MÜNCHEN. Das Landgericht München hat den AfD-EU-Abgeordneten Petr Bystron am Donnerstag vom Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen freigesprochen. Hintergrund ist eine von Bystron im Jahr 2022 auf X geteilte Bildcollage anlässlich des Ausscheidens des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk. Neben Melnyk sind dort mehrere Politiker zu sehen, darunter Altkanzlerin Angela Merkel (CDU), der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die ihre Arme ausgestreckt halten. Nach Ansicht der Richterin beim Amtsgericht München stellte die Zusammensetzung der Fotos eine Darstellung des verbotenen Hitlergrußes dar.

Das Amtsgericht München hatte ihn im Oktober 2025 verurteilt, weil „insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos“ Hitlergrüße gezeigt wurden, so die zuständige Richterin. Der Europaabgeordnete sollte deshalb 90 Tagessätze zu je 125 Euro zahlen, insgesamt 11.250 Euro (JF berichtete).
Bystron hatte daraufhin Berufung eingelegt, am 7. Mai fand die Verhandlung vor dem Landgericht München statt. Das Gericht widersprach dem Urteil der ersten Instanz, womit der Rechtsstreit für den AfD-Abgeordneten nun vorerst beendet ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um beim Bayerischen Obersten Landesgericht in Revision zu gehen.
Bystron reagiert zufrieden auf das Urteil
Schon nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch war es zu Kritik an dem Urteil gekommen. So hatte etwa der Strafrechtsprofessor Diethelm Klesczewski gesagt: „Über die Geschmacklosigkeit des Plakats habe ich hier nicht zu urteilen. Sie ist für sich genommen nicht strafbar.“ Auch Hans-Ullrich Paeffgen, ebenfalls Strafrechtsprofessor, nannte die Vorwürfe „an den Haaren herbeigezogen“. Und: „Ein politisch-strafrechtlicher Konnex ist mehr als herbeigequält.“
Auch die Vereinigung europäischer Journalisten e.V. hatte die Verurteilung Bystrons kritisch gesehen, weil sie die Frage aufwerfe, wo politische Zuspitzung ende und wo strafbare Symbolik anfange. Auch für Journalisten sei das „von besonderer Brisanz“, denn wenn provokante Satire-Beiträge verfolgt würden, „geraten auch klassische Formen politischer Zuspitzung unter Druck“.
Bystron selbst reagierte zufrieden auf das Urteil und betonte: „Es war von Anfang an offensichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil nicht Bestand haben wird.“ Zum Vorwurf der Richterin, es handele bei der Collage um eine Geschmacklosigkeit, sagte der 53jährige, Geschmacksfragen müsse „jeder für sich selbst beurteilen“. (st)







