Die ursprüngliche Idee von Aussteigerprogrammen war früher, potentiell gewaltbereite Extremisten dabei zu unterstützen, nicht kriminell zu werden und sich das Leben nicht zu verbauen. So zumindest dürfte die Vorstellung der meisten Menschen aussehen, wenn sie an derartige Angebote denken.
Das niedersächsische Justizministerium hat mit der „Aussteigerhilfe Rechts“ 2001 eine eigene Initiative gestartet. Seit 2019 ist sie eine Abteilung des staatlichen „Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) Niedersachsen“. Angesiedelt ist der landesweit tätige AJSD beim Oberlandesgericht Oldenburg. Statt sich vorrangig mit gewaltbereiten Strukturen zu beschäftigen, stellt die Behörde auch konservative und liberale Medien sowie deren Leserschaft an den Pranger – darunter die JUNGE FREIHEIT.
Niedersachsens Justizministerium nimmt die JUNGE FREIHEIT ins Visier
Die staatliche „Aussteigerhilfe Rechts“ warnt auf ihrer Website in einem 99seitigen Glossar vor Emojis, Codes, Abkürzungen, Zahlen und nicht zuletzt vor Printmedien wie der JF. Der Katalog sei dazu da, Rechtsextremismus zu erkennen. Medien wie die JUNGE FREIHEIT würden die Möglichkeit bieten, „rechtes Gedankengut in der Gesellschaft zu verbreiten“. Dabei müsste in einer funktionierenden Demokratie rechtes wie linkes Gedankengut der Definition nach normalerweise selbstverständlich und vorhanden sein. Trotzdem stellt die Behörde des Justizministeriums klar: „Auch wenn viele der Symbole, Zeitschriften oder Bekleidungsmarken erlaubt sind, sollte auf einen Fund stets reagiert werden.“ Denn: „Ein Ignorieren kann bestärkend wirken.“
Tatsächlich findet sich in der Sammlung nicht ein Medium, das verboten ist, und dennoch weist die „Aussteigerhilfe Rechts“ in der Kategorie „Rechtsextremismus erkennen“ auf die JUNGE FREIHEIT hin. Die Behörde schreibt, die JF versuche, „sich politisch eher neutral zu geben, indem sie auch demokratische Politiker*innen interviewt“. Die Gefahr besteht offenbar darin, sich rechtskonservativ zu geben, „um ein breites Publikum anzusprechen“.
Als Quelle für die Einordnung der JUNGEN FREIHEIT dient ein ausführlicher Artikel der linken Autorin Gabriele Nandlinger aus dem Jahr 2007 auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung. Unter dem Titel „Rechtsextreme Schwarz-Weiß-Malerei – Ein kurzer Überblick über die tonangebenden rechtsextremen Printmedien“ wird in dem fast 20 Jahre alten Text dort auf die JF verwiesen, obwohl sie „nicht direkt in diesem rechtsextremen Spektrum zu verorten“ sei.
Bundeszentrale unterschlägt wegweisendes Presseurteil
Daher bewege sich die JUNGE FREIHEIT aus Sicht der Bundesbehörde „in der deutschnationalen Grauzone“. Politiker der sogenannten demokratischen Mitte würden demnach nur interviewt werden, um „den Geruch der Rechtslastigkeit durch den Anschein überparteilicher Seriosität“ zu übertünchen, behauptet die Bundeszentrale. Auch gibt sie den Hinweis, dass die JF zeitweise in Berichten des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens auftauchte.
Dass dieser Schritt rechtswidrig war und vom Bundesverfassungsgericht in einem für die Pressefreiheit bis heute wegweisenden Urteil kassiert wurde, unterschlägt die Autorin. Stattdessen dichtet sie dieser Zeitung eine „Scharnierfunktion zwischen dem rechtskonservativen und dem rechtsextremen Spektrum“ an.

Kontaktschuldargumentation reicht der Behörde offenbar
Für die Aufzählung anderer Medien genügt offensichtlich schon die Kontaktschuld zur JF. Die Deutsche Sprachwelt, die sich nur für die Sprachpflege und den Erhalt der Schreibschrift einsetzt, ist aufgelistet, da ihr Chefredakteur Thomas Paulwitz 2006 den Gerhard-Löwenthal-Preis von der JUNGEN FREIHEIT verliehen bekam.
