Offiziell gibt sich die staatliche „Aussteigerhilfe Rechts“ als ein freiwilliges Angebot der niedersächsischen Justiz aus. Sie soll der Ausstiegsbegleitung für Angehörige der rechtsextremen Szene dienen. Dabei machte sich der Niedersächsische Justizsozialdienst (AJSD), der die Aussteigerhilfe betreibt, auch zur Aufgabe, allerhand Emojis, Symbole, Codes und Zeitschriften in einer Rubrik „Rechtsextremismus erkennen“ zu sammeln – darunter die JUNGE FREIHEIT. Die JF hatte im Juni über den Skandal berichtet. Doch jetzt ist erstmals bekannt geworden, wie die Zeitung überhaupt ins Visier der „Aussteigerhilfe Rechts“ geriet.

„Maßgeblich für die Aufnahme in die Rubrik ‘Zeitschriften’ durch die ‘Aussteigerhilfe Rechts’ war, dass die jeweiligen Medienangebote von den Klientinnen und Klienten der ‘Aussteigerhilfe Rechts’ häufig konsumiert wurden“, heißt es in einer Antwort der rot-grünen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Jean-Christoph Brockmann, Thorsten Paul Moriße und Jessica Miriam Schülke, die der JF exklusiv vorliegt.
Vermeintliche Erkenntnisse stammen aus „Netzwerkarbeit mit beteiligten Akteuren“
Zeitungen wie die JUNGE FREIHEIT sowie zahlreiche andere freiheitlich-konservative Medien tauchten innerhalb des Katalogs in einem Medienpranger neben tatsächlich einschlägigen NS-Publikationen auf und wurden somit unter Rechtsextremismus-Verdacht gestellt. Mittlerweile hat die Justizbehörde den Pranger vorläufig abgeschaltet und die gesamte Rubrik „Rechtsextremismus erkennen“ von ihrer Internetseite entfernt. Zuvor hatte die JF Klage beim Oberlandesgericht Oldenburg eingereicht (JF berichtete).
Laut Landesregierung waren auch erfolgte „Nachfragen zu diesen Medienangeboten im Zusammenhang mit der fachlichen Beratung innerhalb des AJSD oder für andere Justizbehörden“ Kriterien für die Aufnahme ins Glossar. Zudem will die Behörde Erkenntnisse herangezogen haben, „die die Mitarbeiter der ‘Aussteigerhilfe Rechts’ aus der Netzwerkarbeit mit beteiligten Akteuren erlangt haben“. Und auch „die Selbstbeschreibung der Medienangebote sowie Quellen aus Fachbeiträgen, Sachbüchern, Tageszeitungen, Nachrichtensendungen sowie Internetrecherchen“ seien mit in die Beschreibungen des Medienprangers eingeflossen.
JUNGE FREIHEIT wurde durch einen 20 Jahre alten Artikel einer linken Autorin gelistet
Der „Aussteigerhilfe Rechts“ unter der Leitung des Niedersächsischen Justizsozialdienstes am Oberlandesgericht Oldenburg genügte es etwa, den Clown-Emoji als rechtsextremistisches Erkennungsmerkmal zu stigmatisieren, da er vermeintlich dazu diene, „Politiker*innen, die der eigenen, rechten politischen Meinung nicht entsprechen, als lächerlich“ zu diffamieren. An anderer Stelle im 99seitigen Glossar hieß es, der Adler-Emoji „wird als Wappentier Deutschlands verwendet, um nationalistische Tendenzen zu zeigen“.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ‘Aussteigerhilfe Rechts’ haben die Rubrik ‘Zeitschriften‘ während ihres Bestehens auf der Internetseite der ’Aussteigerhilfe Rechts’ regelmäßig auf Aktualität und Seriosität fachlich überprüft“, behauptet die Landesregierung nun. Die Einordnung der JUNGEN FREIHEIT fußte allerdings auf einem beinahe 20 Jahre alten Beitrag einer linken Autorin. Wesentliche Aspekte wie die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Rechtswidrigkeit der früheren Beobachtung durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz werden dabei unterschlagen und statt dessen unbelegte Behauptungen aufgestellt. So dichtet die Autorin der JF eine „Scharnierfunktion zwischen dem rechtskonservativen und dem rechtsextremen Spektrum“ an.
Auch andere Einordnungen beruhten auf bloßen Meinungsbeiträgen, unwissenschaftlichen Artikeln oder, wie von der Landesregierung selbst beschrieben, „aus der Netzwerkarbeit mit beteiligten Akteuren“. Dazu gehörte offenbar bei der Erfassung der Krautzone das „Antifaschistische Bildungszentrum und Archiv Göttingen“. In der Folge wurde das Magazin wie folgt beschrieben: „Krautzone ist ein Magazin für ‘Konservative Hipster’. Inhaltlich handelt es sich um eine Mischung aus Liberalismus und Faschismus.“
Verantwortlich ist ein Richter am Oberlandesgericht Oldenburg
Die Landesregierung räumt in ihrer Antwort ein, die Erstellung und Prüfung der jeweiligen Einträge seien „durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ‘Aussteigerhilfe Rechts’ auf Basis ihrer fachlichen Einschätzung“ geschehen. Die nachgelagerte Freigabe wiederum sei „abschließend durch den Leiter des AJSD“ erfolgt. Dabei gibt die Landesregierung zu, dass es keine „Anhörung der betroffenen Medien vor der Aufnahme in das Informationsangebot der ‘Aussteigerhilfe Rechts’“ gab.
