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Ex-DDR-Politoffizier: Jetzt bekräftigt GdP-Vize Sven Hüber das „No-Go mit der AfD“

Ex-DDR-Politoffizier: Jetzt bekräftigt GdP-Vize Sven Hüber das „No-Go mit der AfD“

Ex-DDR-Politoffizier: Jetzt bekräftigt GdP-Vize Sven Hüber das „No-Go mit der AfD“

Sven Hüber: Der GdP-Vize fürchtet die AfD. Foto: IMAGO / Metodi Popow
Sven Hüber: Der GdP-Vize fürchtet die AfD. Foto: IMAGO / Metodi Popow
Sven Hüber: Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende appelliert an die Remonstrationspflicht der Polizisten in ganz Deutschland. Foto: IMAGO / Metodi Popow
Ex-DDR-Politoffizier
 

Jetzt bekräftigt GdP-Vize Sven Hüber das „No-Go mit der AfD“

Erst warnt der stellvertretende GdP-Vorsitzende Sven Hüber vor „AfD-Innenministern“ und „über 20.000 identifizierten Rechtsextremisten“ in der Partei. Nun korrigiert er die Zahl gegenüber der JF nach oben – und bekräftigt seinen Appell.
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Es sind Aussagen, die für viel Wirbel sorgen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, macht in seinem Beitrag für die Gewerkschaftszeitung Deutsche Polizei unter der Überschrift „Richtig Nein sagen“ unmissverständlich klar: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“

Bereits wer „heimlich verklemmte Sympathien“ mit „Verfassungsfeinden“ hege und trotzdem „auf das Grundgesetz seinen ganz persönlichen Eid schwört“, so Hüber, habe „im Polizeiberuf nichts verloren“. Jetzt bekräftigt der ehemalige Politoffizier der DDR-Grenztruppen auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT seine Aussagen.

Konkret wollte die JF wissen, welche Konsequenz GdP-Mitgliedern droht, sollten sie dem Appell Hübers nicht nachkommen. „Ein Engagement in der AfD ist nach der bindenden Beschlusslage der GdP unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei“, unterstreicht der 62jährige. Nach den geltenden Linien müssten also in der GdP organisierte Polizisten ausgeschlossen werden, wenn sie sich für die AfD engagieren.

Hüber nennt keine Abgrenzung zu islamistischen Organisationen

Die dem linken Deutschen Gewerkschaftsbund untergeordnete GdP zählt mehr als 200.000 Mitglieder. Sie ist damit etwa doppelt so mitgliederstark wie die konkurrierende, konservativ ausgerichtete Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG, die zum DBB Beamtenbund und Tarifunion gehört. Hüber betont gegenüber der JF, die GdP wisse sich bezüglich der Beschlusslage „in Übereinstimmung mit ihrer Satzung, anderen Gewerkschaften und sogar auch dem Kontaktverbot zur AfD des ansonsten konkurrierenden Deutschen Beamtenbundes“.

Hüber hebt gegenüber der JUNGEN FREIHEIT hervor, dass die GdP „zur KPD, NPD, den Republikanern und zur AfD“ Unvereinbarkeitsbeschlüsse hat. Islamistische Organisationen wie Milli Görüs oder die Muslimbruderschaft erwähnt der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei in seiner Auflistung nicht.

GdP-Vize geht mittlerweile von 28.000 „identifizierten Rechtsextremisten“ in der AfD aus

Da er in seinem Artikel darauf aufmerksam macht, „über 20.000 der 50.000 AfD-Mitglieder“ seien „identifizierte Rechtsextremisten“, wollte die JF weiter erfahren, woher Hüber diese Zahl nimmt. „Die in dem Beitrag genannte Zahl von 20.000 Rechtsextremen in der AfD bezog sich auf den vorjährigen Verfassungsschutzbericht“, erwidert der gebürtige Görlitzer.

In seiner Antwort an die JUNGE FREIHEIT schraubt Hüber die Zahl jedoch noch weiter hoch. Denn laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht, der nach dem Redaktionsschluss der GdP-Zeitung veröffentlicht wurde, „hatte die AfD im Oktober 2025 erklärt, sie habe nunmehr 70.000 Mitglieder, von diesen seien inzwischen sogar etwa 28.000 Rechtsextremisten, schätzt der Verfassungsschutz“ (JF berichtete).

NS-Vergleiche und Appell an Remonstrationspflicht

Im Meinungsbeitrag für die GdP warnt Hüber vor dem Hintergrund voraussichtlicher Wahlerfolge der AfD bei den ostdeutschen Landtagswahlen im September in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, sowie in Berlin vor „AfD-Innenministern“. Besonders in Sachsen-Anhalt ist dieses Szenario mit AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund den Umfragen zufolge derzeit am wahrscheinlichsten (JF berichtete). Hüber befürchtet, dass es dann zu „rechtswidrigen Weisungen möglicher antidemokratischer Minister“ kommen könnte.

