GÖTTINGEN. Der Anwalt der Mutter der 16jährigen, von einem abgelehnten irakischen Asylbewerber getöteten Liana K., hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen eingelegt, das den Täter wegen Schuldunfähigkeit in eine Psychiatrie eingewiesen hatte (JF berichtete). Die Richter hatten es zwar als erwiesen angesehen, dass der 31jährige Mohammed A. sein Opfer vor den Zug gestoßen hatte, jedoch sei er aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig gewesen, so die Argumentation.
Weil er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, solle er auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung bleiben. Der Anwalt von Lianas Mutter sagte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, er wolle einen Übergang ins Strafverfahren erreichen und eine Verurteilung des Täters – nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes.
Nachdem der Richter ein Urteil geschrieben und an beide Seiten verschickt hat, haben beide Prozessparteien einen Monat Zeit, eine sogenannte Begründungsschrift an den Bundesgerichtshof zu schicken. Dieser fällt dann ein endgültiges Urteil
K.s Mutter hatte direkt nach dem erstinstanzlichen Urteil gegenüber der JUNGEN FREIHEIT gesagt: „Ich wollte, dass der Mörder meiner Tochter ins Gefängnis kommt. Es sollte eine Haftstrafe ohne jegliche Möglichkeit sein, jemals wieder freizukommen.“ In dem Gespräch mit dieser Zeitung hatte sie zudem betont, nicht mit dem Urteil einverstanden zu sein und Berufung einlegen zu wollen.
Lianas Tod löste bundesweites Entsetzen aus
Die Verteidigung des Täters ging ebenfalls in Revision gegen das Urteil. Sie hatte im Verfahren auf Freispruch plädiert, weil nicht abschließend zu klären gewesen sei, ob der Iraker Liana K. tatsächlich vor den Zug geschubst hatte.
Der Prozess war als Sicherungsverfahren geführt worden. Das passiert immer dann, wenn von einer Schuldunfähigkeit des Täters ausgegangen wird und eine Unterbringung in einer Psychiatrie als wahrscheinlich gilt – anstelle eines regulären Urteils mit Gefängnisstrafe.
Am 11. August vergangenen Jahres war Liana K. am Bahnhof Friedland vor einen einfahrenden Zug gestoßen worden und sofort verstorben. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt – auch, weil der Täter bereits 2022 abgeschoben werden sollte und bereits polizeibekannt war. (st)






