GÖTTINGEN/HANNOVER. Nach dem Freispruch für den Iraker, der im Sommer 2025 die 16jährige Liana K. tötete, indem er sie vor einen mit 100 Stundenkilometern durchfahrenden Zug schubste, erwägen Niedersachsen Behörden eine Abschiebung.
Wegen einer paranoiden Schizophrenie war der Mann am vergangenen Mittwoch vom Mordvorwurf freigesprochen worden, obwohl es keinen Zweifel gibt, dass er der Täter ist (die JF berichtete). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums teilte der dpa mit: „Sollte eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich sein, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diese umzusetzen.“ Allerdings läuft die Frist am 18. September ab. Sollten die Behörden, sie versäumen, hat der 31jährige das Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland.
Lianas Killer hätte nicht in Deutschland sein dürfen
Die Sprecherin ergänzte: „Eine Entlassung – und damit auch eine mögliche Rückführung – ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht.“ Der Iraker müsste nach Litauen gebracht werden, denn dort war er ursprünglich in die Europäische Union eingereist.
Der ausreisepflichtige Iraker hätte zum Zeitpunkt der Tat nicht mehr in der Bundesrepublik sein dürfen. Nach den europäischen Asyl-Regeln hätte er schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen gebracht werden müssen. Das Amtsgericht Hannover hatte jedoch den Antrag der Landesaufnahmebehörde auf Abschiebehaft abgelehnt.

Das Justizministerium bereitet sich nun „auf alle denkbaren Szenarien vor“. In Ausnahmefällen könnten auch Menschen aus dem Maßregelvollzug abgeschoben werden. Dafür müsste jedoch die Staatsanwaltschaft zustimmen und die medizinische Weiterversorgung vor Ort gesichert sein. (fh)






