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Landgericht Berlin: Verurteilter afghanischer Vergewaltiger wegen Justizfehler aus Haft entlassen

Landgericht Berlin: Verurteilter afghanischer Vergewaltiger wegen Justizfehler aus Haft entlassen

Landgericht Berlin: Verurteilter afghanischer Vergewaltiger wegen Justizfehler aus Haft entlassen

Der Kopf einer Figur mit verbundenen Augen ist über dem Eingang zum Gerichtsgebäude in der Berliner Turmstraße mit Sitz von Amtsgericht Tiergarten, Landgericht I und Staatsanwaltschaft angebracht. Über dem Kopf steht der Schriftzug „Kriminalgericht“. Detail eines kunstvoll verzierten Gerichtsportals mit der Inschrift „Justitia Curia“ und einer stilisierten Justitia-Figur mit verbundenen Augen im Zentrum. Das Motiv steht im Kontext einer Justizpanne, bei der ein verurteilter Straftäter wegen Verfahrensverzögerungen freikam. „Justitia Curia“ am Berliner Landgericht: Ein Afghane kommt trotz Verurteilung nach einer Justizpanne frei. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Der Kopf einer Figur mit verbundenen Augen ist über dem Eingang zum Gerichtsgebäude in der Berliner Turmstraße mit Sitz von Amtsgericht Tiergarten, Landgericht I und Staatsanwaltschaft angebracht. Über dem Kopf steht der Schriftzug „Kriminalgericht“. Detail eines kunstvoll verzierten Gerichtsportals mit der Inschrift „Justitia Curia“ und einer stilisierten Justitia-Figur mit verbundenen Augen im Zentrum. Das Motiv steht im Kontext einer Justizpanne, bei der ein verurteilter Straftäter wegen Verfahrensverzögerungen freikam. „Justitia Curia“ am Berliner Landgericht: Ein Afghane kommt trotz Verurteilung nach einer Justizpanne frei. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
„Justitia Curia“ am Berliner Landgericht: Ein Afghane kommt trotz Verurteilung nach einer Justizpanne frei. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Landgericht Berlin
 

Verurteilter afghanischer Vergewaltiger wegen Justizfehler aus Haft entlassen

Obwohl er bereits zu einer langen Haftstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt wurde und Flucht- und Wiederholungsgefahr besteht, kommt ein hochgefährlicher Afghane in Berlin auf freien Fuß. Schuld ist ein Richter.
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BERLIN. Ein vom Landgericht Berlin zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilter 27jähriger Afghane ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Wie der Tagesspiegel berichtet hob das Kammergericht den Haftbefehl auf, weil der Vorsitzende Richter das schriftliche Urteil nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Monaten nach der mündlichen Verkündung fertigstellte.

Der Mann soll seine frühere Partnerin zwischen 2022 und 2024 mehrfach vergewaltigt und schwer mißhandelt haben. Laut Anklage habe er sie unter anderem in einem Auto vergewaltigt, mehrfach geschlagen, mit einem Messer bedroht und ihr mit einem erhitzten Bügeleisen Verletzungen zugefügt. Seit Mai 2024 befand er sich in Untersuchungshaft.

Im Juni 2025 verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Zugleich wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Gegen den Haftbefehl legte die Verteidigung Beschwerde ein.

Justizversagen mit Folgen

Das Kammergericht entschied am 19. Januar, den Haftbefehl aufzuheben. In dem Beschluß heißt es, die Fortdauer der Untersuchungshaft erweise sich infolge gravierender, der Justiz zuzurechnender Verzögerungen als unverhältnismäßig. Besonders ins Gewicht fiel, daß das schriftliche Urteil nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Monaten nach der mündlichen Verkündung fertiggestellt wurde.

Nach Angaben des Gerichts lag bis kurz vor der Entscheidung lediglich ein Urteilsentwurf vor. Auch das Hauptverhandlungsprotokoll sei nicht rechtzeitig fertiggestellt und die Akten nicht an das Revisionsgericht weitergeleitet worden. Das Kammergericht sprach von einer schwerwiegenden Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen.

Dem Vorsitzenden Richter der zuständigen Strafkammer war bereits im Dezember der Vorsitz entzogen worden. Dem Tagesspiegel zufolge soll er seit Mitte Dezember krankgemeldet sein. Disziplinarische Maßnahmen werden geprüft. Sicherheitsbehörden stufen den Afghanen als gefährlich ein, weshalb nun für die frühere Partnerin Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. (sv)

„Justitia Curia“ am Berliner Landgericht: Ein Afghane kommt trotz Verurteilung nach einer Justizpanne frei. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
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