BERLIN. Der CDU-Politiker Friedrich Merz hat die Wortwahl seiner Regierungskritik vor dem CDU-Parteitag bedauert. „Ich habe gesagt: Es kann so nicht weitergehen. Da ging es vor allem um das Erscheinungsbild der Regierung mit Blick auf die Niederlagen bei Europa- und Landtagswahlen und die quälende Debatte um die Grundrente. Das war nie eine Fundamentalkritik an der Regierung“, sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der frühere Unionsfraktionschef im Bundestag hatte das Bild der Regierung als „grottenschlecht“ bezeichnet. Auf die Frage, ob dieser Begriff zu hart gewesen sei, antwortete Merz: „Es hat den Sachverhalt, den ich ansprechen wollte, nicht genau genug getroffen. Ich würde es heute anders formulieren.“
Die CDU dürfe nie den Eindruck erwecken, untereinander illoyal zu sein. „Wenn ein solcher Eindruck von mir ausgehen würde, dann würde ich zu jedem Zeitpunkt alles dafür tun, um dieses Bild wieder geradezurücken“, verdeutlichte der Vizepräsident des CDU-Wirtschaftsrats. Dasselbe hatte Merz auch in seiner Rede auf dem Parteitag betont.
„Nachholbedarf an politischen Führungspersönlichkeiten“
Er fühle sich geschmeichelt, als möglicher Kanzlerkandidat zu gelten, sagte Merz. „Ich wäre unehrlich, wenn ich sagen würde, daß mich das nicht freut. Aber es wundert mich auch ein wenig, daß dies über jemanden gesagt wird, der seit zehn Jahren nicht mehr in der Politik aktiv ist.“
Dies zeige, in Deutschland gebe es einen „gewissen Nachholbedarf an politischen Führungspersönlichkeiten“. Die Unsicherheiten würden weltweit größer. „Die Menschen suchen deshalb nach Personen, denen sie Führung zutrauen.“
Merz kann sich höheren Spitzensteuersatz vorstellen
Merz äußerte sich auch zur Debatte über einen höheren Spitzensteuersatz für Topverdiener. „Einer moderaten Erhöhung des Spitzensteuersatzes für sehr hohe Einkommen würde ich mich nicht widersetzen – wenn im Gegenzug die Mittelschicht entlastet wird.“ Es sei entscheidend, Facharbeiter „aus der steil nach oben steigenden Steuerprogression herauszuholen“. Zugleich müsse der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft werden.
Der Bundestag hatte im November beschlossen, den Soli ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler abzuschaffen. Wirtschaftsverbände und die FDP protestierten dagegen und kündigten Verfassungsbeschwerde an. Ihre Begründung: Vor allem Unternehmer, Selbstständige, aber auch gut verdienende Facharbeiter würden weiter belastet. (ls)