SAARBRÜCKEN. Das Oberverwaltungsgericht Saarbrücken (OVG) hat entschieden, dass der Saarbrücker Stadtrat neu gewählt werden muss, weil die Wahl vom 9. Juni 2024 ungültig ist. Das Landesverwaltungsamt werde nun damit beauftragt, einen neuen Termin festzulegen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Ein AfD-Mitglied hatte vor dem OVG geklagt, weil die Rechtspartei nicht zur Wahl zugelassen worden war.
Das für den Ablauf der Wahl zuständige Landesverwaltungsamt hatte den Ausschluss der AfD damit begründet, dass diese zwei Wahlvorschläge eingereicht habe, was illegal sei – Mehrfachbewerbungen seien nicht zulässig. Der Kläger widersprach dieser Darstellung, weil der erste Wahlvorschlag rechtzeitig zurückgezogen worden sei.
Gericht argumentiert mit demokratischen Grundsätzen
Dieser Argumentation stimmte das OVG zu. Die AfD-Kandidaten des ersten Wahlvorschlags seien „durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2024 wirksam abberufen“ worden, teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
Zudem argumentierten die Richter mit der sogenannten Parteiautonomie, die im Grundgesetz in Artikel 21 geregelt wird. Das OVG interpretiert diesen Artikel so, dass es „im Sinne einer möglichst aktuellen demokratischen Legitimation“ für eine Partei nötig sein müsse, Wahlvorschläge mit anderen Vorschlägen zu ersetzen.
AfD gewinnt nicht zum ersten Mal
Die Klage des AfD-Mitglieds war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht des Saarlands noch abgewiesen worden, seine Berufung hatte nun Erfolg. Der Senat ließ die Revision nicht zu. Möglich ist jedoch eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Nicht zum ersten Mal gewinnt die AfD im Saarland einen solchen Rechtsstreit. Im Juni vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht des Bundeslandes die Wahl zur Regionalversammlung vom Juni 2024 für ungültig erklärt. Die AfD hatte auch in diesem Fall dagegen geklagt, dass sie nicht zur Wahl zugelassen worden war. (st)






