BERLIN. Der Berliner Digitalstaatssekretär Matthias Hundt (CDU) hat im Berliner Rathaus seine Entlassungsurkunde bekommen. Aber weil er seine Bitte um Entlassung zurückzog und stattdessen der Berliner Senat ihn entließ, erhält er für die nächsten sechs Monate Übergangsgeld in Höhe von 50.736 Euro, teilte Senatssprecherin Christine Richter dem RBB am Dienstag mit.
Laut Berliner Landesbeamtenversorgungsgesetz hat ein entlassener Staatssekretär Anspruch auf 71,75 Prozent seiner Dienstbezüge. Das gelte auch, obwohl Hundt nur 69 Tage im Amt gewesen sei. Die sechs Monate, für die die Zehntausenden Euro Steuergeld gezahlt werden, sind der minimale Zeitraum.
Ermittlungen gegen Staatssekretär
Hintergrund sind die Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft gegen Hundt wegen mutmaßlicher Insolvenzstraftaten. Der damalige Geschäftsführer der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH soll im Sommer 2025 einen Großkunden durch dessen Pleite verloren haben, wodurch rund 80 Prozent des Umsatzes eingebrochen seien. Daraufhin sollen zwei Krankenkassen Insolvenzanträge gestellt haben, weil die Firma offenbar monatelang keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt habe.

Zusätzlich soll Hundt Aufträge ohne Zustimmung des Auftraggebers von der insolventen Firma auf eine neu gegründete Gesellschaft verschoben haben, die er danach allein geführt habe. Weitere mit ihm verbundene Firmen sollen ebenfalls in die Insolvenz geraten sein. Die Staatsanwaltschaft prüft vor allem den Verdacht der Insolvenzverschleppung und des Nichtabführens von Sozialbeiträgen.
Hundt zog Bitte um Entlassung zurück
Vergangenen Dienstag hatte Hundt zunächst um seine Entlassung gebeten. Die „aktuelle Medienkampagne“ lasse ihm keine Chance, etwas in Berlin zu verändern. „Sie ist zudem zu einer unerträglichen Belastung für mich und meine Familie geworden“, hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.
Die Bitte zog er jedoch wieder zurück. Erst durch eine Entlassung entsteht der Anspruch auf Übergangsgeld. (mas)