In einem Undercover-Anruf der JF bei der „Aussteigerhilfe Rechts“ bezeichnete ein Mitarbeiter der Justizbehörde Leser dieser Zeitung als „Täter“. Insofern wirkt die Tatsache alarmierend, dass die Verantwortung für jene Mitarbeiter und die Veröffentlichung offensichtlich angedichteter, auf zweifelhaften Quellen beruhender Einordnungen der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Oldenburg, Jörg Sprenger, trägt – und damit ein Volljurist. Allein 2025 verschluckte die ihm unterstellte „Aussteigerhilfe Rechts“ Personalkosten in Höhe von 230.550 Euro und Sachkosten in Höhe von 25.283 Euro (JF berichtete). Konkrete Betreuungszahlen werden aus Gründen des Geheimschutzes nicht genannt.

Ein Ausstieg kostet mehr als 21.000 Euro
Während eines Undercover-Anrufs der JF bei der Justizbehörde hatte ein Mitarbeiter offenbart, dass die „Aussteigerhilfe Rechts“ eng mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammenarbeitet. Auch auf der Internetseite tritt die Behörde mit entsprechenden Akteuren wie dem „Landesdemokratiezentrum Niedersachsen“ auf. Dazu gibt es nun klare Zahlen. So wird das „zivilgesellschaftliche“ Angebot „Distance – Ausstieg Rechts“ und „ent-täuscht“ über das „Landesdemokratiezentrum Niedersachsen“ im Zuge des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert: Es erhielt 2026 neben 263.500 Euro vom Bund Landesmittel in Höhe von 250.000 Euro. Vier Vollzeitstellen sind dabei mit „Beratungstätigkeiten“ beschäftigt. „Eine vollzeitlich beschäftigte Leitung zeichnet unter anderem verantwortlich für Qualitätsentwicklung, Jahresplanung, Personaleinsatz sowie Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit“, schreibt die Landesregierung.
Seit Beginn der Förderung im Jahr 2020 mündeten dort aus 357 Beratungsgesuchen lediglich 67 in Beratungsfälle. Davon wurden gerade einmal 24 „im Sinne eines vollzogenen Ausstiegs beziehungsweise einer vollzogenen Distanzierung abgeschlossen“. Das entspricht bei jährlichen Kosten in Höhe von rund 513.500 Euro einer Quote von durchschnittlich etwa elf Beratungsfällen und vier Abschlüssen pro Jahr – mehr als 21.000 Euro pro Ausstieg. „Es erfolgte darüber hinaus eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Rundfunk und TV (zu nennen sind hier unter anderem Deutschlandfunk, NDR, HAZ, NWZ, Taz, Ostfriesen-Zeitung)“, betont das Justizministerium.
Landesregierung gibt an, „interne Prüfung“ vorzunehmen
Auffällig ist, wie das NGO-Projekt „Fokus PrävEx“ auch „staatsdelegitimierende Ideologien“ ins Visier nimmt – eine Kategorie, die der Inlandsgeheimdienst im Zuge von Protesten gegen Corona-Maßnahmen schuf, allerdings im neuen Verfassungsschutzbericht nicht mehr gesondert führt. Auch diese NGO kassiert Hunderttausende Euro an Fördergeldern. Allein der Bund bewilligte 2026 „eine Fördersumme in Höhe von 649.980 Euro“. Kofinanziert wird das Projekt mit 85.000 Euro vom Land Niedersachsen. „Die Betreuungszahlen variieren jährlich je nach Bedarf der jeweiligen Klientel. Für das abgeschlossene Jahr 2025 waren auf dem Gebiet der Ausstiegsbegleitung beziehungsweise Distanzierungsarbeit (islamistischer Extremismus) 16 Einzelberatungsfälle zu verzeichnen.“
Wie die Landesregierung abschließend erklärt, finde „eine interne Prüfung“ hinsichtlich der Kriterien, der rechtlichen Grundlage und der Ausgestaltung des Informationsangebots statt. „Deren Ergebnis sowie der rechtskräftige Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens werden ergeben, ob und gegebenenfalls inwieweit ein etwaiger Überprüfungs- beziehungsweise Anpassungsbedarf besteht“, heißt es. Wegen des andauernden Rechtsstreits mit der JUNGEN FREIHEIT nehme die Landesregierung jedoch „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bewertung“ der Veröffentlichung solcher Medieneinordnungen in Bezug auf Pressefreiheit vor.





