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Rheinland-Pfalz: Untersuchungsausschüsse: AfD sollen Oppositionsrechte genommen werden

Rheinland-Pfalz: Untersuchungsausschüsse: AfD sollen Oppositionsrechte genommen werden

Rheinland-Pfalz: Untersuchungsausschüsse: AfD sollen Oppositionsrechte genommen werden

AfD-Fraktionschef im Landtag Rheinland-Pfalz, Michael Büge: Startet seine Arbeit mit eingeschränkten Kontrollrechten. (Themenbild)
AfD-Fraktionschef im Landtag Rheinland-Pfalz, Michael Büge: Startet seine Arbeit mit eingeschränkten Kontrollrechten. (Themenbild)
AfD-Fraktionschef im Landtag Rheinland-Pfalz, Michael Büge: Startet seine Arbeit mit eingeschränkten Kontrollrechten. Foto: picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Rheinland-Pfalz
 

Untersuchungsausschüsse: AfD sollen Oppositionsrechte genommen werden

Wenige Wochen nach dem AfD-Wahlerfolg in Rheinland-Pfalz soll die Partei ihre Kontrollrechte im Landtag verlieren. Union, SPD und Grüne wollen die Regeln für Untersuchungsausschüsse ändern – wegen „Missbrauchsgefahr“.
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MAINZ. CDU, SPD und Grüne im rheinland-pfälzischen Landtag haben angekündigt, die für die Einberufung von Untersuchungsausschüssen notwendige Zahl der Abgeordneten auf ein Viertel zu erhöhen. Bisher reicht dafür ein Fünftel aller Mandatsträger im Landtag aus. Davon wäre vor allem die AfD betroffen, die bei der Landtagswahl im März 19,5 Prozent erreicht hatte und 24 der 105 Abgeordneten im neuen Landesparlament stellt. Sie hätte nach den bisherigen Regeln damit Untersuchungausschüsse einberufen können.

In der gemeinsamen Mitteilung von Union, SPD und Grünen heißt es, Untersuchungsausschüsse dürften „niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, die Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen“. Aus diesem Grund bedürfe es einer „Neujustierung“, damit Untersuchungsausschüsse nicht zu „rein destruktivem Zweck“ eingesetzt werden könnten.

Auch in Sachsen-Anhalt will man AfD-Rechte beschneiden

Vergangenes Jahr hatte die scheidende Ampel-Landesregierung die AfD auf die „Liste extremistischer Organisationen“ gesetzt. Damit begründeten zuletzt zwei Gemeinden den Ausschluss der Bewerber der Partei von den Bürgermeisterwahlen. Nach der Berichterstattung der JUNGEN FREIHEIT zogen sie die entsprechenden Vorschriften allerdings zurück. Zudem war der Ludwigshafener AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in seiner Stadt ausgeschlossen worden (JF berichtete).

Auch in anderen Bundesländern gibt es Erwägungen, die parlamentarischen Rechte der Opposition mit Blick auf das Erstarken der AfD einzuschränken. Im März hatten CDU, SPD, FDP, Grüne und Linkspartei im Landtag Sachsen-Anhalts einen Gesetzesentwurf eingebracht, wonach unter anderem das Landesverfassungsgericht künftig eigene Besetzungsvorschläge für das Gremium an den Landtag machen darf (JF berichtete). Damit ließe sich die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Falle einer Blockade umgehen. Nach bisherigen Umfragen steht die AfD im Bundesland kurz vor der absoluten Mehrheit. (kuk)

AfD-Fraktionschef im Landtag Rheinland-Pfalz, Michael Büge: Startet seine Arbeit mit eingeschränkten Kontrollrechten. Foto: picture alliance/dpa | Hannes P Albert
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