DÜSSELDORF. Der Fußballverband von Katar ist mit seiner Klage gegen den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger gescheitert. Der Verband wollte Zwanziger untersagen lassen, Katar als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ zu bezeichnen. Das Landgericht Düsseldorf sah diese Aussage jedoch vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Zwanziger habe die Aussage in Wahrnehmung des berechtigten Interesses getätigt, die öffentliche Debatte über die Vergabe der Fußball-WM nach Katar anzuregen und die Vergabeentscheidung zu kritisieren, urteilte die 6. Zivilkammer am Dienstag. Der Vergleich der Klägerin mit einem Krebsgeschwür übersteige nicht die Grenze der Angemessenheit und sei keine Schmähkritik.
Debatte wichtiger als „Ehrenschutz“ Katars
Zweck der Äußerung des ehemaligen DFB-Chefs sei gewesen, „die Augen der Öffentlichkeit kritisch auf die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung der FIFA zu lenken“, die Katar die Fußball-WM 2022 zugesprochen hatte. Dies falle mehr ins Gewicht als der „Ehrenschutz“ des Fußballverbandes von Katar.
Dennoch hielten die Richter fest, der Begriff „Krebsgeschwür“ sei „massiv herabwürdigend“, da der Fußballverband „damit den Status einer tödlichen Krankheit erhalte, die mit aller Macht zu bekämpfen sei“. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (ho)