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Skandal-Urteil in Saarbrücken: Wir sind nicht wütend genug

Skandal-Urteil in Saarbrücken: Wir sind nicht wütend genug

Skandal-Urteil in Saarbrücken: Wir sind nicht wütend genug

Vorsitzende Richterin Jennifer (M) Klingelhöfer leitet im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken die Urteilsverkündung im Prozess um die tödlichen Schüsse auf Polizeioberkommissar Simon Bohr. Ihr Urteil zu Ahmet G. macht viele Menschen wütend.
Vorsitzende Richterin Jennifer (M) Klingelhöfer leitet im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken die Urteilsverkündung im Prozess um die tödlichen Schüsse auf Polizeioberkommissar Simon Bohr. Ihr Urteil zu Ahmet G. macht viele Menschen wütend.
Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer: Das Urteil zu Ahmet G. ist ein Skandal sondergleichen. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Skandal-Urteil in Saarbrücken
 

Wir sind nicht wütend genug

Dieses Urteil macht wütend: Ahmet G. überfällt eine Tankstelle und schießt auf eintreffende Polizisten. Selbst die Verteidigung geht von Totschlag aus. Doch die Richterin verurteilt G. nur wegen Raubes. Ein Kommentar.
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War es Voltaire? Adam Smith? Oder doch Shakespeare? Egal, wer es gesagt hat, er lag goldrichtig: „Gnade gegenüber den Schuldigen ist Grausamkeit gegenüber den Unschuldigen.“ Diese Grausamkeit hat seit Mittwoch einen Namen: Jennifer Klingelhöfer. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Saarbrücken fällt an diesem Tag ein Urteil, das man normalen Menschen nicht erklären kann: Der 19jährige Ahmet G. muss nicht ins Gefängnis, sondern kommt in eine psychiatrische Einrichtung.

Weil man bei den ganzen Skandal-Urteilen gegen schwerste Gewaltverbrecher kaum noch hinterherkommt, eine kurze Zusammenfassung: Am 21. August vergangenen Jahres überfällt G. eine Tankstelle mit einem Buttermesser, erbeutet 600 Euro. Dann greift er die eintreffenden Polizeibeamten mit dem Buttermesser an, entreißt einem Polizeianwärter die Dienstwaffe. Anschließend feuert er 17mal auf die Gesetzeshüter, mehrere Kugeln treffen den 34jährigen Simon Bohr. Eine davon in den Kopf.

Simon Bohrs Frau ist jetzt eine Witwe, seine beiden Töchter sind Waisen. Ihr Vater wird nicht bei ihren Schulabschlussfeiern dabei sein, nicht auf ihren Hochzeiten tanzen, niemals wird er seine Enkel in den Arm nehmen. Ein anderer Polizist dürfte nur deshalb noch am Leben sein, weil er eine Schussweste trug. Es braucht mehrere Polizisten, die den 19jährigen Verbrecher mit Schüssen stoppen. Oberstaatsanwalt Christian Nassiry spricht von einem „absoluten Vernichtungswillen“, mit dem Ahmet G. gehandelt habe. Dem bereits wehrlos am Boden liegenden Polizisten Simon Bohr schießt er „demonstrativ wie in einem Mafiafilm“ in den Kopf. „Das war eine gezielte Hinrichtung“, ist sich Nassiry sicher.

Nicht mal um Entschuldigung gebeten

Richterin Klingelhöfer sieht das anders. Sie verurteilt den Deutschtürken nur wegen schweren Raubes, nicht wegen Mordes, nicht einmal wegen Totschlags – letzteres hatte selbst die Verteidigung gefordert. Wahrscheinlich hatte sie die suizidale Pseudo-Empathie der Richterin unterschätzt. Klingelhöfer stützt sich in ihrem Urteil auf ein vom Gericht bestelltes psychologisches Gutachten, das G. eine paranoide Schizophrenie sowie eine Angststörung attestiert. Während des Polizeieinsatzes habe die Angst „sein Denken übernommen“, argumentiert die Juristin. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“

G. selbst präsentiert dem Gericht einen Sermon über Selbstzweifel, Mobbing, Angst vor Sirenen, Menschenmassen und Perspektivlosigkeit. Weder die zahlreichen Medienberichte noch die Pressemitteilung des Landgerichts erwähnen eine Bitte um Entschuldigung von Seiten des Täters.

Der Tathergang zeichnet ein anderes Bild

Natürlich, als Richter über psychisch Kranke zu urteilen, ist nicht einfach. Es hat gute Gründe, dass Menschen mit schweren mentalen Problemen vor Gericht nicht wie normale Erwachsene behandelt werden. Eine Unverschämtheit ist dieses Urteil trotzdem. Denn der Tathergang zeichnet nicht das Bild eines paranoiden Schizophrenen mit einer Angststörung. Ahmet G. war klar genug im Kopf, die Tat zu planen, ein Buttermesser mitzunehmen und einen Tankwart zu bedrohen. Er war in der Lage, ihm 600 Euro abzunehmen. Die psychische Erkrankung setzt erst ein, als die Polizei eintrifft. Wer – wie G. selbst zu Protokoll gab – Angst vor Sirenen hat, überfällt keine Tankstelle.

Der psychologische Gutachter sieht das übrigens ähnlich. Er attestiert dem 19jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit – keine komplette Schuldunfähigkeit. Zudem betont er, G. habe keine Stimmen in seinem Kopf gehört, die ihm die Tat befohlen hätten. Übrigens können auch vermindert Schuldfähige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden, der Amokfahrer von Mannheim, Alexander S., kann ein Lied davon singen.

Die Richterin unterbietet die Verteidigung

Wie gesagt: Selbst die Verteidigung war sich der Schuld ihres Mandanten sicher. Sie plädierte nicht auf Mord, sondern auf Totschlag. Richterin Klingelhöfer hat die Verteidigung des Täters mit ihrem Urteil unterboten. Es können auch zwei Dinge gleichzeitig wahr sein: Man kann psychisch krank sein und trotzdem mit eiskaltem Vorsatz handeln.

Was fühlt ein Polizist, der tagtäglich seinen Kopf hinhält, um für Recht und Ordnung zu sorgen, wenn ein Mord an einem seiner Kollegen so lasch abgeurteilt wird? Wo sind hier die staatlich alimentierten Demonstrationen für Simon Bohr und seine Familie? Was sieht Jennifer Klingelhöfer, wenn sie in den Spiegel guckt? Einen guten Menschen? Geht sie nach so einem Urteil zufrieden nach Hause und erzählt ihrem Partner: „Schatz, ich habe heute die Welt wieder ein kleines bisschen besser gemacht“?

Gerade Juristen können jede noch so ungerechte Schweinerei irgendwie begründen, denn Papier ist geduldig. Doch das ändert nichts an der Realität: Hier wurde ein junges Leben ausgelöscht und weitere für immer schwer beschädigt. „Gnade gegenüber den Schuldigen ist Grausamkeit gegenüber den Unschuldigen.“ Die Grausamkeit hat die deutschen Straßen schon lange erreicht – und mittlerweile trägt sie Roben und spricht Recht. Jeder Mensch mit einem normalen Sinn für Gerechtigkeit sollte wütend sein.

Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer: Das Urteil zu Ahmet G. ist ein Skandal sondergleichen. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
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