Die AfD zieht vier Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt immer weiter davon. Quelle: Insa. Grafik: JF

„Und für den Fall, dass der ‘Elefant im Raum’ tatsächlich ein Innenministerium übernehmen sollte, ist die Erinnerung an die jeden Beamten und jede Beamtin treffende Remonstrationspflicht das erste Mittel der Wahl“, appelliert der Erste Polizeihauptkommissar an die GdP-Mitglieder. Dabei macht er auch vor NS-Vergleichen nicht halt: „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil. Die nach der Nazizeit eingeführte Remonstrationspflicht soll garantieren, dass sich eine Rolle der Polizei wie 1933 bis 1945 niemals mehr wiederholen kann.“

Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung müsse „erledigt werden“

Der GdP-Vize verweist im Folgenden auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026, demzufolge sich der AfD „ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren“ lasse. So sei „der Charakter der Partei AfD durch Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung geprägt“. Dieser lasse „sich an Agitationen gegen die zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen“, zitiert Hüber das Gericht.

Daraus folgert der Polizist eine mögliche „Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung“ im Fall einer gewählten AfD-Regierung. Laut Hüber muss „diese Polizeiaufgabe von einem selbst und höchstpersönlich erledigt werden“ – egal, ob der betreffende Beamte in einem AfD-regierten Bundesland lebt oder nicht.

Dies sei aufgrund von Artikel 91 Grundgesetz „von uns verlangt“ und damit geboten. „Das Grundgesetz beinhaltet seit dem Sommer 1968 als Abwehrmechanismus auch den Artikel 91 und beschreibt die Aufgaben der Polizei zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung bei einem ‘inneren Notstand’“, begründet Hüber seine Forderung.

Abschaffung und Einschränkung von Weisungsbefugnis sei „diskussionswürdig“

Auch die Festnahme von AfD-Politikern und Funktionären der Partei nach einer Regierungsübernahme schließt Hüber offenbar nicht aus. „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland gemeinsam mit der Bundespolizei mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können.“ Hübers Sorge fußt auf dem Risiko, „dass die Polizeiführung im Falle der Wahl von Verfassungsfeinden an die Macht über Nacht nach politischem Gusto ausgetauscht, politisch paralysiert und von der Spitze an handlungsfähig oder -unwillig werden könnte“.

Deshalb solle überlegt werden, „ob die Leiter der Verfassungsschutzbehörden wie etwa in Sachsen-Anhalt weiter politische Beamte sein sollen“. Auch die Überlegung der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, „die Weisungsbefugnis von Justizministerien an die Staatsanwaltschaften abzuschaffen oder einzuschränken, um politische Einflussnahmen von extremistischen Regierungsmitgliedern auf die Justiz wie auch generell auf die Exekutive zu verhindern“, ist laut Hüber „diskussionswürdig“.

Ex-Politoffizier war für Indoktrination von Grenzsoldaten verantwortlich

Gerade im Lichte von Hübers DDR-Vergangenheit wirken seine Aussagen über vermeintliche Verfassungsfeinde besonders brisant. Seine Diplomarbeit an der Offiziersschule „Rosa Luxemburg“ bei den Grenztruppen in Suhl trägt den Titel „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Darin stellte Hüber den westdeutschen Bundesgrenzschutz, die heutige Bundespolizei, als aggressives Instrument des Imperialismus dar, das den Sozialismus auch mit kriegerischen Mitteln ausmerzen solle. Das DDR-Grenzregime wiederum bezeichnete er als legitim. Heute halte er „derartige Auffassungen für falsch“, wie die Süddeutsche Zeitung 2010 berichtete.

Ausgerechnet das Grenzregiment 33, in dem Hüber zunächst als Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef diente, später als Jugendinstrukteur, war für das letzte Todesopfer durch Schusswaffen an der Berliner Mauer verantwortlich. Hüber selbst wird keine direkte Beteiligung an den Schüssen vorgeworfen. Seine Aufgabe als Jugendinstrukteur war indes die politische Schulung und Indoktrination der Grenzsoldaten – unter anderem durch „Erziehung zum tiefen Klassenhass gegen die Feinde des Sozialismus“ und Bereitschaft, Befehle widerspruchslos zu erfüllen, schrieb die SZ.

Bundespolizei-Professor Maninger war in Hübers Visier

Der ehemalige Politoffizier war gegen Publikationen wie diese vorgegangen. Das Kammergericht Berlin und der Bundesgerichtshof hoben die Verbreitungsverbote der Informationen durch das Landgericht Berlin jedoch mit der Begründung auf, dass die Berichterstattung im öffentlichen Interesse liege und die Pressefreiheit Vorrang habe. Dabei soll die GdP Hübers private Klagen finanziell unterstützt haben.

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Trotz vergangener Agitationen gegen den Bundesgrenzschutz machte Hüber nach der Wiedervereinigung dort Karriere. In seiner jetzigen Rolle als Hauptpersonalrat der Bundespolizei entscheidet er mit, wer in die höchsten Ränge des Polizeiapparats aufsteigt. Den Bundespolizei-Professor Stephan Maninger, der im Mai im Namen des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde, hatte Hüber noch zuvor versucht zu verhindern.

Bei den Vorwürfen gegen Maninger soll es sich laut dessen Anwalt, Ralf Höcker, um eine „jahrelange Schmutzkampagne linksradikaler Aktivisten aus Politik, Medien und GdP unter Mitwirkung des GdP-Spitzenfunktionärs und früheren Politoffiziers der DDR-Grenztruppen (aka ‘Mauermörderflüsterer’) Sven Hüber“ gehandelt haben (JF berichtete).

Sven Hüber: Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende appelliert an die Remonstrationspflicht der Polizisten in ganz Deutschland. Foto: IMAGO / Metodi Popow
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