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SPD-Bundestagsabgeordneter: „Jammerlappen“: Um ein Uhr nachts wird Ralf Stegner aggressiv

SPD-Bundestagsabgeordneter: „Jammerlappen“: Um ein Uhr nachts wird Ralf Stegner aggressiv

SPD-Bundestagsabgeordneter: „Jammerlappen“: Um ein Uhr nachts wird Ralf Stegner aggressiv

Ralf Stegner (SPD) im Deutschen Bundestag am 08.05.26 in Berlin.
Ralf Stegner (SPD) im Deutschen Bundestag am 08.05.26 in Berlin.
Bundestagsabgeordneter Ralf Stegner (SPD): Der „Lügenfritz“-Facebook-Nutzer muss 30 Tagessätze zahlen. Foto: picture alliance / Andreas Gora | Lenny Karpe
SPD-Bundestagsabgeordneter
 

„Jammerlappen“: Um ein Uhr nachts wird Ralf Stegner aggressiv

Während Bürger Strafbefehle für die Bezeichnung „Lügenfritz“ kassieren, will SPD-Urgestein Ralf Stegner nichts von fehlender Meinungsfreiheit in Deutschland wissen. Um ein Uhr Nachts rastet er aus.
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BERLIN. Der Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner (SPD) hat mitten in der Nacht Menschen beleidigt, die sich über die fehlende Meinungsfreiheit in Deutschland beschweren. „Die konservativen und rechtsliberalen Jammerlappen, die behaupten, es gebe keine Meinungsfreiheit in Deutschland, über angebliche linksgrüne woke Meinungsdominanz lamentieren und Krawallportale als Alternative zu seriösem Journalismus anpreisen, haben offenkundig einen an der Waffel“, schrieb der Politiker am Mittwoch um ein Uhr nachts auf „X“.


Laut Stegner werde Freiheit mit einem „nichtexistierenden Anrecht, dass ihrem Unfug nicht widersprochen wird“, verwechselt. „Wenn sie wieder nüchtern sind, sollten sie mal in die Türkei, nach Russland, Iran oder China reisen, um tatsächliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit live zu erleben.“

Stegner behauptete, dass mit „solchen“ Leuten „wirklich kein Staat zu machen“ sei. „Ihre Selbstbezüglichkeit und Larmoyanz, die intellektuelle Untertourigkeit und das präpotente Gehabe in die Jahre gekommener Privilegierter sind jämmerlich, mitleiderregend und überdies stinklangweilig.“

Stegner rastet wegen „Lügenfritz“ aus

Hintergrund des Ausrasters könnte ein Strafbefehl des Amtsgerichts Öhringen in Baden-Württemberg gegen einen Facebook-Nutzer sein, weil dieser Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte (JF berichtete). Der Bürger muss 30 Tagessätze zahlen und die Strafe ist rechtskräftig, berichtete der Tagesspiegel am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die Höhe orientiert sich am Einkommen.

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Die Staatsanwaltschaft begründete die Beantragung des Strafbefehls damit, dass die Äußerung geeignet sei, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Die Staatsanwaltschaft handelte wegen eines angenommenen „besonderen öffentlichen Interesses“. Der Bundeskanzler selbst wurde nicht mit dem Fall befasst.

Empörung wegen „Lügenfritz“-Urteil

Wegen des Urteils brach eine große Empörungswelle aus. Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch nannte Merz ebenfalls „Lügenfritz“ und bat die Staatsanwaltschaft darum, gegen sie vorzugehen. „Oder ermitteln Sie nur klammheimlich und gegen Bürger, die sich nicht wehren können?“


Der Anwalt Joachim Steinhöfel ordnete „Lügenfritz“ als „zugespitzte politische Kritik“ ein. Das Grundgesetz schütze „gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede“. Demnach sei das Urteil „gleich mehrfach falsch“. (mas)

Bundestagsabgeordneter Ralf Stegner (SPD): Der „Lügenfritz“-Facebook-Nutzer muss 30 Tagessätze zahlen. Foto: picture alliance / Andreas Gora | Lenny Karpe
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