Das Kontaktschuldargument wird ebenfalls bei der Nennung des Magazins Cato herangezogen. Zwar solle entgegen der Sezession von Götz Kubitschek der Eindruck entstehen, „politisch neutraler zu sein, indem bspw. auch Politiker*innen der SPD zum Interview geladen werden“. Dennoch gebe es mit dem Autor Karlheinz Weißmann personell „klare Überschneidungen“. Als Quelle ist ein Medienporträt der linken Taz aus dem Jahr 2020 verlinkt. Geschrieben hat es der bekannte Antifa-Schreiber Andreas Speit. Die Taz taucht gleich mehrfach im Literaturverzeichnis des Glossars des Zeitschriftenprangers auf.
Auch andere Medien wie Tichys Einblick oder die Krautzone geraten unter Verdacht
In der Auflistung werden durch die Abteilung des SPD-geführten niedersächsischen Justizministeriums weitere konservative Medien wie Tichys Einblick, die Krautzone, die Preußische Allgemeine, das Freilich-Magazin oder die Epoch Times unter Rechtsextremismusverdacht gestellt. Dabei werden die freiheitlich-konservativen Zeitschriften in einen Topf mit neonazistischen Publikationen wie N.S. Heute des Sturmzeichen-Verlages geworfen.
Immer wieder nutzt der AJSD Niedersachsen dabei Quellen aus linksradikalen Kreisen. So wird die Krautzone aufgrund eines Artikels im „Antifaschistischen Bildungszentrum und Archiv Göttingen“ wie folgt beschrieben: „Krautzone ist ein Magazin für ‘Konservative Hipster’. Inhaltlich handelt es sich um eine Mischung aus Liberalismus und Faschismus.“
Bei der Epoch Times wird bemängelt, dass viele Artikel die Meinung von Pegida oder der AfD wiedergeben würden. „Dies hat sich bis heute nicht wieder geändert“, urteilt die Justizbehörde. Der Preußischen Allgemeinen wird wie der JF eine Bindegliedfunktion „zwischen Rechtskonservatismus und Rechtsextremismus“ nachgesagt.
Clown- und Adler-Emoji könnten rechtsextrem verstanden werden
Die „Aussteigerhilfe Rechts“ vermengt das breite Zeitschriftenspektrum mit harten Erkennungsmerkmalen für Rechtsextremismus. Darunter fallen verbotene Symbole wie das Hakenkreuz oder der Hitlergruß. Aber auch harmlose Emojis und Sätze wie „White lives matter“ (Weiße Leben zählen) oder die sogenannte „Stolzmonat“-Fahne finden sich unter den weiteren vermeintlich rechtsextremen Erkennungsmarkern. Letztere ist zwischen der Reichskriegsflagge und der US-Südstaatenfahne eingegliedert.

„Emojis selbst sind natürlich nicht rechtsextrem“, schickt der Justizsozialdienst einordnend voraus. Jedoch nutzten Menschen mit „rechten beziehungsweise rechtsextremen Bezügen“ bevorzugt die katalogisierten Emojis. Nicht nur hier ist die „Aussteigerhilfe Rechts“ schwammig in der Formulierung. Auch vermischt sie mutmaßlich rechte oder rechtsextreme Emojis mit jenen, die aus „der frauenfeindlichen Incel-Ideologie“ stammten, weil diese „häufig und einfach rechtsextrem aufgeladen werden“ könnten.
Beispiele für die unscharfen Formulierungen zeigen die Erklärungen zum Clown- oder Adler-Emoji. Der Justizbehörde genügt es, den Clown-Emoji als rechtsextremistisches Erkennungsmerkmal zu stigmatisieren, da er vermeintlich dazu diene, „Politiker*innen, die der eigenen, rechten politischen Meinung nicht entsprechen, als lächerlich“ zu diffamieren. Das Adler-Emoji werde als Wappentier Deutschlands verwendet. Problematisch wird es für die „Aussteigerhilfe Rechts“, dass damit „nationalistische Tendenzen“ zum Ausdruck gebracht werden könnten. „Oft wird er dafür auch in Kombination mit der Deutschlandfahne genutzt“, heißt es.

