MAGDEBURG. Die Fraktionen von CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne haben in dritter Lesung die Parlamentsreform für Sachsen-Anhalt beschlossen. Die nötige Zweidrittelmehrheit kam durch die 72 Stimmen der Allparteien-Koalition gegen die AfD zustande. Diese stimmte mit ihren 22 Abgeordneten als einzige dagegen.
Damit haben die fünf Fraktionen kurz vor Ende der Legislaturperiode grundsätzliche Verfahren im Landtag geändert (die JF berichtete). Laut Umfragen sind die Mehrheitsverhältnisse inzwischen komplett andere. Bei der Wahl am 6. September dürfte die AfD mit Abstand stärkste Fraktion werden. Ihr werden bis zu 40 Prozent der Stimmen vorausgesagt. Grüne und FDP werden dem Parlament wahrscheinlich nicht mehr angehören. Auch die SPD muss um den Wiedereinzug bangen.
Um die Rechte der stärksten Fraktion einzuschränken, sei der „Akt politischer Hygiene“ nötig, rechtfertigte die SPD die Reform. Offiziell begründen die Fraktionen das jedoch mit einer „einer zunehmenden Fragmentierung“ im Parteiensystem. Doch genau die wird es wahrscheinlich nicht geben. Statt sechs dürften dem neuen Landtag höchstens noch vier, möglicherweise sogar nur noch drei Fraktionen angehören: CDU und Linke auf der einen, die AfD auf der anderen Seite.
AfD: „Angst vor dem Wahlergebnis“
Man wolle, so die fünf Fraktionen, „die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates Sachsen-Anhalt“ gewährleisten. Der AfD-Co-Fraktionsvorsitzende Oliver Kirchner entgegnete, die Reform erfolge aus „Angst vor dem Wahlergebnis“. Er sprach von einer „Trickbetrüger-Parlamentsreform“ und warf den anderen Fraktionen vor, eine „totalitäre Demokratur“ zu errichten.
Die CDU feierte dagegen die Zweidrittelmehrheit: „Heute ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt“, jubelte der Abgeordnete Andreas Schumann. Gemeinsam sendeten die „demokratischen Parteien“ das Signal, dass man „unsere Demokratie“ nicht „Machtmissbrauch und Willkür überlasse“.
Denn, wenn die AfD stärkste Partei werden sollte, können nun alle anderen Fraktionen im zweiten Wahlgang gemeinsam einen Landtagspräsidenten wählen. Der Posten würde nicht vakant bleiben, wenn der AfD-Kandidat abgelehnt wird. Schon in Thüringen, wo die Partei mit Abstand stärkste Fraktion ist, wurde so erfahren. CDU, Linke, BSW und SPD teilten sich das Präsidium untereinander auf und ließen die AfD komplett außen vor.
Für Verfassungsrichter reicht nun einfache Mehrheit
Richter am Landesverfassungsgericht müssen nun nicht mehr mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Es reicht die einfache Mehrheit. Damit wollen die fünf Fraktionen verhindern, dass die AfD mit mindestens einem Drittel der Abgeordneten die Wahl von Richtern verhindert. Nun läuft es so: Kommt innerhalb von sechs Monaten keine Wahl zustande, unterbreitet das Gericht dem Landtag einen Vorschlag, über den das Parlament dann mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Erringt die AfD allerdings die absolute Mehrheit der Mandate, was möglich ist, wenn auch SPD und BSW den Einzug in den Landtag verpassen, könnte sich die Parlamentsreform als Bumerang erweisen. Dann würde sie über jene Instrumente verfügen, die sich die „demokratischen Parteien“ nun für ihren Machterhalt zurechtgelegt haben.
Außerdem enthält die Parlamentsreform organisatorische Änderungen, die die AfD schwächen sollen. Für Mitarbeiter der Abgeordneten werden in bestimmten Fällen Kosten nicht mehr erstattet, um „den Anschein der Vetternwirtschaft“ zu vermeiden. Außerdem werden erstattungsfähige Aufwendungen für Mitarbeiter und Praktikanten auf „bis zu fünf“ Personen begrenzt.
Um zu verhindern, dass die mutmaßlich stärkste Fraktion wenigstens einen Vizepräsidenten stellen kann, wird auch die Zahl des Präsidiums flexibel angepasst. Im Extremfall kann es also sein, dass nur noch CDU- und Linke-Politiker im Landtagspräsidium sitzen.
In Mecklenburg-Vorpommern, wo zwei Wochen nach Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt wird und wo die AfD ebenfalls stärkste Fraktion werden dürfte, gibt es ähnliche Bestrebungen von SPD, Linken und Grünen. Doch dort konnte sich die CDU mit den anderen Parteien noch nicht auf eine Parlamentsreform einigen. (fh)






