SCHWERIN. Wenige Monate vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern streben SPD, Grüne und Linkspartei eine Änderung der Wahlregeln für das Landesverfassungsgericht an. Damit wollen sie nach eigenen Angaben eine „Blockadegefahr“ wegen der mangelnden Zweidrittelmehrheit verhindern und das Gremium „der tagespolitischen Auseinandersetzung dauerhaft entziehen“, heißt es im entsprechenden Gesetzesentwurf, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
Konkret soll das Landesverfassungsgericht bei einer „Blockade“ selbst die Nachfolger der scheidenden Mitglieder nominieren, wenn die Nachfolge nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit erfolgt ist. Über die Vorschläge würde dann der Landtag mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten entscheiden. Scheitert auch diese Wahl, dürften die bisherigen Richter im Amt bleiben. Zudem wollen SPD, Grüne und Linkspartei neben diesen Änderungen die bisherigen Vorschriften, etwa die zwölfjährige Amtszeit oder die Altersgrenze von 68 Jahren, in der Verfassung verankern. Bisher können sie mit einer einfachen Mehrheit geändert werden.
AfD und CDU lehnen den Verfassungsgericht-Vorschlag ab
Kritik daran kam vom AfD-Fraktionsvize im Landtag, Enrico Schult. „Rot-Rot-Grün hat Panik vor einem fairen Machtwechsel. Statt sich dem Wählerwillen zu stellen, versuchen sie mit einem Verfassungs-Trick das Landesverfassungsgericht für Jahre auf Links zu bügeln“, sagte er am Donnerstag. Ein Gericht, das sich seine eigenen Mitglieder „quasi selbst“ aussuche, verliere jede demokratische Legitimation, somit werde auch die Gewaltenteilung zur „Farce“.
Auch der CDU-Fraktionschef Daniel Peters lehnte den Entwurf ab. „Ich plädiere dafür, die Demokratie durch Vertrauen, offene Debatten und überzeugende Wahlergebnisse zu stärken, statt durch Eingriffe in die Verfassung“, betonte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Bereits im März hatte der Spitzenkandidat der Union zur Landtagswahl in einem Welt-Gastbeitrag beklagt, es sei „unanständig“, von der Opposition „drohend einzufordern, sie möge sich beim Schleifen von Minderheitenrechten nicht so anstellen“.
AfD in Umfragen deutlich vorn
SPD-Fraktionschef Julian Barlen mahnte hingegen, es dürfe nicht um „Parteipolitik“ gehen, sondern um den Schutz „unseres demokratischen Rechtsstaats“. Er rief „alle Demokraten“ dazu auf, das Landesverfassungsgericht verstärkt vor „Angriffen und Neutralisierung“ zu schützen. „Im Bund, in Sachsen-Anhalt und auch in Berlin ist man diesen Weg gegangen oder geht ihn gerade gemeinsam – mit aktiver CDU-Unterstützung vor Ort.“
Am 20. September wird der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern neu gewählt. Der jüngsten Insa-Sonntagsfrage zufolge ist die AfD mit 34 Prozent die beliebteste Partei im Bundesland. Die derzeit regierende SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig folgt mit 26 Prozent. Die CDU von Peters kann derzeit mit zwölf Prozent rechnen, gefolgt von der mitregierenden Linkspartei mit zehn Prozent und den Grünen sowie dem BSW mit jeweils fünf Prozent.
2020 sorgte eine Richterwahl für wochenlangen Streit
2020 hatte die Wahl von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin des Bundeslandes Kritik hervorgerufen (JF berichtete). Die 2023 verstorbene Ex-Landtagsabgeordnete der Linkspartei war Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten Strömung „Antikapitalistische Linke“. Zudem hatte sie unter anderem die Berliner Mauer als „alternativlos“ bezeichnet. „Es gab Mauertote auf beiden Seiten, es sind auch Grenzsoldaten erschossen worden“, hieß es wörtlich von ihr. Erst nach wochenlangen Verhandlungen hatte die CDU, die damals Juniorpartner der SPD war, der Einberufung Borchardts zugestimmt.
Der Magdeburger Landtag hatte zuletzt mit Stimmen der CDU, der Linken, der SPD, der FDP und der Grünen eine entsprechende Reform des Verfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt verabschiedet (JF berichtete). AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner warf den übrigen Fraktionen vor, eine „totalitäre Demokratur“ zu errichten. Für die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs in Mecklenburg-Vorpommern sind 53 von 79 Landtagssitzen notwendig. Die Sozialdemokraten, die Grünen und die Linken verfügen über 48 Mandate. (kuk)





