KÖLN. Ein seit mehr als zwei Jahrzehnten ausreisepflichtiger Bosnier hat in Köln weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Wie aus einem Bescheid des Sozialamts hervorgeht, erhielt die zehnköpfige Familie bereits im September 2023 monatlich insgesamt 7.250,77 Euro.
Der von der Bild als Huso B. bezeichnete 41jährige war 2003 nach Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, Bosnien-Herzegowina gilt als sicheres Herkunftsland. Nach einem zwischenzeitlichen Untertauchen tauchte er 2007 erneut in Köln auf, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Ein Widerspruch gegen seine Ausweisung blieb erfolglos. Gleichwohl wurde die Abschiebung nicht vollzogen.
Seit 2010 ist der Mann wegen verschiedener Betrugsdelikte polizeibekannt. Er soll wiederholt verurteilt worden sein. Zuletzt habe er versucht, in einer Drogeriekette mit Gutscheinkarten zu betrügen. Vor Gericht habe er frühere Taten eingeräumt.
Bosnier wird wegen seiner Kinder nicht abgeschoben
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete unter Berufung auf städtische Unterlagen, der 41jährige werde seit 19 Jahren geduldet. In einer Aktennotiz heiße es, wegen der in Deutschland geborenen Kinder sei eine Rückführung nicht weiterverfolgt worden. Der Mann und seine Frau haben acht minderjährige Kinder. Die einzelnen Leistungen liegen laut dem der Zeitung vorliegenden Bescheid zwischen 630 und 835 Euro pro Person.
Nach Angaben der Stadt werde vor jeder Verlängerung einer Duldung geprüft, ob der Duldungsgrund fortbestehe. Sollten Gründe wie der Schutz der Familieneinheit oder Kindeswohlinteressen entgegenstehen, könne eine Abschiebung unterbleiben. Die Abhängigkeit von Sozialleistungen werde nicht kontrolliert.
Nachdem der Fall öffentlich geworden war, ordnete Oberbürgermeister Burmester eine verwaltungsinterne Prüfung an. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger weiter berichtete, betreibt das Ausländeramt derzeit 1.080 Verfahren zur freiwilligen Ausreise oder Rückführung. Im Jahr 2025 wurden 245 Personen abgeschoben, darunter 130 Straftäter. (sv)






