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Operativer Geschlechtseingriff ab 14 Jahren: Änderungsanträge zum Transsexuellengesetz abgelehnt: FDP und Grüne enttäuscht

Operativer Geschlechtseingriff ab 14 Jahren: Änderungsanträge zum Transsexuellengesetz abgelehnt: FDP und Grüne enttäuscht

Operativer Geschlechtseingriff ab 14 Jahren: Änderungsanträge zum Transsexuellengesetz abgelehnt: FDP und Grüne enttäuscht

Jens Brandenburg (FDP) bei seiner Rede zum Transsexuellengesetz
Jens Brandenburg (FDP) bei seiner Rede zum Transsexuellengesetz
Jens Brandenburg (FDP) bei seiner Rede zum Transsexuellengesetz Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Operativer Geschlechtseingriff ab 14 Jahren
 

Änderungsanträge zum Transsexuellengesetz abgelehnt: FDP und Grüne enttäuscht

FDP und Grüne reagieren enttäuscht auf die Entscheidung des Bundestags, der ihre Änderungsanträge zum Transsexuellengesetz abgelehnt hat. Sie hätten unter anderem den operativen Geschlechtseingriff von minderjährigen Kindern erleichtert. Daraus wird vorerst nichts.
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BERLIN. Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen haben enttäuscht auf die Ablehnung ihrer Änderungsanträge zum Transsexuellengesetz reagiert. In namentlicher Abstimmung wurde zuvor der Gesetzentwurf der FDP zur „Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ sowie der Gesetzentwurf der Grünen zur „Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes“ vom Bundestag abgelehnt.

„Meine Botschaft an alle trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, die ihr jetzt zu Recht enttäuscht seid: Ihr seid richtig und gut, ganz genau so wie ihr seid!“, kritisierte der Sprecher für Queerpolitik der Grünen Bundesfraktion, Sven Lehmann, am Mittwoch auf Twitter. Es werde der Tag kommen, da werde das auch im Gesetz ankommen. In einem weiteren Tweet sprach er davon, daß dies ein „bitterer Tag für die Menschenrechte“ sei.

FDP wollte Geldbußen bei Nennung eines alten Vornamens möglich machen

Den Antrag der FDP lehnten von 649 Parlamentariern 452 ab, 186 stimmten dafür und 11 enthielten sich. Beim Antrag der Grünen gab es von 650 abgegebenen Stimmen 454 Nein-Stimmen und 118 Ja-Stimmen. 78 Parlamentarier enthielten sich.

Die Gesetzesentwürfe beinhalteten Neuregelungen zur Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität und zur Transsexualität. So sollte beispielsweise eine Erklärung zur Geschlechtszugehörigkeit und Namensführung erleichtert werden. Die vorherige verpflichtende Begutachtungspflicht sollte nun aufgehoben werden, weil dies „erhebliche Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte darstelle“.

Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot, das Schädigungsverbot und das Offenbarungsverbot sollten nun als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden können. Gegen das Offenbarungsverbot würde man beispielsweise verstoßen, wenn man den vorigen Namen oder das vorige Geschlecht einer Transperson öffentlich nennt. Bisher galt dieses Offenbarungsverbot nur für Behörden.

Darüber hinaus sollte Eltern verboten werden, einem genitalverändernden, operativen Eingriff bei intersexuellen Kindern zuzustimmen. Dies betrifft jene, denen kein eindeutiges Geschlecht zugeordnet werden kann, etwa durch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane. Gleichzeitig strebte die Gesetzesänderung jedoch die Erleichterung für chirurgische Eingriffe der inneren oder äußeren Geschlechtsorgane für Kinder ab dem 14. Lebensjahr an, also für Heranwachsende, die sich als transsexuell einordnen und selbst eine Geschlechtsumwandlung wünschen.

Hierfür sollte lediglich die Einwilligung einer sorgeberechtigen Person nötig sein oder die Genehmigung des Familiengerichtes sowie eine vorherige Beratung des Kindes ausreichen. Das Familiengericht sollte zur „Wahrung des Selbstbestimmungsrechts“ dann zum Einsatz kommen, wenn die sorgeberechtigten Personen dem Wunsch des Kindes nicht zustimmen sollten.

Von Storch: „Sie machen den Weg frei,  ganze Familien zu zerstören“

Bei der Bundestagsdebatte zu dem Tagesordnungspunkt unterstrich die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch am Mittwoch ihre Ablehnung: „Sie machen den Weg frei, junge, verunsicherte Menschen irreversibel unfruchtbar zu machen, zu kastrieren, zu entstellen und ganze Familien zu zerstören.“

Der Sprecher der FDP für LSBTI, Jens Brandenburg, warb dagegen im Bundestag für die Gesetzesänderung auch in Bezug auf die Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität. „Die reine Selbstauskunft muß für den Geschlechtseintrag beim Standesamt ausreichen. Es gibt keinen besseren Experten als die Person selbst. Wir müssen das Transsexuellengesetz abschaffen!“, schrieb er auf Twitter.

Die Bundesfraktion der FDP reagierte folglich konsterniert auf die Ablehnung ihrer Anträge im Bundestag. „Die GroKo hat eben die Debatte abgesetzt & blockiert so die Abstimmung Freitag. Jetzt wissen wir ja, wie wichtig den Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU die LGBTIQ-Rechte sind.“

Brandenburg zeigte sich nach der Abstimmung verärgert, da er aus Versehen gegen die Gesetzesänderung gestimmt hatte. „Laut Protokoll habe ich gestern gegen unser eigenes Selbstbestimmungsgesetz gestimmt. Das kann ich mir nicht erklären, es ist mir wirklich sehr unangenehm. Natürlich unterstütze ich den Gesetzentwurf, in den ich über Jahre viel Energie und Herzblut investiert habe.“

Gegen die Behandlung von Heranwachsenden ab dem 14. Lebensjahr mit Pubertätsblockern sowie chirurgischen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung gibt es reichlich Kritik. Selbst Betroffene wie die Engländerin Keira Bell, die nach erfolgter Geschlechtsumwandlung erkannten, daß sie einen Fehler gemacht haben, warnen mittlerweile Jugendliche, vorschnell Maßnahmen zur Geschlechtsumwandlung vorzunehmen.

„Überstürzt nichts. Wartet, bis ihr vollständig versteht, worauf ihr euch einlaßt“, empfahl sie den Betroffenen in einem Interview mit dem Spiegel. Bell hat mittlerweile Klage gegen die Klinik eingereicht, die sie als Minderjährige behandelt hatte. (hl)

Jens Brandenburg (FDP) bei seiner Rede zum Transsexuellengesetz Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
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