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Thüringen: Gericht kippt pauschalen Waffenentzug für AfD-Mitglieder

Thüringen: Gericht kippt pauschalen Waffenentzug für AfD-Mitglieder

Thüringen: Gericht kippt pauschalen Waffenentzug für AfD-Mitglieder

Nahaufnahme mehrerer goldfarbener Patronen, die in Reihen angeordnet sind. Symbolbild zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gera, wonach AfD-Mitgliedern in Thüringen nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit die Waffenbesitzkarte entzogen werden darf. Patronen liegen dicht an dicht in einem Magazin: Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, daß eine AfD-Mitgliedschaft allein keinen Waffenentzug rechtfertigt. Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein
Nahaufnahme mehrerer goldfarbener Patronen, die in Reihen angeordnet sind. Symbolbild zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gera, wonach AfD-Mitgliedern in Thüringen nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit die Waffenbesitzkarte entzogen werden darf. Patronen liegen dicht an dicht in einem Magazin: Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, daß eine AfD-Mitgliedschaft allein keinen Waffenentzug rechtfertigt. Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein
Patronen liegen dicht an dicht in einem Magazin: Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, daß eine AfD-Mitgliedschaft allein keinen Waffenentzug rechtfertigt. Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein
Thüringen
 

Gericht kippt pauschalen Waffenentzug für AfD-Mitglieder

Das Verwaltungsgericht Gera stärkt AfD-Mitgliedern im Waffenrecht den Rücken. Eine Parteimitgliedschaft allein genügt nicht, um die Zuverlässigkeit zu verneinen. Vier Kläger aus Thüringen waren mit ihren Klagen erfolgreich.
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GERA. Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, daß AfD-Mitgliedern in Thüringen nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen oder verweigert werden darf. Vier Kläger setzten sich damit gegen entsprechende Bescheide mehrerer Waffenbehörden durch. Das Gericht ließ die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.

Rechtsgrundlage ist das Waffengesetz. Danach gelten Personen in der Regel als unzuverlässig, wenn sie Mitglied einer Vereinigung sind oder waren, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Die Behörden stützten sich dabei auf die Einschätzung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, das den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft.

Gericht kassiert Argumentation der Waffenbehörde

Nach Auffassung des Gerichts reicht dieser Verweis nicht aus. Es stehe nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest, daß der Landesverband eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnehme. Eine solche Haltung ist Voraussetzung für ein waffenrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.

Die 1. Kammer führte aus, die pauschale Verneinung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit allein aufgrund einer Parteimitgliedschaft greife in die verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit der Parteien ein. Für die Annahme einer kämpferisch-aggressiven Haltung genüge es nicht, einzelne Äußerungen von Funktionären zusammenzustellen, wenn diese weder repräsentativ seien noch in ihrer Gesamtheit den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch erreichten.

Der Verfassungsschutz hatte zur Begründung 37 Äußerungen von AfD-Funktionären aus einem Zeitraum von rund neun Jahren herangezogen. Diese seien nach Ansicht des Gerichts in Inhalt, Kontext und Qualität zu heterogen, um daraus mit der notwendigen Sicherheit eine entsprechende Grundhaltung des Landesverbands abzuleiten.

Verfassungsschutz sei politischer Gehilfe des Innenministers

Der Thüringer AfD-Co-Vorsitzende Stefan Möller sagte am Dienstag, die Argumentation der Waffenbehörden sei vom Verwaltungsgericht „richtiggehend zerrissen“ worden. Sie basiere auf der Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzes. Dessen Präsident Stephan Kramer fungiere als Adlatus von Innenminister Georg Maier, einem Sozialdemokraten, und setze dessen politische Vorgaben um.

Stefan Möller spricht im Parlament und gestikuliert mit der rechten Hand. Der Thüringer AfD-Co-Vorsitzende kritisierte das Vorgehen der Waffenbehörden nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gera. Stefan Möller sitzt seit 2025 für die AfD im Deutschen Bundestag: Zuvor war er seit 2014 Abgeordneter im Thüringer Landtag. Foto: picture alliance / dts-Agentur | -
Stefan Möller sitzt seit 2025 für die AfD im Deutschen Bundestag: Zuvor war er seit 2014 Abgeordneter im Thüringer Landtag. Foto: picture alliance / dts-Agentur | –

Das Geraer Gericht habe im Eilverfahren entschieden, führte Möller weiter aus. Damit könnten drei der Kläger ihre Waffenbesitzkarte behalten, ein weiterer müsse sie ausgestellt bekommen. Möller selbst ist nach eigenen Angaben ebenfalls betroffen. Ihm sei die Waffenbesitzkarte von der Stadtverwaltung Erfurt entzogen worden, wogegen er Widerspruch eingelegt habe. Ein Eilverfahren habe er nicht angestrengt und deshalb seine Waffenbesitzkarte abgeben müssen. Seit zwei Jahren werde sein Widerspruch von der Erfurter Waffenbehörde nicht behandelt.

Dutzende Widerrufsverfahren allein in Thüringen

In Thüringen liefen zuletzt mehrere Dutzend vergleichbare Verfahren. Im Herbst des vergangenen Jahres waren nach Angaben aus dem Innenministerium 26 waffenrechtliche Widerrufsverfahren anhängig. Betroffene verlieren ihre Erlaubnis zunächst, wenn sie nicht im Eilverfahren gerichtlich dagegen vorgehen.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Verwaltungsgericht die Berufung am Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar zu.

Bereits in der Vergangenheit das das Verwaltungsgericht Gera den pauschalen Widerruf der Waffenerlaubnis für AfD-Mitglieder gekippt (JF berichtete). (sv)

Patronen liegen dicht an dicht in einem Magazin: Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, daß eine AfD-Mitgliedschaft allein keinen Waffenentzug rechtfertigt. Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein
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