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„Castor Schottern“: „Castor Schottern“: Gericht verurteilt Unterstützer zu Geldstrafe

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„Castor Schottern“
 

„Castor Schottern“: Gericht verurteilt Unterstützer zu Geldstrafe

Weil er einen Aufruf zum Unterstützen des sogenannten „Schotterns“ einer Castor-Strecke unterzeichnete, hat das Amtsgericht Lüneburg einen 51 Jahre alten Mann zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt. Er habe durch sein Handeln öffentlich zur Sabotage an Bahngleisen aufgerufen, begründete der Richter die Entscheidung.
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Aufruf zur Sabotage an Bahngleisen Foto: JF

LÜNEBURG. Weil er einen Aufruf zum Unterstützen des sogenannten „Schotterns“ einer Castor-Strecke unterzeichnete, hat das Amtsgericht Lüneburg einen 51 Jahre alten Mann zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt.

Er habe sich mit der Solidaritätsbekundung die Erklärung zu eigen gemacht, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dapd.

Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Kandidat der Linkspartei für die Landtagswahl in Baden-Württemberg war, habe somit auch öffentlich zur Sabotage an den Bahngleisen aufgerufen. Allerdings sei ihm anzuerkennen, daß er aus verständlichen Motiven gehandelt und die Tat zugegeben habe.

Angeklagter wollte Solidarität mir Castor-Gegenern zeigen

In der Erklärung, die sich gegen den Castor-Transport ins Zwischenlager Gorleben im November 2010 richtete, hatten Linksextremisten und militante Atomkraftgegner angekündigt: „Wir sind entschlossen, massenhaft Schotter aus dem Gleisbett zu schaffen und damit die Strecke zu unterhöhlen.“

Der Verurteilte begründete seine Tat damit, er habe mit der Unterzeichnung seine Solidarität mit den Castor-Gegnern zum Ausdruck bringen wollen, da ihm aufgrund seiner Körperbehinderung eine Teilnahme an den Protesten nicht möglich gewesen sei.

Die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von hundert Euro hatte er abgelehnt. Zur Geldstrafe muß er nun auch die Kosten des Verfahrens tragen. Wegen seiner schwierigen finanziellen Situation räumte ihm das Gericht jedoch eine Ratenzahlung ein. (krk)

  

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