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Verleumdung: Anklage zugelassen: Jetzt wird Gil Ofarim der Prozeß gemacht

Verleumdung: Anklage zugelassen: Jetzt wird Gil Ofarim der Prozeß gemacht

Verleumdung: Anklage zugelassen: Jetzt wird Gil Ofarim der Prozeß gemacht

Modepräsentation mit Gil Ofarim der mit einen Händen das Friedenzeichen zeigt sich nun aber in Leipzig vor Gericht verantworten muss
Modepräsentation mit Gil Ofarim der mit einen Händen das Friedenzeichen zeigt sich nun aber in Leipzig vor Gericht verantworten muss
Gil Ofarim 2018: Am 24. Oktober startet der Prozeß in Leipzig Foto: picture alliance / Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB | Jens Kalaene
Verleumdung
 

Anklage zugelassen: Jetzt wird Gil Ofarim der Prozeß gemacht

Für Gil Ofarim wird es jetzt ernst. Das Landgericht Leipzig läßt die Anklage gegen den Sänger zu. Während seine Anwälte einen „Schauprozeß“ fürchten, wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, einen antisemitischen Übergriff in einem Hotel nur erfunden zu haben.
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LEIPZIG. Das Landgericht Leipzig hat die Anklage gegen den Sänger Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung zugelassen. Er wird demnach ab 24. Oktober der Prozeß gemacht. Einen Befangenheitsantrag seiner Anwälte gegen die Richter wurde zuvor abgelehnt.

Der Künstler hatte im vergangenen Oktober behauptet, er sei wegen eines von ihm getragenen Davidstern in einem Hotel diskriminiert worden. Seine Schilderung „konnte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt werden“, teilte die Behörde im März nach monatelangen Untersuchungen mit.

Ofarims Anwälte sprechen von „Schauprozeß“

Obwohl „umfangreiche Ermittlungen“ veranlaßt worden seien, konnte die Staatsanwaltschaft im Ergebnis „keine Feststellungen treffen, welche die Schilderung des Gil Ofarim zum Geschehensablauf bestätigen.“ Die Ermittlungen gegen einen Hotelmitarbeiter, den der Sänger angezeigt hatte, wurden eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39jährigen zudem vor, während einer Vernehmung durch die Polizei „wider besseres Wissen“ Anzeige wegen Verleumdung gegen den Angestellten erstattet zu haben, der seinerseits den Musiker bei der Polizei anzeigte. Aufgrund der überregionalen Berichterstattung wurde die Anklage nicht vor dem Amtsgericht, sondern dem Landgericht erhoben. Seine Anwälte hatten zuletzt vor einem „Schauprozeß“ gewarnt, der dem Künstler in Leipzig drohe.

Deutschlandweites Medienecho

Der Fall hatte im Oktober ein deutschlandweites Medienecho hervorgerufen. Zahlreiche Prominente solidarisierten sich mit dem Musiker und riefen zum Boykott des Leipziger Hotels auf. Dieses wehrte sich gegen die Vorwürfe und beauftragte eine Anwaltskanzlei, der Angelegenheit nachzugehen.

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Ofarim verwickelte sich im Laufe der Zeit in immer neue Widersprüche. Nachdem ein Überwachungsvideo aufgetaucht war, das ihn wild gestikulierend und ohne Davidstern zeigte, ruderte der Künstler zurück und behauptete, es sei in Wirklichkeit nie um diesen gegangen. Er sei angegriffen worden, weil bekannt sei, daß er jüdischen Glaubens sei und den Davidstern „immer“ trage. Bilder auf seinem eigenen Instagram-Profil bewiesen allerdings das Gegenteil. (ho)

Gil Ofarim 2018: Am 24. Oktober startet der Prozeß in Leipzig Foto: picture alliance / Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB | Jens Kalaene
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