BRÜSSEL. Die EU-Staaten haben sich auf eine Ausnahme von Datenschutzregeln geeinigt, die es Messengerdiensten wieder ermöglichen soll, in private Chats einzudringen. Vertreter der EU-Mitgliedsländer verständigten sich nach Aussagen von Diplomaten gegenüber der dpa darauf, die bereits ausgelaufene Ausnahmeregelung bis April 2028 wieder in Kraft zu setzen. Laut der befristeten Regelung soll nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch gesucht werden.
Damit dürfen Unternehmen wie Meta, Google oder Microsoft freiwillig Software einsetzen, die nach Bildern und Videos von Kindesmissbrauch forscht. Das Europaparlament in Straßburg hatte dem Vorhaben bereits zuvor aufgrund mangelnder Gegenstimmen zugestimmt (JF berichtete) – und das, obwohl die Chatkontrolle bereits zweimal abgelehnt worden war. Der formelle Beschluss der EU-Staaten soll noch an diesem Donnerstag in einem schriftlichen Verfahren erfolgen.
Da die beschlossene Regelung nur übergangsweise gelten soll, steht eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für die sogenannte Chatkontrolle noch aus. Diese befindet sich weiterhin in Verhandlung zwischen Rat und Parlament. Eine endgültige Einigung gibt es bislang nicht.
Einschränkungen beim automatisierten Scannen
Im Vergleich zu früheren Vorschlägen enthält die Übergangsregelung gewisse Einschränkungen. So darf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aufgebrochen werden. Das sogenannte Client-Side-Scanning, bei dem Nachrichten bereits auf dem Endgerät vor der Verschlüsselung überprüft werden, ist damit ausgeschlossen.
Bei der Zwischenlösung, die bis April galt, war dieses Vorgehen noch erlaubt. Künftig dürfen Unternehmen Verdachtsfälle zudem erst dann an die Behörden weiterleiten, wenn ein menschlicher Prüfer sie als relevant eingestuft hat.
EU-Parlamentspräsidentin machte den Weg für die Chatkontrolle frei
Lange Zeit blockierten sich Rat und Europaparlament gegenseitig. Während das Parlament Einschränkungen beim Scannen verschlüsselter Nachrichten durchsetzen wollte, lehnten die Mitgliedsländer diese zunächst ab. Die Verhandlungen galten als gescheitert, und die alte Ausnahmeregelung lief aus.
Mitte Juni sorgte dann EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola für eine Wende. Sie setzte sich beim EU-Gipfel gegen die Interessen des Parlaments, das sie vertritt, dafür ein, doch noch eine Übergangslösung zu finden.
Daraufhin stimmten die EU-Staaten einer erneuten Verlängerung zu und ermöglichten dem Parlament eine neue Abstimmung kurz vor der Sommerpause. Neben der EVP-Fraktion, zu der auch die Union gehört, unterstützten diesmal auch die europäischen Sozialdemokraten das Vorhaben.
Opposition kritisierte die Abstimmung scharf
Scharfe Kritik an der Abstimmung im Parlament kam im Vorfeld von der innenpolitischen Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament, Mary Khan. Bei der Entscheidung zur Verlängerung der Chatkontrolle handele es sich um „einen demokratischen Skandal“, da diese bereits im März abgelehnt wurde. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, mahnte Khan. „Wer Grundrechte ernst nimmt, darf die vertrauliche Kommunikation der Bürger nicht durch die Hintertür preisgeben.“
Auch zahlreiche weitere EU-Abgeordnete wie der parteilose deutsche Europaparlamentarier Friedrich Pürner (ehemals BSW) hatten die Abstimmung als undemokratisch kritisiert. „Kurz vor der Sommerpause – während alle die Badeutensilien packen und auf die Fußball-WM schielen – schiebt die Parlamentspräsidentin das Thema klammheimlich wieder auf die Agenda“, monierte Pürner auf X. Das Ganze sei „Realsatire pur“, spottete der Abgeordnete.
Der Grünen-EU-Abgeordnete Ignazio Marino betonte gegenüber dem Nachrichtenportal Euronews, Kinder würden „durch gezielte Strafverfolgung geschützt, nicht durch das Durchleuchten privater Nachrichten von Millionen Unschuldigen“. Die Chatkontrolle sei ein Instrument zur „Massenüberwachung“. Kritik kam zudem von den Betreibern von Online-Plattformen selbst, die eine fehlende Rechtsgrundlage bemängelten.
Union begrüßte das Vorhaben – Datenschützer warnen seit Jahren
Positiv äußerten sich hingegen CDU und CSU. Sie meinen, die auslaufende Rechtsgrundlage habe eine gefährliche Lücke im Kinderschutz hinterlassen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) forderte in Bezug auf das Votum in Straßburg, die Übergangsregelung schnell wieder in Kraft zu setzen. „Das hilft, Täter dingfest zu machen, die weitere Verbreitung solcher entsetzlichen Darstellungen zu bekämpfen und Straftaten an Körper und Seele von schutzlosen Kindern zu verhindern.“ Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach bereits im März davon, ein Auslaufen der Übergangsregelung sei ein „schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.
Datenschützer lehnen das Vorhaben seit Jahren ab. Sie warnen, dass ein flächendeckendes Scannen privater Nachrichten einer anlasslosen Massenkontrolle gleichkäme und wenig effektiv beim Schutz von Kindern sei. Bereits im Oktober 2025 hatte sich der Deutsche Kinderschutzbund deutlich gegen die geplante EU-Chatkontrolle ausgesprochen (JF berichtete). Der Verband forderte von der Bundesregierung „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. (rsz)






