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Anja Arndt, AfD

Paragraph 188 StGB: Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet: Gericht verhängt Geldstrafe

Paragraph 188 StGB: Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet: Gericht verhängt Geldstrafe

Paragraph 188 StGB: Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet: Gericht verhängt Geldstrafe

Bundeskanzler Friedrich Merz
Bundeskanzler Friedrich Merz
„Lügenfritz“ oder „Lackaffe“? Beides sollte man offenbar lieber nicht über den Bundeskanzler sagen. Foto: IMAGO / Mauersberger
Paragraph 188 StGB
 

Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet: Gericht verhängt Geldstrafe

Ein Amtsgericht erteilt einen Strafbefehl gegen einen Bürger – weil der den Bundeskanzler als „Lügenfritz“ bezeichnete. Begründung: Der Kommentar sei geeignet, die „Integrität des Opfers“ zu erschüttern.
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ÖHRINGEN. Das Amtsgericht Öhringen in Baden-Württemberg hat einen Strafbefehl gegen einen Facebook-Nutzer erlassen, weil dieser Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Das berichtet der Tagesspiegel am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Heilbronn. Der Bürger muss nun 30 Tagessätze zahlen; die Strafe ist rechtskräftig. Ihre Höhe orientiert sich am Einkommen.

Die Staatsanwaltschaft begründete die Beantragung des Strafbefehls damit, dass die Äußerung geeignet sei, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Die Staatsanwaltschaft handelte wegen eines angenommenen „besonderen öffentlichen Interesses“. Der Bundeskanzler selbst wurde nicht mit dem Fall befasst.

Ausdrücklich kein Freispruch für „Lackaffe“-Kommentar

Zuvor war in der vergangenen Woche bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn auch wegen einer Bezeichnung von Merz als „Lackaffe“ Strafantrag gestellt hatte, der vom Gericht ebenfalls genehmigt wurde (JF berichtete). Der in diesem Fall betroffene Bürger ging dagegen jedoch juristisch vor. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren am Freitag gegen Zahlung von 100 Euro ein.

Dabei handelt es sich aber ausdrücklich nicht um einen Freispruch. Vielmehr setzte die Einstellung des Verfahrens gerade voraus, „dass das Gericht die Strafbarkeit für gegeben erachtet“, wie eine Gerichtssprecherin betonte. Sowohl in diesem Fall als auch in dem vorgenannten beziehen sich die Staatsanwaltschaft und die Gerichte auf Paragraph 188 Strafgesetzbuch und den darin verankerten Straftatbestand der „Politikerbeleidigung“.

Polizei stieß Verfahren an

Beide Kommentare stammen aus demselben Kontext: Sie wurden unter einem Facebook-Beitrag der Heilbronner Polizei abgesetzt, die im Oktober 2025 über polizeiliche Maßnahmen angesichts eines Besuches von Merz informierte. Darunter sammelten sich zahlreiche Kommentare, von denen die Polizei selbst 38 an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung weiterleitete.

Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegenüber der JUNGEN FREIHEIT mitteilte, wurden insgesamt in vier Fällen Strafbefehle beantragt. Neun Mal sei das Verfahren eingestellt worden. Das betrifft etwa einen Kommentar, in dem Merz als „Lügenbaron“ bezeichnet wurde, und einen Kommentar, in dem ein Nutzer den Kanzler „Lügen-Kasper“ nannte. Andere Beiträge mit dem Wort „Lügenbaron“ seien indes aus Gründen der Zuständigkeit an andere Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden.

Gegenüber der JF betonte die Heilbronner Staatsanwaltschaft, dass jeder Fall als Einzelfall beurteilt werde. „Es sollte daher nicht der Eindruck entstehen, dass nicht möglicherweise andere Staatsanwaltschaften andere Einschätzungen treffen oder andere Fälle nicht auch anders beurteilt werden können.“

Andere Staatsanwaltschaften stellen Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim, die einen der „Lügenbaron“-Kommentare weiterbearbeitete, teilte der JF indes am Dienstag mit, dass sie in diesem Fall ebenfalls von einer weiteren Verfolgung abgesehen habe. „Diese Äußerung wurde hier als eine von der Meinungsfreiheit gedeckte, zulässige Machtkritik und daher nicht als strafbare Beleidigung bewertet.“

Bereits im Februar hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, auch Ermittlungen wegen einer Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ nicht weiter zu verfolgen (JF berichtete). Vor allem dieser konkrete Kommentar und der Umgang der Polizei damit hatten bundesweite Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Als „verlogenen Kasper“ darf man Merz bezeichnen

Die Staatsanwaltschaft Tübingen, die von den Heilbronner Kollegen einen weiteren „Pinocchio“-Kommentar zugewiesen bekommen hatte, gab am Dienstag gegenüber der JF an, die Ermittlungen in diesem Fall ebenfalls eingestellt zu haben. Der Grund sei, dass es an einem Anfangsverdacht mangelte, sagte ein Sprecher auf Nachfrage der Redaktion.

Selbiges berichtet die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Diese hat zudem ein weiteres Verfahren wegen eines Kommentars eingestellt, in dem Merz als „verlogener zweite Wahl Kasper“ betitelt wurde, wie eine Sprecherin der JF sagte. (ser)

„Lügenfritz“ oder „Lackaffe“? Beides sollte man offenbar lieber nicht über den Bundeskanzler sagen. Foto: IMAGO / Mauersberger
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