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Neues Heizungsgesetz: Schwarz-Rot verspricht „Freiheit im Keller“ – und bleibt auf grünem Kurs

Neues Heizungsgesetz: Schwarz-Rot verspricht „Freiheit im Keller“ – und bleibt auf grünem Kurs

Neues Heizungsgesetz: Schwarz-Rot verspricht „Freiheit im Keller“ – und bleibt auf grünem Kurs

Schwarz-Rot hat sich auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON
Schwarz-Rot hat sich auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON
Schwarz-Rot hat sich auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON
Neues Heizungsgesetz
 

Schwarz-Rot verspricht „Freiheit im Keller“ – und bleibt auf grünem Kurs

Schwarz-Rot nimmt Vermieter bei fossilen Heizungen künftig stärker in die Pflicht und verankert neue finanzielle Belastungen – trotz versprochener Lockerungen.
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BERLIN. Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der Reform des Heizungsgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter verständigt. Union und SPD teilten mit, Kostenrisiken künftig zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen. Nach monatelangen Auseinandersetzungen über den Mieterschutz einigten sich die Spitzen der Regierungsfraktionen sowie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) auf einen Kompromiss.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch (SPD) erklärte: „Klimaschutz muss für die Mieter bezahlbar bleiben.“ Die Kosten für CO₂, Netzentgelte und Biogas sollen künftig jeweils zur Hälfte von Mietern und Vermietern getragen werden.

Die Regelung gilt für bestehende und neue Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch, wenn weiter mit Öl oder Gas Wärme erzeugt wird. Zugleich machte Miersch die Stoßrichtung deutlich: „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.“

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sprach dennoch von einem Kurswechsel und einer Abkehr von grüner Politik: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit.“ Gleichzeitig werde ein „fairer Ausgleich“ zwischen Mietern und Vermietern geschaffen.

Schwarz-Rot einigt sich auf Grüngasquote

Kern der Reform sei die Abkehr von zentralen Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, das maßgeblich von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geprägt wurde. Insbesondere die umstrittene 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll fallen. Gleichzeitig bleiben zentrale Eingriffe in die Kostenstruktur bestehen.

Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen soll weiterhin möglich bleiben, allerdings nur unter Auflagen: Ab 2029 müssen sie schrittweise mit klimafreundlicheren Energieträgern betrieben werden. Vorgesehen ist eine sogenannte „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote gelten.

Zugleich werden die Kosten neu verteilt: Bei einem Heizungstausch in bestehenden Gebäuden sollen sich Mieter und Vermieter in den ersten drei Stufen der „Bio-Treppe“ jeweils zur Hälfte an den Kosten für biogene Brennstoffe beteiligen. Gleiches gilt ab 2028 für CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte. (rr)

Schwarz-Rot hat sich auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON
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