BERLIN. Am 12. Februar 1976 beschloß der Deutscher Bundestag nach dem Karlsruher Urteil von 1975 eine Neufassung des Paragraphen 218. Mit der sogenannten Indikationslösung blieben Abtreibungen zwar grundsätzlich verboten, sollten aber bei bestimmten medizinischen, ethischen oder sozialen Indikationen straffrei bleiben.
Exakt fünfzig Jahre später ziehen Kritiker eine ernüchternde Bilanz: Nach soliden Schätzungen wurden seither 6,5 Millionen ungeborene Kinder abgetrieben.
Die Dimension ist erheblich. Rechnerisch entspricht diese Zahl etwa 260.000 Grundschulklassen. Millionen Frauen waren betroffen, viele von ihnen mehrfach. Neben den körperlichen Folgen verweisen Kritiker inzwischen auch auf psychische Langzeitwirkungen, die unter anderem durch die Auger-Studie von 2025 belegt würden. Fünf Jahrzehnte nach Einführung der Indikationslösung lasse sich zudem ein demographischer Effekt nicht mehr übersehen: Es fehlten heute nicht nur Kinder, sondern bereits deren mögliche Nachkommen.
Die Indikationslösung und das Schutzgebot
Kritik an dieser Entwicklung kommt seit Jahren aus einem klar umrissenen Spektrum. Dazu zählen Lebensrechtsorganisationen wie die Aktion Lebensrecht für Alle, der Bundesverband Lebensrecht sowie die Christdemokraten für das Leben. Diese Zusammenschlüsse dokumentieren regelmäßig die Abtreibungszahlen und stellen die Frage, ob das geltende Recht seinem eigenen Anspruch, ungeborenes Leben zu schützen, tatsächlich gerecht wird. Waren dies alles Notfälle? Gab es in keinem dieser Fälle eine andere Lösung? Und nehmen Staat und Gesellschaft die Notlage ungeplant Schwangerer ernst genug, wenn als vermeintlich schneller und einfacher Ausweg häufig nur die Abtreibung angeboten werde?
Unterstützt wird diese Kritik von kirchennahen Akteuren, insbesondere aus der katholischen Kirche, die sich ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht berufen. Karlsruhe hatte dem Staat nicht nur ein Abwehr-, sondern ein aktives Schutzgebot auferlegt. Er müsse den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein erhalten und beleben. Dies gelte ausdrücklich auch für die Lehrpläne der Schulen sowie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Auch aus der Rechtswissenschaft kommt Widerspruch. Verfassungsrechtler erinnern daran, daß die Urteile von 1975 politische Kompromisse ermöglichten, diese jedoch nie als Freibrief für eine faktische Entwertung des Lebensrechts gedacht gewesen seien. Das geltende Abtreibungsrecht sei stets ein politischer Ausgleich gewesen, der das Lebensrecht zwar anerkenne, es aber nicht in dem Maß schütze, wie es möglich und verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre.
Politisch artikuliert sich die Kritik nicht zuletzt innerhalb der Unionsparteien und der AfD. Obwohl CDU und CSU Teil der Bundesregierung sind, kommt der Widerspruch insbesondere aus den eigenen Reihen. Der hessische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch fordert etwa, staatliche Förderung für Akteure zu unterbinden, die gezielt gegen grundlegende verfassungsrechtliche Wertentscheidungen agitieren. Hintergrund ist die Finanzierung internationaler Organisationen wie International Planned Parenthood (die JF berichtete), die Abtreibung weltweit als Frauenrecht propagieren. Allein zwischen 2022 und 2025 flossen 63 Millionen Euro aus Bundesmitteln an diese Organisation. (rr)






