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Straffreiheit von Abtreibungen: Paragraph 218 zu streichen, wäre der letzte Schritt zum Dammbruch

Straffreiheit von Abtreibungen: Paragraph 218 zu streichen, wäre der letzte Schritt zum Dammbruch

Straffreiheit von Abtreibungen: Paragraph 218 zu streichen, wäre der letzte Schritt zum Dammbruch

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Sie fordert, die in Paragraph 218 geregelte Strafbarkeit von Abtreibungen abzuschaffen
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Sie fordert, die in Paragraph 218 geregelte Strafbarkeit von Abtreibungen abzuschaffen
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Sie fordert, die Strafbarkeit von Abtreibungen abzuschaffen Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Straffreiheit von Abtreibungen
 

Paragraph 218 zu streichen, wäre der letzte Schritt zum Dammbruch

Es ist noch kein Jahr vergangen, seit das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft wurde, schon steht die in Paragraph 218 geregelte generelle Strafbarkeit solcher Eingriffe zur Debatte. Es war absehbar, daß die Streichung von Paragraph 219a nur ein erster Schritt bis zum Dammbruch sein würde. Ein Kommentar.
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Die woke Bundesregierung hämmert und sägt am Fundament der deutschen Gesellschaft, bis nichts mehr von dem übrig sein wird, das einst als redlich und unverhandelbar galt. Nachdem erst im vergangenen Jahr das in Paragraph 219a des Strafgesetzbuches geregelte Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft wurde, wird nun gefordert, Abtreibungen nicht länger unter Strafe zu stellen.

Ausgerechnet „Familien“-Ministerin Lisa Paus (Grüne) schlägt vor, Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und an anderer Stelle neu zu regeln. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, sagte sie am Donnerstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe, die Augen davor verschließend, daß es bei dem heiklen Thema nicht nur um das Leben der Frau, sondern auch um das eines ungeborenen Kindes geht.

Forderung zu Paragraph 218 war absehbar

Bislang sind Abtreibungen in Deutschland generell strafbar, bleiben unter bestimmten Umständen aber straffrei. Dazu gehört ein verpflichtendes Beratungsgespräch sowie die Frist, den Eingriff spätestens bis zur 12. Schwangerschaftswoche vornehmen zu lassen. Es ist eine Kompromißregelung, die nach der Wiedervereinigung mühsam ausgehandelt wurde.

Lebensrechtler hatten bei der Abschaffung von Paragraph 219a im vergangenen Jahr bereits davor gewarnt, daß als nächstes die generelle Strafbarkeit von Abtreibungen in Frage gestellt werden würde. Die Entwicklung war absehbar und zeigt die Gefahr auf, Schranken bei sensiblen Themen mal eben einzureißen und auf den noch verbleibenden, in Wahrheit aber bröckelnden Schutz zu verweisen. Es ist oftmals nur ein erste Schritt bis zum Dammbruch.

Abtreibungen sollen normalisiert werden

Immer öfter ist nun die Rede von einem angeblichen „Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung“, wie es auch Paus als Begründung für ihren Vorstoß anführte. Schon bei der Begrifflichkeit fängt es an. Statt vom Kinder bekommen (oder nicht bekommen) wird darüber gesprochen, ob sich eine Frau „reproduzieren“ möchte. Dem Ungeborenen und seinen Rechten wird auch hier kein Platz eingeräumt.

Unrecht geschieht nicht zwangsweise über Nacht. Der Streichung von Paragraph 219a ging ein jahrelanger Prozeß mit dem Ziel voraus, Abtreibungen zu normalisieren. So wart aus dem Kind im Mutterleib plötzlich ein „Zellhaufen“, die Familiengründung „Reproduktion“ und das Werbeverbot ein angebliches „Informationsverbot“. Über die Motive und Vorhaben der Bundesregierung sollte man sich durch diese Worthülsen nicht hinwegtäuschen lassen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Sie fordert, die Strafbarkeit von Abtreibungen abzuschaffen Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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