BERLIN. Der Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner (SPD) hat mitten in der Nacht Menschen beleidigt, die sich über die fehlende Meinungsfreiheit in Deutschland beschweren. „Die konservativen und rechtsliberalen Jammerlappen, die behaupten, es gebe keine Meinungsfreiheit in Deutschland, über angebliche linksgrüne woke Meinungsdominanz lamentieren und Krawallportale als Alternative zu seriösem Journalismus anpreisen, haben offenkundig einen an der Waffel“, schrieb der Politiker am Mittwoch um ein Uhr nachts auf „X“.
Die konservativen+ rechtsliberalen Jammerlappen die behaupten, es gebe keine Meinungsfreiheit in Deutschland,über angebliche linksgrüne woke Meinungsdominanz lamentieren und Krawallportale als Alternative zu seriösem Journalismus anpreisen, haben offenkundig einen an der Waffel.
— Ralf Stegner MdB (@Ralf_Stegner) June 2, 2026
Laut Stegner werde Freiheit mit einem „nichtexistierenden Anrecht, dass ihrem Unfug nicht widersprochen wird“, verwechselt. „Wenn sie wieder nüchtern sind, sollten sie mal in die Türkei, nach Russland, Iran oder China reisen, um tatsächliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit live zu erleben.“
Stegner behauptete, dass mit „solchen“ Leuten „wirklich kein Staat zu machen“ sei. „Ihre Selbstbezüglichkeit und Larmoyanz, die intellektuelle Untertourigkeit und das präpotente Gehabe in die Jahre gekommener Privilegierter sind jämmerlich, mitleiderregend und überdies stinklangweilig.“
Stegner rastet wegen „Lügenfritz“ aus
Hintergrund des Ausrasters könnte ein Strafbefehl des Amtsgerichts Öhringen in Baden-Württemberg gegen einen Facebook-Nutzer sein, weil dieser Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte (JF berichtete). Der Bürger muss 30 Tagessätze zahlen und die Strafe ist rechtskräftig, berichtete der Tagesspiegel am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die Höhe orientiert sich am Einkommen.

Die Staatsanwaltschaft begründete die Beantragung des Strafbefehls damit, dass die Äußerung geeignet sei, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Die Staatsanwaltschaft handelte wegen eines angenommenen „besonderen öffentlichen Interesses“. Der Bundeskanzler selbst wurde nicht mit dem Fall befasst.
Empörung wegen „Lügenfritz“-Urteil
Wegen des Urteils brach eine große Empörungswelle aus. Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch nannte Merz ebenfalls „Lügenfritz“ und bat die Staatsanwaltschaft darum, gegen sie vorzugehen. „Oder ermitteln Sie nur klammheimlich und gegen Bürger, die sich nicht wehren können?“
Bundeskanzler Merz ist ein Lügenfritz.
An die zuständige Staatsanwaltschaft: Bitte ermitteln Sie jetzt gegen mich. Oder ermitteln Sie nur klammheimlich und gegen Bürger, die sich nicht wehren können?
Ich zerre das ins grelle Licht der Öffentlichkeit- wo es hingehört. Und ich…
— Beatrix von Storch (@Beatrix_vStorch) June 3, 2026
Der Anwalt Joachim Steinhöfel ordnete „Lügenfritz“ als „zugespitzte politische Kritik“ ein. Das Grundgesetz schütze „gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede“. Demnach sei das Urteil „gleich mehrfach falsch“. (mas)






