Sie kamen mit Hämmern und Brechstangen, schlugen technische Gegenstände kurz und klein – und einer Polizistin in den Rücken: Als im August 2024 mehrere propalästinensische Gewalttäter in eine Halle des israelischen Rüstungsherstellers Elbit Systems in Filton im Westen Englands eindrangen, regierte die nackte Brutalität. Der Fall wurde in den britischen Medien breit wahrgenommen. Im Juli 2025 stufte die Regierung die dahinterstehende Organisation „Palestine Action“ als Terrororganisation ein, nachdem sie auch an einer Luftwaffenbasis einen Millionenschaden angerichtet hatte.
Umso schwerer zu fassen ist das Urteil, das ein britisches Gericht am Mittwoch im Fall des Angriffs auf Elbit sprach: Die Geschworenen ließen die Haupttäter ziehen. Konkret geht es um sechs Frauen und Männer im Alter zwischen 21 und 31 Jahren. Ihre Tatmotivation: Elbit ermögliche das „zionistische Militärregime“, die Besatzung, „Apartheid“ und den „Genozid in Gaza“, wie es auf der Website von „Palestine Action“ heißt.
@JDVance @POTUS @elonmusk
This is the state of our two tier judiciary, this whole thing was captured in full on CCTV and still these Palestine action activists were found not guilty!
I’m fucking disgusted with this shit country 🤬🤬🤬🤬🤬🤬 pic.twitter.com/JFKr28xGTk— James S🇬🇧 (@jim8oy66) February 4, 2026
Der Angriff ist gut dokumentiert, teils durch Videomaterial der Täter selbst, teils durch Aufnahmen der Sicherheitskräfte. Zunächst fuhren die Eindringlinge mit einem Transporter in ein Hallentor, um sich Zutritt zu der Halle zu verschaffen. Dort versprühten sie rote Farbe, schlugen mit Hämmern und Brechstangen etwa auf Drohnen ein, stießen Gegenstände wüst zu Boden.
Polizistin erlitt Bruch an der Wirbelsäule
Als der Sicherheitsdienst und die Polizei eintrafen, eskalierte die Situation vollends: Statt sich zu ergeben, leisteten die Angreifer Widerstand. Die Sicherheitskräfte brachten Elektroschocker zum Einsatz – die Lage damit aber noch nicht unter Kontrolle. Eine Polizistin war gerade mit zwei Angreifern am Boden beschäftigt, da nahm ein dritter Eindringling – hinter ihr stehend – Anlauf und schlug mit voller Kraft mindestens zweimal mit einem Hammer in den Rücken der Beamtin. Sie erlitt dabei einen Bruch an der Wirbelsäule.
Die Angreifer konnten schließlich noch vor Ort festgesetzt werden. Sie kamen in Untersuchungshaft, wo sie die vergangenen anderthalb Jahre zubrachten. Fünf der sechs gestanden, was sie getan hatten. Gleichzeitig rechtfertigten sie sich moralisch unter Verweis auf den „Genozid“ im Gazastreifen und wiesen den Sicherheitskräften die Schuld an der Eskalation zu: Die Aufnahmen würden nicht alles zeigen.
Der 23jährige Angeklagte, der der Polizistin den Hammer in den Rücken gerammt hatte, verwies zudem auf seinen Autismus, wie das Portal Real Media berichtete. Die Gruppe habe nicht erwartet, daß der Sicherheitsdienst in der Halle auftauchen würde, führte er aus. Die Sicherheitskräfte hätten Pfefferspray eingesetzt; er habe seiner Komplizin helfen wollen, die am Boden fixiert wurde und vor Schmerzen geschrien habe. In dieser Situation habe ihn Panik überkommen. Es sei aber nie der Plan gewesen, Menschen zu schaden.
Hinter dem Gerichtsurteil stehen einfache Bürger
Die Jury oder mindestens ein Teil davon konnte dieser Art der Argumentation offenbar etwas abgewinnen. Denn am Mittwoch sprach sie nicht einen einzigen der sechs Angeklagten schuldig: Alle wurden vom Vorwurf des „schwerwiegenden Einbruchs“ freigesprochen. Drei der Angreifer entlasteten die Geschworenen zudem vom Vorwurf der „gewalttätigen Störung“. Für die drei anderen wurde in diesem Punkt keine Entscheidung getroffen. Auch hinsichtlich des Vorwurfs der „kriminellen Beschädigung“ kam die Jury zu keinem Ergebnis, genauso wie mit Blick auf den Vorwurf der schweren Körperverletzung gegen den Hammerschläger.
Dazu muß man wissen, wie ein solcher Strafprozeß in England abläuft: Die Jury besteht nicht aus Fachjuristen, sondern setzt sich aus ganz normalen Bürgern zusammen. Sie wurden auch in diesem Prozeß per Zufall in das Gremium berufen. Ihnen oblag, die Beweise auszuwerten und schließlich zu einem sogenannten „Verdikt“ zu gelangen. Nur wenn sie den Angeklagten für schuldig befunden hätten, hätte der Richter im nächsten Schritt das Strafmaß festlegen können.
Doch das geschah eben nicht. In denen Fällen, in denen die Jury zu gar keinem Ergebnis kam, hat die Staatsanwaltschaft jetzt die Möglichkeit, eine Neuverhandlung anzustrengen. Das ist auch der Grund, warum der 23jährige Hammerschläger noch nicht aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Die Mitangeklagten kamen dagegen vorerst frei.
Parlamentsabgeordnete zeigt sich erfreut
In Großbritannien sorgte der Verfahrensausgang am Mittwoch für entgegengesetzte Reaktionen. Ein Solidaritätskomitee für die Gefangenen sprach laut der israelfeindlichen Nachrichtenseite „Electronic Intifada“ von einem „monumentalen Sieg“. Die Geschworenen hätten sich der Argumentation angeschlossen, daß es den Angreifern nur darum gegangen sei, israelische Waffen zu zerstören. „Die Jury hat verstanden, daß nicht die schuldig sind, die israelische Waffen zerstören, sondern die, die solche Waffen nutzen, um einen Genozid in Gaza zu begehen.“
Die Abgeordnete Zarah Sultana, die im Sommer 2025 aus der Labour-Partei ausgetreten war, sprach derweil von einem „großartigen Sieg über Versuche, Protest und Widerstand gegen Genozid zu kriminalisieren“. Auch der britische Ableger von „Amnesty International“ zeigte sich erfreut: Der Freispruch hebe erneut hervor, „wie unverhältnismäßig die Einstufung von ‚Palestine Action‘ als Terrororganisation war“.
Andere drückten dagegen ihr Entsetzen aus. Das „Board of Deputies“, die größte Interessenorganisation der britischen Juden, warnte davor, mittels „perverser Rechtfertigungen“ Kriminalität zu verteidigen. Und der konservative Schatteninnenminister Chris Philp nannte die Entscheidung „schockierend“. „Dieses Urteil birgt die Gefahr, daß es Mobgewalt zur Verfolgung politischer Ziele grünes Licht erteilt.“





