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JF-Interview: „Die Zweifel hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen“

JF-Interview: „Die Zweifel hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen“

JF-Interview: „Die Zweifel hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen“

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner am Rednerpult des Deutschen Bundestages. Hat jetzt Zweifel.
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner am Rednerpult des Deutschen Bundestages. Hat jetzt Zweifel.
Wollte genaue Zahlen von der Regierung wissen: Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner. Foto (ARCHIV): IMAGO / dts Nachrichtenagentur
JF-Interview
 

„Die Zweifel hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner ist für die politische Linke ein rotes Tuch. Besonders seine scharfen Reden treiben seine politischen Gegner immer wieder auf die Barrikaden – und erreichen in den sozialen Netzwerken hunderttausende Aufrufe. Doch genau das bringt dem Politiker nach Informationen der JF nun Ärger mit der Bundestagsverwaltung ein.
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Herr Brandner, ohne soziale Netzwerke kommt heute kaum noch ein Politiker aus. Auch Sie sind auf Facebook, Instagram und Co. aktiv. Auf YouTube haben Sie fast 90.000 Abonnenten. Dort waren Sie bis vor kurzem monetarisiert. Heißt, die Videoplattform hat Werbung in Ihren Videos eingespielt. Wie kam es denn dazu?

Stephan Brandner: Ich bin auch in den sozialen Netzwerken sehr aktiv, habe Profile auf Facebook, X, Instagram, TikTok – mein größter Kanal –, Whatsapp, Telegram und eben auf YouTube. Dort lasse ich die Menschen an meinem Leben auch privat teilhaben, teile parteipolitische Statements und Aktivitäten und habe damit eine nicht unerhebliche Reichweite, und das seit vielen Jahren. Meinen Youtube-Kanal – und nur diesen – hatte ich für rund eineinhalb Jahre monetarisiert, das heißt, der Zuschauer sah kurze, vom Plattformbetreiber eingespielte Werbesequenzen, bevor er zu den Inhalten kam.

Wie viel Einnahmen haben Sie damit generiert?

Brandner: Über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren ungefähr 15.000 Euro.

Aber Herr Brandner, Hand aufs Herz, Bundestagsabgeordnete bekommen doch ein auskömmliches Salär von rund 11.800 Euro. Wofür haben Sie das Geld ausgegeben?

Brandner: Völlig korrekt, für unsere Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete werden wir sehr gut bezahlt. Den konkreten Betrag hatte ich als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung der Meinungsfreiheit vorgesehen. Meine Kosten in dem Zusammenhang gehen in den hohen fünfstelligen Bereich.

Im Abgeordnetengesetz heißt es allerdings: „Für die Ausübung des Mandats darf ein Mitglied des Bundestages keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen.“ Wie sehen sie die rechtliche Lage?

Brandner: Nebentätigkeiten sind ja nach Paragraph 44a Abs. 1 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes grundsätzlich zulässig. Die Ausnahmen der Absätze 2 und 3 sind in meinem Fall nicht einschlägig. Ich hatte keinen Zweifel daran, dass es zulässig war, die Monetarisierung vorzunehmen. Auf sozialen Netzwerken kann nämlich grundsätzlich jeder seine Ansichten veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Paragraphen 44a Abgeordnetengesetz ist jedenfalls aus meiner Sicht hier nicht einschlägig: Die Unabhängigkeit des Mandats war zu jeder Zeit gewährleistet. Der Pargraph 44a geht davon aus, dass der Abgeordnete beispielsweise gegen Gage auftritt und somit seine Unabhängigkeit aufs Spiel setzt. Das Geld kam aber nicht vom Zuschauer meiner Videos, sondern vom Betreiber der Plattform. Es werden also nicht Inhalte bezahlt, sondern Reichweite für Werbung – eine völlig andere Sache.

Dennoch hat der Bundestag nach Informationen unserer Zeitung ein Verfahren gegen Sie eingeleitet.

Brandner: Nachdem ich die Einkünfte der Bundestagsverwaltung gemeldet hatte, möglicherweise verspätet, fragte die Bundestagsverwaltung nach der genauen Bezeichnung der Tätigkeit und brachte anschließend mögliche Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz zur Sprache. Dies nahm ich zum Anlass, den Sachverhalt in der Rechtsstellungskommission, in der ich Mitglied bin, nach meiner Erinnerung zweimal zu thematisieren. Diese Kommission ist mit Mitgliedern aller Fraktionen besetzt und beschäftigt sich mit den Rechtsverhältnissen der Abgeordneten.

Im Vorfeld der abschließenden Beratung habe ich die Fälle nochmals gründlich tiefengeprüft und bin zu der Auffassung gelangt, dass man die Lage auch anders beurteilen kann als ich. Insoweit hätte ich diese Prüfung rückblickend schon eher in der Gründlichkeit durchführen sollen. Daraufhin habe ich umgehend die Monetarisierung beendet und der Bundestagsverwaltung mitgeteilt, dass ich sämtliche erzielten Einnahmen, um die Sache abschließend zu beenden, unabhängig von der Zuordnung, an diese abführe, sobald mir mitgeteilt worden sei, wohin. Damit hat dann sogar der Staatshaushalt etwas Gutes aus meiner Tätigkeit, was aber die Schuldenkatastrophe in Deutschland auch nicht lösen wird.

Sie haben den Bundestag für den Umgang mit der AfD immer wieder kritisiert. Etwa, wenn es um den zu kleinen Sitzungssaal für die Fraktion ging (JF berichtete) oder um ihrer Ansicht nach willkürliche Ordnungsrufe gegen AfD-Abgeordnete. Vermuten Sie eine politische Racheaktion seitens der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU)?

Brandner: Nein, als guter Demokrat gehe ich davon aus, dass Frau Klöckner nach Recht und Gesetz handeln wird.

Rückblickend mit dem Wissen von heute: War es ein Fehler, die Monetarisierung durch YouTube zuzulassen?

Brandner: Ja, die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen. Zudem hätte ich mir bewusster darüber sein sollen, dass ich gerade als AfD-Politiker mit meinem Handeln besonders kritisch beäugt werde.


Stephan Brandner ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages, direkt gewählter Abgeordneter aus Thüringen und einer der Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD im Bundestag.

Wollte genaue Zahlen von der Regierung wissen: Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner. Foto (ARCHIV): IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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