OLDENBURG. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist mit seinem Eilantrag gegen den Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Friesland (JF berichtete) gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Antrag auf Zulassung zur Wahl am 13. September sowie den Hilfsantrag auf eine erneute Entscheidung des Kreiswahlausschusses ab.
Grundsätzlich sieht das niedersächsische Kommunalwahlrecht vor, Entscheidungen über die Zulassung von Bewerbern erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren umfassend zu kontrollieren.
Damit soll verhindert werden, dass laufende Wahlen durch zahlreiche gerichtliche Verfahren verzögert werden. Eine nachträgliche Prüfung kann bis zur Ungültigerklärung und Wiederholung einer Wahl führen. Vorgezogener Rechtsschutz ist nach Auffassung der Kammer allenfalls in einem engen Ausnahmefall möglich: Der Fehler des Wahlverfahrens müsste sich bereits vor der Abstimmung geradezu aufdrängen. Einen solchen offensichtlichen Fehler sah das Gericht bei Sichert nicht.
Das VG Oldenburg hat einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt mit Verweis auf Rechtsschutz erst nach der Wahl. Bei so massiver Wahlrechtseinschränkung unfassbar, daher gehe ich in die nächste Instanz.
Den kompletten Beschluss des VG gibt es bei Mail an martin.sichert@bundestag.de pic.twitter.com/UrcYLDSnor
— Martin Sichert, MdB (@Martin_Sichert) August 17, 2026
Gericht prüft auch Vorwürfe gegen Sichert
Die Richter stellten ausdrücklich klar, dass sie nicht abschließend darüber entschieden, ob Sichert die gesetzlich verlangte Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sie prüften jedoch, ob seine Nichtzulassung offensichtlich rechtswidrig war. Das verneinte die Kammer.
Dabei hielt das Gericht zugleich fest, dass aus der bloßen Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei nicht automatisch auf fehlende Verfassungstreue geschlossen werden dürfe. Neben Sicherts AfD-Mitgliedschaft, seiner Funktion als Kreisvorsitzender und seinem Bundestagsmandat seien jedoch auch zahlreiche ihm persönlich zugerechnete Äußerungen und politische Aktivitäten in die Bewertung eingeflossen.
Genannt werden dabei unter anderem Äußerungen, die der Verfassungsschutz dem „Ethnopluralismus“ oder einer „Islamfeindlichkeit“ zurechnet, sowie Aussagen zum Parlamentarismus und mögliche revisionistische Positionen. Ob diese Vorwürfe nach einer vollständigen Würdigung tatsächlich ausreichen, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Die abschließende Bewertung müsse gegebenenfalls im späteren Wahlprüfungsverfahren erfolgen.

Sichert will sich wehren
Auch einen offensichtlichen Verfahrensfehler im Kreiswahlausschuss erkannte die Kammer nicht. Die Mitglieder seien darauf hingewiesen worden, dass die Einschätzung des Landes für sie nicht bindend sei. Sichert habe ausführlich Stellung nehmen und Fragen beantworten können.
Fast zeitgleich scheiterte auch der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe mit seinem Eilantrag gegen den Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg (die JF berichtete). Auch dort verwies das Verwaltungsgericht darauf, dass eine umfassende Wahlprüfung grundsätzlich erst nach der Abstimmung erfolgt.
Sichert kritisierte die Entscheidung als „demokratische Farce“ und kündigte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht an. Der Beschluss sieht dieses Rechtsmittel ausdrücklich vor. (rr)






