HECHINGEN. Am Landgericht Hechingen hat der Prozess gegen einen 23jährigen Linksextremisten wegen versuchten Mordes begonnen. Der Angeklagte Tobias K. hatte bereits gestanden, im Oktober vergangenen Jahres im baden-württembergischen Leibertingen mehrere Molotowcocktails gezündet zu haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet ein politisches Motiv.
Der Beschuldigte soll im Oktober 2025 gezielt zum Haus von Unternehmer und Ex-AfD-Kommunalpolitiker Michael K. gegangen sein und dort das Haus von dessen Lebensgefährtin mit einem Molotowcocktail abgebrannt haben. Der Geschädigte sagte dazu im Zeugenstand: „Ich bin barfuß zum brennenden Auto geeilt und habe es mit einem Gartenschlauch gelöscht. Dabei habe ich mir die Füße verbrannt.“ Anschließend hat der mutmaßliche Täter, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, einen weiteren Brandsatz auf das Fenster eines Wohnhauses geworfen. Dort haben zum Tatzeitpunkt sechs Menschen geschlafen, deren Tod soll er billigend in Kauf genommen haben.
AfD-Parolen als Provokation empfunden
Außerdem soll der 23jährige Angeklagte, dessen Mutter unlängst als Bürgermeisterin in einer anderen Gemeinde abgewählt worden war, einen Brandsatz auf Polizisten und Feuerwehrmänner geworfen haben. Dabei wurde niemand verletzt, jedoch wirft die Staatsanwaltschaft K. vor, auch in diesem Fall mindestens Verletzungen von Menschen in Kauf genommen zu haben.
Der Angeklagte ließ von seinem Anwalt zu Prozessbeginn eine schriftliche Erklärung vorlesen. „Ich bedauere meine Taten aufrichtig“, hieß es darin. Er schäme sich für seine Taten und wolle sich entschuldigen, auch bei seiner eigenen Familie. Seine Taten erklärte er damit, unter Drogeneinfluss gestanden zu haben, seit seiner frühen Jugend konsumiere er Alkohol und verschiedene Substanzen.
Er habe AfD-Sprüche auf einem Auto vor einem Haus gesehen und diese als Provokation empfunden. Dort zündete er den ersten Molotowcocktail.
Urteil im April erwartet
Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geht von einem linksextremen Motiv aus, vermutet aber, dass der Angeklagte ein Einzeltäter sei. Der Beschuldigte habe sich selbst als Teil einer „linken, antifaschistischen Szene“ verstanden. An die beschädigten Autos und das Wohnhaus in Leibertingen soll er Parolen wie „FCK NZS“ und „AFA 161 Area“ („Antifaschistische Aktion Area“, Anm. d. Red.) geschmiert haben.
Vor Gericht räumte er zudem ein, Mitglied der Linkspartei zu sein – jedoch nicht aktiv. Auch sei er nicht bei anderen politischen Gruppierungen aktiv, er habe lediglich online Beiträge von „Umweltschutzgruppen“ und „linken Aktivisten“ verbreitet.
Für den Prozess sind vier Termine angesetzt, ein Urteil wird Mitte April erwartet. (st)






