BERLIN. Die Linksfraktion im Bundestag hat die Einführung des Wahlrechts für Ausländer in Deutschland gefordert. In dem Antrag wird verlangt, künftig allen, die sich legal und seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik aufhalten, das Wahlrecht bei Bundestagswahlen zuzusprechen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Zudem soll nach dem Willen der Linksfraktion die Bundesregierung darauf hinwirken, ein solches Wahlrecht auch für Landtags- und Kommunalwahlen einzuführen.
Begründet wird das mit einem „demokratischen Defizit“. Wer in Deutschland legal lebe und Steuern zahle, sei von politischen Prozessen unmittelbar betroffen. Dass diese Personen nicht wählen dürfen, sei „untragbar“ und werde „dem Einwanderungscharakter der Bundesrepublik Deutschland nicht gerecht“, heißt es in dem Antrag.
Linkspartei ist stärkste Kraft unter Moslems
Der Antrag verweist darauf, dass laut Statistischem Bundesamt 2025 etwa 14 Millionen Ausländer in Deutschland lebten. Nicht alle von ihnen könnten sich einbürgern lassen. Die 2024 eingeführte Lockerung des Staatsangehörigkeitsrechts sei nämlich auch mit Verschärfungen einhergegangen – „etwa bei Einkommensnachweisen als Voraussetzung für eine Einbürgerung“. Das „erschwert oder verhindert die Einbürgerung von Menschen in prekären Lebenslagen, insbesondere auch von Alleinerziehenden, pflegenden Personen, Rentner*innen und behinderten Menschen“, begründet die Linksfraktion ihren Antrag.
Vor allem muslimische Wähler mit deutscher Staatsbürgerschaft sympathisieren mit der Linkspartei: bei den vergangenen Bundestagswahlen gaben 29 Prozent von ihnen der Linkspartei ihre Stimme – damit wäre die Partei bundesweit stärkste Kraft, wenn in Deutschland nur Moslems wählen würden. Zweitstärkste Kraft unter Moslems ist die SPD mit 28 Prozent, gefolgt vom BSW mit 16 Prozent, wie es die Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF ermittelt hatte. (st)






