BERLIN. Die in der Türkei lebenden Familienangehörigen von in Deutschland Versicherten könnten von der vorgeschlagenen Einschränkung der Familienversicherung befreit werden. Das entsprechende Sozialversicherungsabkommen von 1964, das diese Angelegenheit separat regelt, wurde im Bericht der Finanzkommission Gesundheit zu den möglichen Reformen nicht erwähnt, berichtet das Nachrichtenportal „Apollo News“.
Das Gremium empfiehlt, die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren abzuschaffen. Demnach sei die bisherige Praxis historisch eng mit dem Bild der „Einverdienerehe“ verbunden, was sich allerdings in den vergangenen Jahrzehnten „deutlich“ geändert habe. Dafür soll der Paragraph 10 des Fünften Sozialgesetzbuchs geändert werden. Der Schritt soll im kommenden Jahr Einsparungen von 4,4 Milliarden Euro bringen.
Auch die in der Türkei Lebenden profitieren von Familienversicherung
Vergangene Woche legte die Gesundheitsreform-Kommission insgesamt 66 Vorschläge vor, um das drohende Defizit der Krankenkassen in Höhe von 15 Milliarden Euro zu beseitigen (JF berichtete). Neben der Abschaffung der Familienversicherung regte das Gremium an, der Staat solle die Kosten für die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfängern übernehmen.

Gemäß dem Sozialversicherungsabkommen mit Istanbul erfolgt die medizinische Versorgung für die in der Türkei lebenden Partner von Arbeitnehmern und Rentnern in Deutschland über die türkischen Versicherungsträger. Zwar ist die Familienversicherung für sie ebenfalls kostenfrei, allerdings gilt grundsätzlich der türkische Leistungskatalog. 2021 hatten die deutschen Krankenkassen knapp 10,6 Millionen Euro an die Profiteure des Abkommens überwiesen. (kuk)