Fragwürdiges Rechtsverständnis des Justizministeriums – Kooperation mit den Grünen
Besonders fragwürdig ist das allgemeine Rechtsverständnis der Justizbehörde. Die Abteilung des Justizministeriums unterscheidet nicht etwa nur zwischen zulässigen und strafbaren Symbolen, Emojis und Zeitschriften (grün und rot markiert). Gelb werden zudem jene markiert, bei denen man „achtsam sein“ müsse. Eine solche Unterscheidung kennt das Strafrecht nicht.
Auffällig ist, mit welchen Akteuren die „Aussteigerhilfe Rechts“ kooperiert und wofür sie Stimmung zu machen scheint. Bei Veranstaltungen wie „Strategien gegen die Vereinnahmung kultureller Trends durch Rechte“ geht es offenbar gar nicht mehr um den Auftrag, Extremisten zu resozialisieren, sondern um Pläne, „rechten“ Entwicklungen in der Gesellschaft gegenzusteuern. Bei Podiumsdiskussionen taucht neben den Grünen als Partei auch die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen auf. Dabei handelt es sich um eine Meldestelle der Staatsanwaltschaft Göttingen, die durch die US-Sendung „60 Minutes“ weltweit bekannt wurde, weil sich die verantwortlichen Staatsanwälte über die Einschüchterung von Bürgern und über die Verfolgung sogenannter Hassrede freuten (JF berichtete).

Behörde kassiert mehr als 30 Millionen Euro im Jahr
Ziele der Behörde sind laut niedersächsischem Haushaltsplan neben der Opferhilfe und der „Aussteigerhilfe Rechts“ eigentlich „Aufgaben der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe“. Weiter gehören „Überwachungs- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Führungsaufsicht sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs“ dazu. Was als Hilfe für Menschen gedacht war, die aus extremistischen Kreisen aussteigen wollen, entwickelt sich in Niedersachsen zu einer vorbeugenden Stigmatisierung konservativer und rechter Medien allgemein.
Finanziert wird die Landesbehörde vollständig aus dem Haushalt Niedersachsens. Wie aus dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 hervorgeht waren allein 33,4 Millionen Euro für den AJSD vorgesehen, der der „Aussteigerhilfe Rechts“ zugeordnet ist – davon mehr als 26 Millionen Euro für rund 400 vollzeitäquivalente Beschäftigte.
„Zivilgesellschaftliches“ Aussteigerprogramm ist mit Ministerium verzahnt
Zusätzlich gibt es in Niedersachsen eine Aussteigerhilfe namens „Landesdemokratiezentrum Niedersachsen“, die durch „zivilgesellschaftliche“ Akteure betrieben wird. Diese werden mit 2,2 Millionen Euro vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert und werden ebenfalls offiziell vom Land Niedersachsen verantwortet.
Auch beim „zivilgesellschaftlichen“ Aussteigerprogramm lässt sich eine klare Schlagseite erkennen, die nicht bei aussteigenden echten Extremisten Halt macht. Im Jahresbericht 2025 der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus vom „Landesdemokratiezentrum Niedersachsen“ wird die AfD als „parteipolitischer Arm der extremen Rechten“ eingeschätzt. „Die AfD als Bewegungspartei der extremen Rechten ist auch in Niedersachsen flächendeckend präsent“, heißt es in der Broschüre der Gruppierung.
Keine vergleichbaren Aussteigerprogramme für Islamismus oder Linksextremismus
Namentlich genannt werden unter anderem die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch und die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt, die sich durch ihre Teilnahme am Bochumer Verein „Kinderseelenschützer“ angeblich einer „queerfeindlichen und autoritären Agenda“ verschreiben würden. Wichtig sei deshalb, dass „aus der Zivilgesellschaft Widerspruch gegen diese Raumnahme demokratiefeindlicher Positionen organisiert“ werde. Es bleibt unklar, was das mit Aussteigerhilfe für gewaltbereite Extremisten zu tun haben soll.
Vergleichbare Konzepte wie „Aussteigerhilfe Links“ oder „Aussteigerhilfe Islamismus“ mit ähnlich aufwändigem Engagement finden sich bei der niedersächsischen Justizbehörde übrigens nicht.







