KARLSRUHE. Eine Volksabstimmung über einen Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik Deutschland ist unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Klage eines Bürgers auf eine Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats zurückgewiesen. Deutschland sei ein „auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhender Nationalstaat“, in dem die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Das Grundgesetz biete für Sezessionsbestrebungen einzelner Bundesländer keinen Raum. „Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung“, heißt es in der vierzeiligen Begründung. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“
Länder müßten über Austritt entscheiden
Staatsrechtlern zufolge gebe es im Grundgesetz keinen Artikel, der einen Austritt eines Bundeslandes aus der Republik regelt. Sollte eine Landesregierung einen Austritt wünschen, müßten darüber vermutlich alle anderen Länder entscheiden, berichtete die Nachrichtenagentur AFP.
Der Beschwerdeführer hatte die Zulassung für eine Volksabstimmung in Bayern über einen Austritt aus dem Bund gefordert. Diese wurde ihm verwehrt, weshalb er Ende vergangenen Jahres vor das Bundesverfassungsgericht zog. (ls)