Behörde und damit ein Oxymoron. Zwar müssen sechs der acht Köpfe des Rates „richterliche Mitglieder“ sein, doch ob darunter etwas anderes als die Befähigung zum Richteramt zu verstehen ist, bleibt unklar. Jedenfalls sind ausdrücklich Beamte ab der Besoldungsgruppe B6 zugelassen. Bewerber sowie die „Behördenleitung“ werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages mittels einfacher Mehrheit gewählt und eingesetzt.

Wir können also sicher sein, dass dieses Kontrollgremium ähnlich staatsfern agieren wird, wie die unzähligen externen und internen Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhindern, den Bürger mit ideologischer Propaganda zu überschütten. Der Verdacht liegt nahe, so wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Jagd auf die politische Opposition geblasen wird, ähnliches hier zu erwarten. Immerhin ist die AfD bereits in zahlreichen Bundesländern Beobachtungsgegenstand des Verfassungsschutzes.

Es ist leicht, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten

Was beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch ein ärgerlicher Lärm bleibt, wird unter Schlapphüten schnell unheimlich. Jaja, gewiss: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im Falle besonders erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen Brief- und Postsendungen öffnen und einsehen sowie Telekommunikationsverkehre überwachen und aufzeichnen.“ Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Alles läuft nach Recht und Gesetz. Und was lesen wir wenige Zeilen später?

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„Tatsächlicher Anhaltspunkt, Beteiligter zu sein, ist auch die Teilnahme an einer Kommunikationsgruppe, zu der tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie im Wesentlichen zur Kommunikation für Zwecke der Bedrohung genutzt wird.“ Wer also nicht Gefahr läuft, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes zu geraten, führt nicht nur ein äußerst tugendsames, sondern wohl auch langweiliges Leben. Schließlich kann heutzutage jede Regierungskritik als „Angriff auf unsere Demokratie“ aufgefasst werden.

Eine Bundesbehörde radikalisiert sich selbst

Niemand geringeres als der höchste Repräsentant des Staates, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, machte noch einmal klar, wer hier „gegen das System der Demokratie“ sei. Nämlich alle, welche die AfD für eine legitime Opposition halten. Nächsten März endet voraussichtlich Steinmeiers viel zu lange Amtszeit. Wenn er von Überparteilichkeit nichts hält, dann könnte er doch die Leitung des „unabhängigen Kontrollrats“ über den deutschen Inlandsgeheimdienstes übernehmen. Wer, wenn nicht er, wäre dafür qualifiziert?

Erstens ist Steinmeier Volljurist, zweitens ist er Beamter, drittens war er als Minister in diversen Geheimdienstaffären verwickelt und viertens kennt ihn der Verfassungsschutz bereits als linksextremes Beobachtungsobjekt. Die wichtigste Voraussetzung ist aber – die AfD wird im Parlamentarischen Kontrollgremium der Geheimdienste, die diese Position vergibt, seit Jahren ausgeschlossen. Aber auch ohne ihn können wir einer deutschen Behörde in Echtzeit bei der Selbstradikalisierung zuschauen.

Die Verfassung ist ein so hohes Gut, dass sie vor dem Volk beschützt werden muss – diesen alten Witz ließ Dobrindt hier auf 691 Seiten auswalzen. Übrig bleibt ein altes, philosophisches Problem. Wer kontrolliert die Kontrolleure? Oder umgekehrt: Wer kontrolliert die Regierung, wenn die Regierung kontrolliert, wer Opposition sein darf? Ansonsten schön darauf achten, was du sagst und schreibst und wem du es sagst und schreibst. Es dient doch dem Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Will, dass der Verfassungsschutz auch polizeiliche Befugnisse erhält. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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