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In eigener Sache: Niedersachsen reagiert auf JF-Klage gegen staatlichen Medienpranger

In eigener Sache: Niedersachsen reagiert auf JF-Klage gegen staatlichen Medienpranger

In eigener Sache: Niedersachsen reagiert auf JF-Klage gegen staatlichen Medienpranger

Die „Aussteigerhilfe Rechts“ des Justizministeriums Niedersachsen: Chefredakteure reagieren empört. DIe JUNGE FREIHEIT reicht nun Klage ein. Foto: JF-Montage mit KI
Die „Aussteigerhilfe Rechts“ des Justizministeriums Niedersachsen: Chefredakteure reagieren empört. DIe JUNGE FREIHEIT reicht nun Klage ein. Foto: JF-Montage mit KI
Die „Aussteigerhilfe Rechts“ des niedersächsischen Justizministeriums: listet keine Zeitschriften mehr in der Rubrik „Rechtsextremismus erkennen“. Foto: JF-Montage mit KI
In eigener Sache
 

Niedersachsen reagiert auf JF-Klage gegen staatlichen Medienpranger

Jahrelang führt die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen einen Medienpranger, auf dem konservative und liberale Medien diffamiert werden. Nach einer Klage der JUNGEN FREIHEIT wird die Rubrik nun gelöscht. Doch das reicht nicht aus, sagt Chefredakteur Dieter Stein.
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BERLIN. Nach einer Klage der JUNGEN FREIHEIT hat das rot-grün regierte Bundesland Niedersachsen einen Medienpranger vom Netz genommen, der konservative und liberale Medien unter Rechtsextremismus-Verdacht stellte. Erst am Donnerstag reichte die JF das Schreiben vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ein. Nun sind die von der Behörde aufgelisteten Zeitschriften in der von der „Aussteigerhilfe Rechts“ betriebenen Rubrik „Rechtsextremismus erkennen“ verschwunden. Auch die Unterseite ist nun nicht mehr erreichbar. Ebenfalls im Glossar tauchen die Medien, an denen man „Rechtsextremismus erkennen“ könne, nicht mehr auf. Jedoch sind die dazugehörigen vermeintlichen Quellen im 88seitigen Dokument noch enthalten.

Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am Freitag über die Teilabschaltung des Medienprangers. Gegenüber der FAZ erklärte das Ministerium, es wolle die Vorwürfe prüfen.

JF-Chefredakteur Dieter Stein sieht in der vorläufigen Abschaltung des Medienprangers einen ersten Erfolg. „Die JUNGE FREIHEIT erzwingt damit einen ersten Rückzug des Justizministeriums.“ Ziel der Klage ist es, nach wie vor dem Land Niedersachsen und seinen Behörden zu untersagen, die JUNGE FREIHEIT grundsätzlich als rechtsextrem zu diffamieren. Die Klage werde so lange aufrechterhalten, bis das Land zusage, den kompletten Pranger dauerhaft zu löschen.

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JUNGE FREIHEIT deckt Medienpranger auf

JF-Recherchen deckten Mitte Juni auf, dass das eigentlich für tatsächliche oder potentielle Rechtsextremisten gedachte Aussteigerprogramm auch einen Katalog von Zeitschriften führt, woran man Rechtsextremismus erkenne. Auf der Internetseite der „Aussteigerhilfe Rechts“ wurden neben der JUNGEN FREIHEIT zahlreiche weitere konservative, rechte und libertäre Publikationen erwähnt.

Lesen Sie hier die gesamte JF-Recherche zum Justizministerium Niedersachsen.

Die „Aussteigerhilfe Rechts“ ist Teil des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) – und damit direkt dem Niedersächsischen Justizministerium unterstellt. Finanziert wird der Justizsozialdienst vollständig aus dem niedersächsischen Haushalt. Wie aus dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 hervorgeht, waren allein 33,4 Millionen Euro für den AJSD vorgesehen, dem die „Aussteigerhilfe Rechts“ zugeordnet ist – davon mehr als 26 Millionen Euro für rund 400 vollzeitäquivalente Beschäftigte.

Staatsrechtler kritisiert Niedersachsens Landesregierung scharf

Der bekannte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hatte den Medienpranger bereits scharf kritisiert (JF berichtete). „Die Regierung darf nicht mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einwirken und insbesondere nicht Steuergelder zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung einsetzen“, sagte Murswiek der JF. „Das gilt auch für alle anderen Staatsorgane und Behörden.“

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Zwar sei die Bekämpfung des Extremismus auch durch Öffentlichkeitsarbeit erlaubt, solange verfassungsfeindliche Bestrebungen darunterfallen. Allerdings verstoße bereits die „Aussteigerhilfe Rechts“ mit ihrem Namen dagegen, weil damit das gesamte Spektrum der politischen Rechten stigmatisiert werde. „Das wird sogar im Einzelnen fortgeführt, wenn als ‘rechts’ eingeordnete Presseorgane amtlich in die Nähe zum Rechtsextremismus gerückt werden.“ Murswiek weiter: „Der Staat darf es nicht.“ (rsz)

Die „Aussteigerhilfe Rechts“ des niedersächsischen Justizministeriums: listet keine Zeitschriften mehr in der Rubrik „Rechtsextremismus erkennen“. Foto: JF-Montage mit KI
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