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Urteil: Gericht verhindert Abschiebung von israelfeindlicher Irin

Urteil: Gericht verhindert Abschiebung von israelfeindlicher Irin

Urteil: Gericht verhindert Abschiebung von israelfeindlicher Irin

Person mit „Palästinensertuch“ an der Freien Universität Berlin. Eine Abschiebung findet nicht statt.
Person mit „Palästinensertuch“ an der Freien Universität Berlin. Eine Abschiebung findet nicht statt.
Pro-Palästina-Szene an der FU Berlin (Symbolbild): Wände beschmiert und Technik zerstört. Foto: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska
Urteil
 

Gericht verhindert Abschiebung von israelfeindlicher Irin

Das Land Berlin wollte eine Irin aus der Anti-Israel-Szene außer Landes schaffen. Doch das Verwaltungsgericht beendet das Vorhaben. Mit welcher Begründung?
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BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Abschiebung einer antiisraelischen Irin aus Deutschland verhindert. Das Landesamt für Einwanderung habe rechtswidrig gehandelt, als es der Irin im März 2025 ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin entzog, urteilte das Gericht am Mittwoch.

Die Behörde hatte der Frau die Abschiebung unter Verweis auf mehrere gegen sie angestrengte Strafverfahren angedroht. Ihr war unter anderem vorgeworfen worden, propalästinensische Parolen verwendet zu haben, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben und an einer Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität beteiligt gewesen zu sein.

Keine hinreichend schwere Gefährdung?

Dort hatten im Oktober 2024 israelfeindliche Akteure unter anderem mit einem Brecheisen das Gebäude gestürmt, Wände beschmiert und Technik zerstört. Sie sollen auch versucht haben, einen Raum aufzubrechen, in dem sich ein FU-Mitarbeiter verschanzt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsverfahren gegen die Irin aber mittlerweile eingestellt.

Darauf verwies nun auch das Gericht. Von der Klägerin gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus. Die Staatsanwaltschaft habe nicht hinreichend sicher feststellen können, dass die Frau tatsächlich in strafbarer Weise in die Uni-Besetzung involviert gewesen war. Davon abgesehen habe das Landesamt nicht darlegen können, dass von der Irin eine hinreichend schwere und tatsächliche Gefährdung ausginge, die den Verlust ihrer Freizügigkeit als EU-Bürgerin rechtfertigen würde.

Auch andere Betroffene zunächst erfolgreich

Das Einwanderungsamt hatte neben der Irin auch noch zwei weiteren EU-Bürgern die Freizügigkeit entzogen. Zudem sollte ein US-Amerikaner ausgewiesen werden. Die Innenverwaltung verwies auf Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit – und laut dem Online-Magazin The Intercept zum Teil auch auf Israels Sicherheit als Teil der deutschen Staatsräson.

Alle Betroffenen gingen dagegen juristisch vor. In allen Fällen entschieden Richter in Eilverfahren zu ihren Gunsten. Die Entscheidung jetzt fand im Hauptverfahren statt. Das Land Berlin kann gegen das Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen. (ser)

Pro-Palästina-Szene an der FU Berlin (Symbolbild): Wände beschmiert und Technik zerstört. Foto: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska
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