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Arbeitsvertrag nun doch verlängert: Rassismusvorwürfe gegen Staatsballett: Ballerina erhält nach Klage Schadensersatz

Arbeitsvertrag nun doch verlängert: Rassismusvorwürfe gegen Staatsballett: Ballerina erhält nach Klage Schadensersatz

Arbeitsvertrag nun doch verlängert: Rassismusvorwürfe gegen Staatsballett: Ballerina erhält nach Klage Schadensersatz

Russisches Nationalballett führt Schwanensee auf
Russisches Nationalballett führt Schwanensee auf
Russisches Nationalballett führt Schwanensee auf Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
Arbeitsvertrag nun doch verlängert
 

Rassismusvorwürfe gegen Staatsballett: Ballerina erhält nach Klage Schadensersatz

Das Berliner Staatsballett und die Ballettänzerin Chloé Lopes Gomes haben sich nach einer Klage wegen Rassismusvorwürfen gegen das Haus auf einen Vergleich vor dem Bezirks-Bühnenschiedsgericht in Berlin geeinigt. Die Ballerina hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, nachdem ihr Vertrag nach der aktuellen Spielzeit auslaufen sollte.
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BERLIN. Das Berliner Staatsballett und die Ballettänzerin Chloé Lopes Gomes haben sich nach einer Klage wegen Rassismusvorwürfen gegen das Haus auf einen Vergleich vor dem Bezirks-Bühnenschiedsgericht in Berlin geeinigt, berichtete der Spiegel am Donnerstag. Die dunkelhäutige Tänzerin soll einmalig 16.000 Euro Schadensersatz erhalten, zudem soll ihr Arbeitsvertrag in dem Haus um ein Jahr verlängert werden.

Die Ballerina hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, nachdem ihr Vertrag nach der aktuellen Spielzeit auslaufen sollte. Ursprünglich habe Gomes eine Vertragsverlängerung für zwei Jahre erstreiten wollen. Als Grund nannte sie, daß sie aus rassistischen Motiven benachteiligt worden sei. Eine Trainingsleiterin habe sie wiederholt rassistisch beleidigt. Außerdem habe sie sich für eine „Schwanensee“-Vorstellung weiß schminken müssen.

 

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Die Trainingsleiterin habe gesagt, „das Staatsballett hätte mich nicht engagieren sollen, weil ich eine Schwarze bin“, empörte sich die Französin gegenüber dem Blatt. Eine Schwarze in einem „Corps de ballet“ sei nicht ästhetisch, nicht homogen. Laut dem Blatt hatte die Ballettmeisterin die geschilderte Situation anders dargestellt, sich aber dennoch entschuldigt. Ihr sei auch nicht gekündigt worden.

Nußknacker nicht mehr in der üblichen Form aufführen

Gomes habe damals vom früheren Direktor des Staatsballetts Berlin, Johannes Öhman, gefordert, die zuständige Ballettmeisterin zu feuern. „Ich sagte ihr, die Voraussetzung dafür sei ein vorheriges gemeinsames Gespräch. Das bot ich Chloé an. Sie wollte nicht“, erinnerte er sich in einem Interview mit der Zeit. Eine Entschuldigung der Verantwortlichen hatte Gomes damals laut RBB nicht ausgereicht. Es gebe immer noch Leute, die das Ballett als weiße, elitäre Kunstform betrachteten, kritisierte die Französin.

Öhman hatte sich damals vorgenommen, „Whitefacing“ wie auch „Blackfacing“ aus seinem Haus zu verbannen. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, Klassiker wie den Nußknacker von Tschaikowski nicht mehr in der üblichen Form aufführen zu wollen, da er rassistische Stereotype bediene.

Auch die kommissarische Intendantin des Berliner Staatsballetts, Christiane Theobald, hatte sich wegen der Beschwerden zerknirscht gegeben und Antirassismus-Schulungen für alle Mitarbeiter angekündigt. Außerdem plant sie, einen „Code of Conduct“ einzuführen, also spezielle Verhaltensregeln für die Oper. (hl)

Russisches Nationalballett führt Schwanensee auf Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
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