BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck einstimmig aufgehoben. Auch der Parlamentarier und dessen Fraktion stimmten dafür. Denn der 34jährige möchte erreichen, dass das gerichtliche Disziplinarverfahren der Bundeswehr gegen ihn eingestellt wird.
Gnauck war von 2014 bis 2021 Zeitsoldat, zuletzt im Rang eines Oberfeldwebels, und zog dann in den Bundestag ein. Auf X machte der Politiker die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, öffentlich. Behauptungen in seinem Wikipedia-Eintrag, er habe „gegen Ausländer gehetzt“, seien „gelogen“.
Tatsächlich geht es nach Darstellung des Brandenburgers, der vor der Kamera aus den Vorwürfen vorlas, vor allem um Likes auf Facebook und Twitter für die eigene Partei, deren Politiker, darunter Björn Höcke, und die damalige Jugendorganisation Junge Alternative (JA).
Gnauck: Seit sechs Jahren wird gegen mich ermittelt
Auch sein dortiges Engagement als Schriftführer und Botschafter werden ihm vorgehalten, weil die JA zwischendurch vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft worden war. Darüber hinaus geht es um je ein Like für einen Artikel des Compact-Magazins und der Organisation „Ein Prozent“.
Zur heutigen Aufhebung meiner Immunität. pic.twitter.com/kdMhjoudXl
— Hannes Gnauck MdB (@Hannes_Gnauck) April 23, 2026
Gnauck sagte, dass die „Vorermittlungen der Bundeswehr“ bereits seit sechs Jahren gegen ihn liefen. Seine Immunität werde deswegen nun schon zum zweiten Mal aufgehoben. Er habe 2023 „proaktiv“ schriftlich die damalige Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) gebeten, seine Immunität aufzuheben: „Weil ich der festen Überzeugung bin, ich habe mir nichts vorzuwerfen, und die Ermittlungen gegen mich sollen endlich zu Ende geführt werden.“ Dies habe Bas abgelehnt, weil es „nicht möglich und nicht nötig“ sei.
Im Mai 2024 sei seine Immunität dann doch aufgehoben worden: „Die Vorermittlungen gingen weiter.“ 13 Monate später habe das Truppengericht Nord der Bundeswehr die Ermittlungen eingestellt (die JF berichtete). Gegen diesen Beschluss sei die Bundeswehr in Berufung gegangen: „Und jetzt, wieder zehn Monate später, soll das Verfahren weitergeführt werden.“ Daher müsse nun erneut seine Immunität aufgehoben werden.

In dem Video zeigte sich Gnauck überzeugt, dass das Verfahren endgültig eingestellt werde: „Denn ich bin der festen Überzeugung, dass man keine disziplinarrechtliche Würdigung erfahren sollte, nur weil man die demokratische, größte Opposition im Deutschen Bundestag bei Facebook oder die dazugehörige Jugendorganisation liked.“ (fh)





