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Insa-Meinungstrend: Streit um Sitzungssaal – Mehrheit der Deutschen sieht AfD im Recht

Insa-Meinungstrend: Streit um Sitzungssaal – Mehrheit der Deutschen sieht AfD im Recht

Insa-Meinungstrend: Streit um Sitzungssaal – Mehrheit der Deutschen sieht AfD im Recht

Berlin, Deutschland: Deutscher Bundestag: 31. Bundestagssitzung: Bernd Baumann, AfD.
Berlin, Deutschland: Deutscher Bundestag: 31. Bundestagssitzung: Bernd Baumann, AfD.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann: Mehrheit der Deutschen hält Entscheidung über Sitzungssaal für ungerecht. Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
Insa-Meinungstrend
 

Streit um Sitzungssaal – Mehrheit der Deutschen sieht AfD im Recht

Die AfD-Fraktion im Bundestag ist größer als die der SPD, hat aber einen kleineren Sitzungssaal. Eine Klage der Oppositionspartei wies das Bundesverfassungsgericht ab. Eine Mehrheit der Deutschen findet das ungerecht.
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BERLIN. Eine Mehrheit der Deutschen findet es falsch, daß die AfD als zweitgrößte Fraktion im Bundestag nicht den zweitgrößten Fraktionssaal erhält (JF berichtete). Mehr als jeder Dritte (34 Prozent) gab an, diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts falsch zu finden. 31 Prozent halten das für richtig, wie aus einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa hervorgeht. 19 Prozent gaben an, daß es ihnen egal sei.

Das Thema spaltet die Ost- und Westdeutschen. Während im Westen 33 Prozent es falsch finden, der AfD keinen größeren Sitzungssaal zu geben, sind es im Osten 42 Prozent. Für richtig halten diese Entscheidung in Ostdeutschland 28 Prozent, im Westen sind es 32 Prozent. Auch die Zahl derer, denen es nach eigenen Angaben egal ist, variiert: 20 Prozent in den westdeutschen Bundesländern und 15 Prozent im Osten.

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Die Frage nach dem Fraktionssaal für die AfD wird auch je nach politischer Einstellung stark unterschiedlich bewertet. Unter denen, die sich selbst „links der Mitte“ sehen, halten 19 Prozent die Entscheidung der Karlsruher Richter für falsch, während Bürger, die sich „in der Mitte verorten“, das zu 32 Prozent ablehnen. Fast jeder Dritte (62 Prozent) der Bürger, die sich selbst „rechts der Mitte“ sehen, lehnt die Entscheidung des Verfassungsgerichts ab.

Politische Motivation vorgeworfen

In der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht eine Organklage der AfD-Fraktion gegen die Zuteilung des sogenannten Otto-Wels-Saals abgewiesen. Die Richter entschieden, daß die AfD keinen Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal des Bundestages als eine Art „Silbermedaille“ habe. Der Ältestenrat habe die Säle rechtmäßig verteilt (JF berichtete). Die AfD muß damit in den ihr zugewiesenen kleineren Räumen bleiben.

Die AfD hatte geltend gemacht, der ihr zugeteilte Saal sei für eine Fraktion ihrer Größe ungeeignet (JF berichtete). Mit 151 Abgeordneten verfüge sie dort über lediglich 1,66 Quadratmeter pro Person, während die SPD-Fraktion deutlich mehr Platz nutze. Der Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann sprach von einer massiven Einschränkung der parlamentarischen Arbeitsfähigkeit und warf den übrigen Fraktionen eine politisch motivierte Benachteiligung vor.

AfD legte juristisches Gutachten vor

Zur Untermauerung ihrer Klage legte die AfD ein juristisches Gutachten vor (JF berichtete), das den Sitzungssaal als sicherheitsrechtlich und funktional unzureichend einstufte. Kritisiert wurden unter anderem mangelhafte Fluchtwege, brandschutzrechtliche Defizite sowie fehlende Arbeitsplätze für Mitarbeiter. Zudem verwies die Fraktion darauf, daß die Bundestagsverwaltung statt eines größeren Saals sogar eine Verkleinerung der Tische in Betracht gezogen habe, um mehr Abgeordnete unterzubringen.

Karlsruhe folgte dieser Argumentation nicht. Der Zweite Senat stellte klar, daß der verfassungsrechtliche Status von Fraktionen lediglich ihre Arbeitsfähigkeit sichere, nicht aber ein Recht auf bestimmte oder größere Sitzungssäle begründe. Die Richter wiesen ausdrücklich die Vorstellung zurück, die Raumvergabe folge einer Ranglogik nach Art einer „Silbermedaille“. Bundestagswahlen begründeten keine Platzierungen mit entsprechenden Ansprüchen, sondern regelten allein den politischen Einfluß bei der Willensbildung. (st/sv)

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann: Mehrheit der Deutschen hält Entscheidung über Sitzungssaal für ungerecht. Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
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