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Niedersachsen: Zweiter AfD-Landratskandidat von Wahl ausgeschlossen

Niedersachsen: Zweiter AfD-Landratskandidat von Wahl ausgeschlossen

Niedersachsen: Zweiter AfD-Landratskandidat von Wahl ausgeschlossen

AfD-Kandidat Stephan Bothe
AfD-Kandidat Stephan Bothe
Reagiert empört: AfD-Bewerber Stephan Bothe. Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Niedersachsen
 

Zweiter AfD-Landratskandidat von Wahl ausgeschlossen

Am Mittwoch entscheiden die letzten Wahlausschüsse über Zulassungen zur Kommunalwahl in Niedersachsen. In Lüneburg darf der AfD-Bewerber Stephan Bothe nicht antreten – der Ausschuss folgt der entsprechenden Empfehlung des Ministeriums.
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LÜNEBURG. Auch der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe darf nicht bei den Landratswahlen am 13. September antreten. Der zuständige Wahlausschuss verweigerte ihm am Mittwoch mit sechs zu eins Stimmen die Zulassung, wie Bothe gegenüber der JUNGEN FREIHEIT angab.

Damit ist er nach dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert (Friesland) der zweite Landratskandidat der Partei, der in Niedersachsen nicht kandidieren darf. Hinzu kommen bislang mindestens ein Oberbürger- und zwei Bürgermeisterkandidaten. Andere Landratskandidaten wurden indes nach einer Prüfung auf ihre Verfassungstreue zugelassen, so etwa der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Kestner im Kreis Northeim.

Bothe: „Hintertür-Verbot durch Behörden“

Vor dem ablehnenden Votum des Wahlausschusses zu Bothe hatte das niedersächsische Innenministerium die Nichtzulassung des stellvertretenden AfD-Landeschefs empfohlen. Zur Begründung verwies es auf die Verfassungsschutzbeobachtung der AfD, auf Bothes prägende Funktion in der Partei und auf insgesamt elf konkrete Äußerungen. Die JF hat die Aussagen, die Bothe zur Last gelegt werden, ausführlich dokumentiert.

Bothe betonte am Mittwoch, die AfD und er stünden uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes. „Was hier geschieht, ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse.“ Die AfD werde das nicht akzeptieren. „Wenn Kritik an Parallelgesellschaften, Clan-Kriminalität und fehlender Abschiebepraxis bereits ausreicht, um mich vom passiven Wahlrecht auszuschließen, dann ist die Meinungsfreiheit in Bezug auf Migration in Niedersachsen eklatant bedroht.“

Ministerium überprüfte nur AfD-Bewerber

Am Mittwoch ist der letzte Tag, an dem die Wahlausschüsse in Niedersachsen über die Zulassung von Kandidaten für Wahlämter wie das Bürgermeisteramt oder das Landratsamt befinden. Insgesamt hatte das Innenministerium acht Personen auf ihre Verfassungstreue überprüft. Dabei handelt es sich in allen Fällen um AfD-Bewerber, wie ein Ministeriumssprecher am Dienstag gegenüber der JF sagte. Darüber hinaus waren dem Ministerium zuletzt zehn weitere Prüfanfragen bei den Kommunalaufsichten der Landkreise bekannt.

Hintergrund: Für die Zulassung sind jeweils die Wahlausschüsse zuständig. Diese können sich jedoch an ihre Kommunalaufsicht wenden, um eine Einschätzung zur Verfassungstreue eines Bewerbers einzuholen. Bei Landratswahlen zum Beispiel ist dann das Ministerium am Zug; bei Bürgermeisterwahlen sind es die jeweiligen Kreise. Die Kommunalaufsichten können ihrerseits den Verfassungsschutz zurate ziehen. Entscheidend für Teilnahme oder Nichtteilnahme ist am Ende aber das Votum des Wahlausschusses. (ser)

Reagiert empört: AfD-Bewerber Stephan Bothe. Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
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